«Eure Demokratie ist längst nicht so toll, wie ihr glaubt»

Rund ein Vier­tel der Schwei­zer Bevöl­ke­rung besitzt kei­nen roten Pass und darf des­halb poli­tisch kaum mit­be­stim­men. Ver­trägt sich das mit den Idea­len der Demo­kra­tie, auf wel­che die Schweiz so stolz ist? Nein, lau­tet der ein­deu­ti­ge Tenor unter den Wis­sen­schaft­le­rin­nen und Wis­sen­schaft­lern, die an den 8. Aar­au­er Demo­kra­tieta­gen teilnahmen. 

Aarauer Demokratietage

Geht es dar­um, mög­lichst gros­se Tei­le der Bevöl­ke­rung am demo­kra­ti­schen Ent­schei­dungs­pro­zess zu betei­li­gen, schnei­det kaum eine moder­ne Demo­kra­tie so schlecht ab wie die SchweizDani­el Küb­ler, Pro­fes­sor für Demo­kra­tie­for­schung und Public Gover­nan­ce an der Uni­ver­si­tät Zürich, rech­net vor: “Heu­te sind nur gera­de 83 Pro­zent der erwach­se­nen Bevöl­ke­rung in der Schweiz wahl­be­rech­tigt.” Dabei gibt es durch­aus Migran­tin­nen und Migran­ten, die sich in ihrer loka­len Gemein­schaft ein­brin­gen möch­ten. Dies zeigt das Bei­spiel der Mit­wir­kung in Eltern­rä­ten von Pri­mar­schu­len: Im Schnitt beträgt der geschätz­te Anteil der Aus­län­de­rin­nen und Aus­län­der zwi­schen 10 und 15 Prozent.

Demokratiedefizit in deutschsprachigen Ländern

Zum glei­chen Schluss kommt Joa­chim Blat­ter, Pro­fes­sor für Poli­tik­wis­sen­schaft an der Uni­ver­si­tät Luzern. Er stell­te den IMIX vor, ein Mess­in­stru­ment der elek­to­ra­len Inklu­si­on von Immi­gran­ten. Die­ses berück­sich­tigt u.a. die Ein­bür­ge­rungs­pra­xis eines Lan­des oder die Gewähr­leis­tung des Aus­län­der­stimm­rechts

Blat­ters Ran­king der inklu­sivs­ten Län­der wird von den nor­di­schen Staa­ten ange­führt. Deutsch­spra­chi­ge Län­der wei­sen dies­be­züg­lich ein deut­li­ches Demo­kra­tie­de­fi­zit auf, wobei die Schweiz einen der letz­ten Plät­ze belegt. Sein aus ver­schie­de­nen Demo­kra­tie­theo­rien abge­lei­te­tes Ide­al, wonach Migran­ten bereits nach fünf Jah­ren das Wahl­recht erhal­ten soll­ten, erfüllt jedoch kein Land Euro­pas. Blat­ter betont aber auch, dass sein Mess­in­stru­ment nicht die sozio-öko­no­mi­sche Inte­gra­ti­on mes­se, denn da wür­de die Schweiz ver­mut­lich deut­lich bes­ser abschneiden.

Die poli­ti­sche For­de­rung, dass das Stimm­recht für Immi­gran­ten allei­ne durch Ein­bür­ge­run­gen erwerb­bar sein soll, lässt Blat­ter nicht gel­ten. „Unse­re Unter­su­chung zeigt, dass Ein­bür­ge­run­gen und Aus­län­der­stimm­recht kei­ne Alter­na­ti­ven sind, son­dern eine Kor­re­la­ti­on auf­wei­sen. Sie ver­deut­li­chen, wie weit ein Land bereit ist, sei­ne Immi­gran­ten zu inkludieren.“

Belebung des kriselnden Milizsystems

Gera­de in der Schweiz könn­te die­se Inklu­si­on einen schö­nen Neben­ef­fekt auf­wei­sen: Andre­as Mül­ler von Ave­nir Suis­se sieht im pas­si­ven Aus­län­der­wahl­recht eine Mög­lich­keit, mehr Men­schen für das kri­seln­de Miliz­sys­tem zu gewin­nen.

