Was wäre, wenn die Vereinigten Staaten bei der Wahl des Kongresses dem Beispiel ihrer Schwesterrepublik Schweiz folgen würden?

Heu­te wird nicht nur der US-Prä­si­dent gewählt, son­dern auch alle 435 Sit­ze im Unter­haus und ein Drit­tel der 100 Sit­ze im Senat. Hin­sicht­lich Föde­ra­lis­mus und Zwei­kam­mer­sys­tems gibt es gros­se Ähn­lich­kei­ten zwi­schen dem US-Kon­gress und der Bun­des­ver­samm­lung. Doch das Wahl­sys­tem unter­schei­det sich beträcht­lich. In den USA wird nur nach Mehr­heits­wahl­recht gewählt und es besteht die Mög­lich­keit, Wahl­krei­se ent­lang von Par­tei­en­stär­ken zu ver­än­dern, das soge­nann­te Ger­ry­man­de­ring. Bei­des führt zur Wahl-Ver­zer­rung. Auf der Basis der letz­ten Par­la­ments­wah­len im Jahr 2018 zeigt fol­gen­de Ana­ly­se, inwie­fern die Wahl­er­geb­nis­se anders aus­ge­fal­len wären, wenn das US-Reprä­sen­tan­ten­haus ähn­lich wie der Schwei­zer Natio­nal­rat gewählt würde.

 
Zwei Staaten, ein föderales Modell?

Die Insti­tu­tio­nen der Schwei­ze­ri­schen Eid­ge­nos­sen­schaft und der Ver­ei­nig­ten Staa­ten von Ame­ri­ka sind sich in vie­lem ähn­lich [1]. Bei­de ken­nen einen dezen­tra­li­sier­ten Bun­des­staat, der den föde­ra­len Ein­hei­ten wich­ti­ge Kom­pe­ten­zen über­trägt, das Par­la­ment bei­der Län­der besteht aus zwei Kam­mern mit einer Ver­tre­tung der Kan­to­ne (oder der Staa­ten) und einer Kam­mer des Vol­kes und es gibt direkt­de­mo­kra­ti­sche Instru­men­te auf Staats­ebe­ne. Die gegen­sei­ti­ge Inspi­ra­ti­on zwi­schen den bei­den Län­dern im 18. und 19. Jahr­hun­dert erklärt, wes­halb sie so vie­le Ähn­lich­kei­ten aufweisen.

Bei der Aus­ar­bei­tung der Bun­des­ver­fas­sung von 1848 ori­en­tier­te sich die für die Grund­stein­le­gung des moder­nen Schwei­zer Bun­des­staa­tes zustän­di­ge Tag­sat­zungs­kom­mis­si­on, ins­be­son­de­re auf Anre­gung des Phi­lo­so­phen und Arz­tes Ignaz Paul Vital Trox­ler, an der ame­ri­ka­ni­schen Ver­fas­sung von 1787 (Hut­son 1991). Zu den wich­tigs­ten Grund­sät­zen gehör­ten ein Föde­ra­lis­mus mit dop­pel­ter Sou­ve­rä­ni­tät — d.h., dass die Sou­ve­rä­ni­tät zwi­schen dem Zen­tral­staat und den föde­rier­ten Ein­hei­ten geteilt wird — und ein Zwei­kam­mer­sys­tem. Auf der Ebe­ne des Bun­des­par­la­ments über­nahm der ein­ge­setz­te Stän­de­rat die Struk­tur des US-Senats, in dem jeder Staat zwei Ver­tre­ter hat. Der Natio­nal­rat über­nahm die Struk­tur des Reprä­sen­tan­ten­hau­ses, in dem jeder Staat über eine der Bevöl­ke­rungs­zahl pro­por­tio­na­len Anzahl von Sit­zen verfügt.

Mehrheit versus proportionales Wahlsystem

Wäh­rend die Struk­tur des Kon­gres­ses und die der Bun­des­ver­samm­lung auch heu­te noch ähn­lich sind, gibt es einen wich­ti­gen Unter­schied im Wahl­sys­tem. In den Ver­ei­nig­ten Staa­ten wird tra­di­tio­nell das Sys­tem der (rela­ti­ven) Mehr­heit nach dem Mehr­heits­wahl­recht (“first-past-the-post”) ange­wandt. Pro Wahl­kreis kann nur eine Kan­di­da­tin oder ein Kan­di­dat gewählt wer­den, näm­lich die­je­ni­ge Per­son, die am meis­ten Stim­men erhält. In eini­gen ame­ri­ka­ni­schen Städ­ten fan­den zwar zu Beginn des 20. Jahr­hun­derts Expe­ri­men­te mit einem Pro­proz­wahl­sys­tem statt, doch die ame­ri­ka­ni­sche Wäh­ler­schaft ist an ihr “Winner-takes-all”-Wahlsystem gewöhnt.

In der Schweiz stimm­ten Volk und Stän­de 1918 nach drei Anläu­fen der Ein­füh­rung des Pro­porz­wahl­rechts für die Natio­nal­rats­wahl zu. Nach des­sen Ein­füh­rung gewan­nen bei den eid­ge­nös­si­schen Wah­len von 1919 die Bau­ern­par­tei (heu­te SVP) und die Sozi­al­de­mo­kra­ten (SP) 25 bzw. 21 Sit­ze gegen­über der vor­he­ri­gen Wahl, bei der noch das Mehr­heits­wahl­sys­tem zur Anwen­dung kam. Somit ver­lo­ren die Radi­kal-Libe­ra­len (heu­te FDP) ihre bis dahin gehal­te­ne Mehr­heit [2].

Vor allem die Sozi­al­de­mo­kra­ten fühl­ten sich durch das Mehr­heits­sys­tem am stärks­ten benach­tei­ligt und hat­ten sich für des­sen Ein­füh­rung ein­ge­setzt [3]. Eine inter­es­san­te Par­al­le­le zu den Ver­ei­nig­ten Staa­ten, denn es sind die Demo­kra­ten, die auf die Ein­füh­rung des Por­porz­wahl­sys­tem drän­gen. Im Jahr 2019 brach­ten sie einen Geset­zes­ent­wurf — den Fair Repre­sen­ta­ti­on Act — ein, der die Ein­füh­rung eines Ran­ked-Choice-Abstim­mungs­sys­tems vor­schlägt, bei dem die Wäh­ler­schaft nach der Rang­fol­ge der Kan­di­die­ren­den abstim­men würde.

Gerrymandering

In der Schuss­li­nie der Demo­kra­ten befin­det sich auch das so genann­te Ger­ry­man­de­ring. Der Begriff Ger­ry­man­de­ring bezieht sich auf das Zie­hen von Wahl­kreis­gren­zen zum Zweck der Begüns­ti­gung einer Par­tei oder einer Kan­di­da­tur. Ger­ry­man­de­ring bedeu­tet nichts ande­res als Wahl­kreis­schie­bung und meint im Prin­zip die Mani­pu­la­ti­on von Wahl­kreis­gren­zen in einem Mehr­heits­wahl­sys­tem, was zu einer wahl­be­ding­ten Ver­zer­rung der Reprä­sen­ta­ti­on führt. Mit­tels Ger­ry­man­de­ring wird eine Lücke zwi­schen der Anzahl der Stim­men, die jede Par­tei oder jede Kan­di­da­tur erhält, und der tat­säch­li­chen Sitz­ver­tei­lung geschaf­fen. Abbil­dung 1 ver­an­schau­licht die­ses Prinzip.

 

Abbildung 1: Auswirkung des Wahlsystems und der Wahlkreiseinteilung auf die Anzahl der erhaltenen Sitze im Parlament

Die 3 Grafiken sind electoral maps. Links: Proportionales Wahlsystem, nur ein Wahlkreis (Schweizer Kantone); Mitte und rechts: Mehrheitswahlsystem, 5 Wahlkreise, 1 pro Kandidat (amerikanische Bundesstaaten)

 

Die lin­ke Gra­fik (Abbil­dung 1) zeigt das Ergeb­nis einer Wahl im Por­porz­wahl­sys­tem wie in den Schwei­zer Kan­to­nen bei der Natio­nal­rats­wahl. Jede Par­tei erhält eine Anzahl von Sit­zen im Ver­hält­nis zur Anzahl der erhal­te­nen Stim­men. Die bei­den ande­ren Gra­fi­ken (in der Mit­te und auf der rech­ten Sei­te) zei­gen das Ergeb­nis in einem Mehr­heits­sys­tem, wie es in den ame­ri­ka­ni­schen Bun­des­staa­ten für die Wahl des Reprä­sen­tan­ten­hau­ses zur Anwen­dung kommt. In die­sen Staa­ten ist ledig­lich eine (rela­ti­ve) Mehr­heit der Stim­men erfor­der­lich. In einem Zwei­par­tei­en­sys­tem bedeu­tet dies fünf­zig Pro­zent der Stim­men + 1 Stim­me. Es zeigt sich, dass je nach Auf­tei­lung und Wahl­sys­tem die Zahl der Sit­ze, die die bei­den Par­tei­en tat­säch­lich erhal­ten, sehr unter­schied­lich ist. In der mitt­le­ren Situa­ti­on führt es zu einer Wahl-Ver­zer­rung von +2 Sit­zen für Par­tei B (und damit ‑2 Sit­ze für Par­tei A) im Ver­gleich zur Volks­ab­stim­mung, wäh­rend es in der rech­ten Situa­ti­on zu einer Wahl-Ver­zer­rung von +1 Sitz für Par­tei A kommt.