War­um ver­wehrt man Men­schen, die sich aktiv betä­ti­gen wol­len, den Zugang zur Poli­tik und beklagt gleich­zei­tig, dass zu wenig Leu­te für poli­ti­sche Ämter gefun­den werden?

Andre­as Mül­ler, Ave­nir Suisse

Mül­ler weist dar­auf hin, dass das Aus­län­der­wahl­recht in der Deutsch­schweiz nicht etwa in den libe­ra­len, urba­nen Gemein­den ein­ge­führt wor­den ist, son­dern in klei­nen, länd­li­chen Gebie­ten. Es sind jene Gemein­den, die in der Regel mehr Pro­ble­me haben, Per­so­nen für ihre Ämter zu fin­den und vom pas­si­ven Aus­län­der­wahl­recht pro­fi­tie­ren können.

Die bis­he­ri­gen Erfah­run­gen in den 600 Gemein­den, die die­se poli­ti­schen Rech­te für Aus­län­de­rin­nen und Aus­län­der bereits ken­nen, zei­gen aber auch, dass sich nur weni­ge Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­ner mit aus­län­di­schem Pass aktiv an der Kom­mu­nal­po­li­tik betei­li­gen. Den­noch ist für Mül­ler klar: „Kei­ne Gemein­de, die das pas­si­ve Aus­län­der­wahl­recht ein­ge­führt hat, wür­de es wie­der abschaffen.“

Kaum Auswirkungen auf Wahl- und Abstimmungsergebnisse

Dass sich Schwei­ze­rin­nen und Schwei­zer ohne Migra­ti­ons­hin­ter­grund in der Regel fleis­si­ger poli­tisch betei­li­gen, erga­ben auch Umfra­gen zum Wahl- und Stimm­ver­hal­ten. Wel­che par­tei­po­li­ti­schen Aus­wir­kun­gen das all­ge­mei­ne Aus­län­der­wahl­recht hät­te, sind gemäss Oli­ver Stri­j­bis, Pro­fes­sor für Poli­tik­wis­sen­schaft an der Uni­ver­si­tät Car­los III von Madrid, jedoch nur schwer vor­aus­seh­bar. „Bei der Mas­sen­ein­wan­de­rungs­in­itia­ti­ve haben gemäss unse­rer Umfra­ge Per­so­nen mit Migra­ti­ons­hin­ter­grund nahe­zu iden­tisch abge­stimmt, selbst nicht wahl­be­rech­tig­te Per­so­nen mit Migra­ti­ons­hin­ter­grund hät­ten die Initia­ti­ve zu gros­sen Tei­len ange­nom­men”, so Strijbis.

Es gibt also kaum wahl- oder abstim­mungs­stra­te­gi­sche Grün­de gegen das Ausländerwahlrecht.

Oli­ver Stri­j­bis, Uni­ver­si­tät Car­los III von Madrid

Eine Frage der Perspektive

Wäh­rend die Poli­tik­wis­sen­schaft­ler im ers­ten Panel das Ver­bes­se­rungs­po­ten­zi­al der Demo­kra­tie in der Schweiz auf­zei­gen, eröff­net die rechts­wis­sen­schaft­li­che Sicht­wei­se im zwei­ten Panel eine ande­re Per­spek­ti­ve: Andre­as Gla­ser, Pro­fes­sor für Staats‑, Ver­wal­tungs- und Euro­pa­recht an der Uni­ver­si­tät Zürich, betont, dass die Schweiz im inter­na­tio­na­len Ver­gleich gar nicht der­art schlecht abschnei­de. So dür­fen bei­spiels­wei­se Aus­län­de­rin­nen und Aus­län­der in EU-Staa­ten in vie­len Fäl­len nur an Kom­mu­nal­wah­len teil­neh­men, wenn sie die Staats­bür­ger­schaft eines EU-Lan­des besit­zen. Ob es sich dabei um ein Aus­län­der­stimm­recht im enge­ren Sin­ne han­delt, sei fraglich.