Zwar kommt die­ses Prin­zip, wie wir sehen wer­den, sowohl den Demo­kra­ten als auch den Repu­bli­ka­nern zugu­te, aber es scheint, dass die Repu­bli­ka­ner die Anwen­dung die­ses Prin­zips offe­ner anneh­men, wie ihr REDMAP-Pro­jekt (wört­lich: “Rote Kar­te”, je nach den Far­ben der Par­tei) beweist.

Verzerrung bei den Wahlen der Mitglieder des US-Repräsentantenhaus

Um die bestehen­de Wahl-Ver­zer­rung bei der Wahl zum Reprä­sen­tan­ten­haus auf­zu­zei­gen, soll berech­net wer­den, wie das Ergeb­nis in jedem der fünf­zig ame­ri­ka­ni­schen Bun­des­staa­ten aus­ge­fal­len wäre, wenn ein Pro­porz­wahl­sys­tem wie bei der Wahl des Natio­nal­rats zur Anwen­dung gekom­men wäre [4]. Zusätz­lich zur pro­por­tio­na­len Sitz­tei­lung wür­de jeder Staat einen Wahl­kreis reprä­sen­tie­ren (sie­he lin­ke Gra­fik, Abbil­dung 1).

Abbil­dung 2 zeigt die Wahl-Ver­zer­rung in Bezug auf den Gewinn oder Ver­lust von Sit­zen für Demo­kra­ten zwi­schen dem aktu­el­len Wahl­mo­dus und einer hypo­the­ti­schen Situa­ti­on, so wie sie bei der Natio­nal­rats­wahl in der Schweiz vorherrscht.

 

Abbildung 2: Wahl-Verzerrung (in Bezug auf den Gewinn oder Verlust von Sitzen für Demokraten) bei den Zwischenwahlen zum US House of Representatives 2018

Positive Werte bedeuten einen Gewinn an Sitzen für Demokraten, während negative Werte einen Gewinn an Sitzen für Republikaner anzeigen (das heisst, ein Verlust für die Demokraten).

 

Zunächst ein­mal sehen wir, dass die Ergeb­nis­se für die sie­ben Staa­ten mit nur einem Sitz im Unter­haus des Kon­gres­ses logi­scher­wei­se die glei­chen gewe­sen wären. In einem Fall wie die­sem ent­spricht ein pro­por­tio­na­les Sys­tem einem rela­ti­ven Mehr­heits­sys­tem. Für sechs wei­te­re Staa­ten zeigt die Ana­ly­se kei­ne Wahl-Ver­zer­rung, d.h. die Ein­füh­rung eines pro­por­tio­na­len Wahl­sys­tems hät­te die Anzahl der von Demo­kra­ten und Repu­bli­ka­nern gewon­ne­nen Sit­ze in die­sem Staat nicht verändert.

Auf der ande­ren Sei­te erzeugt das gegen­wär­ti­ge Sys­tem für 37 der 50 Staa­ten irgend­ei­ne Form von Wahl-Ver­zer­rung. In 16 die­ser Staa­ten gibt es eine Wahl-Ver­zer­rung zuguns­ten der Demo­kra­ten und in den übri­gen 21 Staa­ten zu Guns­ten der Repu­bli­ka­ner. Kali­for­ni­en ist der Bun­des­staat, in dem die Ver­zer­rung am stärks­ten zu Guns­ten der Demo­kra­ten aus­fällt. Die Demo­kra­ten erhal­ten elf zusätz­li­che Sit­ze im Ver­gleich zu einer Situa­ti­on, in der ein pro­por­tio­na­les Sys­tem ange­wen­det wor­den wäre.

Eine ande­re Art, die­se Wahl-Ver­zer­rung zu betrach­ten, ist, dass die Demo­kra­ten 65,7 Pro­zent der Stim­men für den gesam­ten Staat, aber 86,8 Pro­zent der Sit­ze erhiel­ten. Auf der ande­ren Sei­te gibt es Texas, das eine Wahl-Ver­zer­rung zu Guns­ten der Repu­bli­ka­ner um fünf Sit­ze auf­weist. Die Repu­bli­ka­ner gewan­nen nur 50,4 Pro­zent der lan­des­wei­ten Stim­men, aber erhiel­ten damit 63,9 Pro­zent der Sit­ze. Die­se bei­den Ergeb­nis­se sind kein Zufall, wenn man bedenkt, dass es sich um die bei­den bevöl­ke­rungs­reichs­ten Bun­des­staa­ten han­delt, die mit 53 bzw. 36 Sit­zen die meis­ten Sit­ze im Unter­haus des Kon­gres­ses haben. Dar­über hin­aus ver­an­schau­li­chen die­se bei­den Staa­ten eine unter­schied­li­che Art der Wahlkreiseinteilung.