In der Schweiz ken­nen Aus­län­de­rin­nen und Aus­län­der das Wahl- und Stimm­recht auf kom­mu­na­ler Ebe­ne in rund einem Vier­tel aller Gemein­den. In den Kan­to­nen Jura und Neu­en­burg wird ihnen die­ses Recht eben­falls auf kan­to­na­ler Ebe­ne zuge­spro­chen und im Kan­ton Neu­en­burg dür­fen sich Migran­tin­nen und Migran­ten auch an der Stän­de­rats­wahl betei­li­gen. Im inter­na­tio­na­len Ver­gleich ist die Schweiz hier­mit eine Sel­ten­heit, denn kaum ein ande­res Land kennt Aus­län­der­stimm- und ‑wahl­rech­te über der kom­mu­na­len Ebene.

Auch in einer ande­ren Hin­sicht nahm die Schweiz eine Vor­rei­ter­rol­le ein: “Die Men­schen, die hier leben, sind immer häu­fi­ger auch Betei­lig­te ande­rer staat­li­cher Sys­te­me”, stell­te Wal­ter Leim­gru­ber im Eröff­nungs­re­fe­rat fest. Die­se Vor­stel­lung fand bereits 1990 mit der Ein­füh­rung der mehr­fa­chen Staats­bür­ger­schaft Ein­gang ins Gesetz. Zum Ver­gleich: Deutsch­land kennt die Dop­pel­bür­ger­schaft für EU-Bür­ger fak­tisch seit 1999 und Öster­reich erlaubt die dop­pel­te Staats­bür­ger­schaft bis heu­te nur in Ausnahmefällen.

Weiterentwicklung der Grundrechte

Lan­ge war man in der Rechts­leh­re der Ansicht, dass die Ver­fas­sung kei­ne recht­li­che Grund­la­ge für die Ein­füh­rung des Aus­län­der­stimm­rechts ent­hal­te. Vanes­sa Rüeg­ger, Lehr­be­auf­trag­te an der Juris­ti­schen Fakul­tät der Uni­ver­si­tät Basel, beob­ach­tet wäh­rend der letz­ten Jahr­zehn­te aber eine Wei­ter­ent­wick­lung des Demo­kra­tie­prin­zips und der Grund­rech­te sowie eine Aus­hand­lung eines neu­en Volks­be­griffs.

Das führt zu einem Grund­rechts­ver­ständ­nis, wonach poli­ti­sche Rech­te grund­sätz­lich jeder Per­son gleich zuste­hen sollten.

Vanes­sa Rüeg­ger, Uni­ver­si­tät Basel

Bis die­se Ent­wick­lung aber Ein­gang in gel­ten­des Recht fin­det und Migran­ten vor Gericht ihr Stimm­recht ein­kla­gen könn­ten, dürf­te es noch dauern.

Rechtsungleichheiten in der Praxis

Wie das Aus­län­der­stimm­recht in der heu­ti­gen Pra­xis zu Rechts­un­gleich­hei­ten führt, zeigt Cor­sin Bisaz, wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter am ZDA/c2d. Wäh­rend näm­lich in fünf Kan­to­nen der Roman­die das kan­to­na­le Recht das Aus­län­der­stimm­recht auf kom­mu­na­ler Ebe­ne vor­schreibt, über­las­sen es die Deutsch­schwei­zer Kan­to­ne Basel-Stadt, Appen­zell Aus­ser­rho­den und Grau­bün­den ihren Gemein­den, ob und in wel­cher Form sie das Aus­län­der­stimm­recht ein­füh­ren möchten.

Die meis­ten die­ser Deutsch­schwei­zer Gemein­den neh­men u.a. eine Nie­der­las­sungs­be­wil­li­gung als Kri­te­ri­um für das Aus­län­der­stimm­recht. Weil aber Nie­der­las­sungs­be­wil­li­gun­gen je nach Her­kunft der Migran­tin­nen und Migran­ten nach unter­schied­li­chen Kri­te­ri­en erteilt wer­den, füh­re dies zu einer Dis­kre­panz zwi­schen dem Demo­kra­tie- und dem Gleichheitsprinzip.

Eure Demokratie ist nicht so toll, wie ihr glaubt”

Der Tenor an den Panels ist ein­deu­tig: Aus poli­tik- und rechts­wis­sen­schaft­li­cher Sicht mag viel für die Ein­füh­rung des Aus­län­der­wahl- und ‑stimm­rechts spre­chen, trotz­dem kön­nen sich Geg­ne­rin­nen und Geg­ner vor­erst zurücklehnen.

Für die Ein­füh­rung bräuch­te es eine Ver­fas­sungs­än­de­rung und an der Urne hät­te eine sol­che Vor­la­ge kei­ne Chance.

Lelia Hunz­i­ker, Anlauf­stel­le Inte­gra­ti­on Aargau

Auch in ande­ren Län­dern schei­ter­ten bis­her alle Ver­su­che, ein voll­um­fäng­li­ches Aus­län­der­stimm- und ‑wahl­recht einzuführen. 

Wie eine Ein­füh­rung des Aus­län­der­stimm­rechts den­noch geför­dert wer­den kön­ne, fragt eine Zuhö­re­rin. “Man müss­te die Schwei­zer bei ihrem Stolz auf ihre Demo­kra­tie packen: ‘Solan­ge ihr so exklu­siv seid, ist eure Demo­kra­tie längst nicht so toll, wie ihr glaubt’“, meint Joa­chim Blatter.

Partizipative Demokratie in Vernier

Zum Schluss berich­tet Juris­tin Ard­i­ta Dri­za Mau­rer zusam­men mit Ver­niers Bür­ger­meis­ter Thier­ry Apo­thé­loz vom inno­va­ti­ven Weg, den die Stadt Ver­nier ein­ge­schla­gen hat, um Aus­län­de­rin­nen und Aus­län­der in den poli­ti­schen Ent­schei­dungs­pro­zess einzubeziehen.

Ver­nier weist einen Aus­län­der­an­teil von 46 Pro­zent auf, davon wie­der­um betei­ligt sich trotz des kom­mu­na­len Aus­län­der­wahl­rechts nur gera­de ein Vier­tel an Wah­len. Ange­sichts die­ser Situa­ti­on kon­zi­pier­te die Stadt einen „Cont­rat de Quar­tier“ (Quar­tiers­ver­trag): Ein Sys­tem, das es allen Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­nern eines Quar­tiers unab­hän­gig von ihrer Staats­bür­ger­schaft erlaubt, sich an der Kon­zep­ti­on und Umset­zung von Pro­jek­ten in ihrer Nach­bar­schaft zu beteiligen.

Mit 250 rea­li­sier­ten Pro­jek­ten ent­pupp­te sich das Sys­tem als Erfolg und bewirk­te zudem einen erfreu­li­chen Neben­ef­fekt: Im Jahr 2015 ver­moch­te Ver­nier bei den Kom­mu­nal­wah­len als ein­zi­ge Stadt des Kan­tons einen deut­li­chen Anstieg der Wahl­be­tei­li­gung auf­zu­wei­sen. Ver­nier fand mit dem „Cont­rat de Quar­tier“ also ein Sys­tem, dass trotz zahl­rei­cher Her­aus­for­de­run­gen die par­ti­zi­pa­ti­ve Demo­kra­tie und die poli­ti­schen Rech­te für Aus­län­de­rin­nen und Aus­län­der gleich­zei­tig fördert. 


Titel­bild: Zen­trum für Demo­kra­tie Aarau

Lek­to­rat: Sarah Bütikofer

Lay­out: Pas­cal Burkhard

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