In Kali­for­ni­en sind die Wahl­be­zir­ke, in denen eher Repu­bli­ka­ner wäh­len, grö­ßer (in Bezug auf die Flä­che), weni­ger städ­tisch und wei­ter von der Küs­te ent­fernt, wo sich die größ­ten Städ­te befin­den. Ent­lang der Küs­te und in den gro­ßen städ­ti­schen Zen­tren gibt es eine Viel­zahl von Wahl­be­zir­ken, was zur Zunah­me der Anzahl von Abge­ord­ne­ten für die Demo­kra­ten führt. In Texas sind die drei bevöl­ke­rungs­reichs­ten Städ­te des Bun­des­staa­tes (Hous­ton, San Anto­nio und Dal­las, 16 Pro­zent der Gesamt­be­völ­ke­rung des Bun­des­staa­tes), in denen ten­den­zi­ell mehr Demo­kra­ten gewählt wer­den, in vie­len Fäl­len in meh­re­re Wahl­be­zir­ke auf­ge­teilt, die jeweils Vor­or­te und/oder ein mehr oder weni­ger über­wie­gend wei­ßes Wahl­kampf­ge­biet umfas­sen, in denen es im All­ge­mei­nen mehr repu­bli­ka­ni­sche Wäh­le­rin­nen und Wäh­ler gibt.

Der ent­schei­den­de Fak­tor, der die­se Unter­schie­de in Bezug auf die Wahl-Ver­zer­rung erklä­ren kann, ist die Par­la­men­te der Bun­des­staa­ten (Sta­te Legis­la­tu­re). In den meis­ten Staa­ten ist es die Sta­te Legis­la­tu­re, die die Ein­tei­lung in Wahl­krei­se kon­trol­liert. Unse­re Ana­ly­se zeigt, dass in den elf Staa­ten (mit mehr als einem Sitz im Unter­haus), die von Demo­kra­ten domi­niert wer­den (d.h. Mehr­heit in bei­den Häu­sern), die durch­schnitt­li­che Wahl-Ver­zer­rung bei den Demo­kra­ten 2,5 Sit­ze beträgt. Umge­kehrt beträgt die durch­schnitt­li­che Wahl-Ver­zer­rung in den 29 von Repu­bli­ka­nern domi­nier­ten Staa­ten 0,9 Sit­ze zu ihren Guns­ten. Es ist jedoch zu beach­ten, dass die­se Staa­ten im Durch­schnitt weni­ger Sit­ze im Reprä­sen­tan­ten­haus haben (9,1 gegen­über 13,7 für die 11 demo­kra­ti­schen Staa­ten), was die Unter­schie­de erklä­ren könnte.

Demokraten — Republikaner: ein Unentschieden?

Letzt­lich schei­nen die Demo­kra­ten im Durch­schnitt tat­säch­lich einen grö­ße­ren Vor­teil zu haben als die Repu­bli­ka­ner, aller­dings in einer gerin­ge­ren Anzahl von Staa­ten. Das viel­leicht inter­es­san­tes­te Ergeb­nis ist, dass sich auf aggre­gier­ter Ebe­ne die Par­tei­en­zu­sam­men­set­zung des Reprä­sen­tan­ten­hau­ses nur um einen Sitz ändern wür­de, was dar­auf hin­deu­tet, dass die oben beob­ach­te­te Ver­zer­rung auf­ge­ho­ben wird. Somit bestün­de die Par­tei­zu­sam­men­set­zung eines als unser Natio­nal­rat gewähl­ten Reprä­sen­tan­ten­hau­ses aus 231 Sit­ze für die Demo­kra­ten (-1 Sitz), aus 202 Sit­ze für die Repu­bli­ka­ner (gleich) und aus einem Sitz für die Liber­tä­re Par­tei (+1) [5].

Den­noch soll­te unse­re Ana­ly­se mit Vor­sicht betrach­tet wer­den. Wenn in den Ver­ei­nig­ten Staa­ten ein ech­tes Por­porz­wahl­sys­tem ein­ge­führt wür­de, wür­de dies mög­li­cher­wei­se die Tür für neue poli­ti­sche Par­tei­en öff­nen, was das poli­ti­sche Ange­bot für die Wäh­ler­schaft erhö­hen wür­de. In ähn­li­cher Wei­se basiert unse­re Ana­ly­se auf der Annah­me, dass die Stim­men die wah­ren Prä­fe­ren­zen der Wäh­ler­schaft wider­spie­geln. Es ist mög­lich, dass eini­ge Wäh­len­de es vor­ge­zo­gen hät­ten, eine ande­re Par­tei zu wäh­len, sich aber aus stra­te­gi­schen Grün­den für die Demo­kra­ten oder Repu­bli­ka­ner ent­schie­den haben, weil die Kan­di­da­tur, die sie ursprüng­lich vor­zo­gen, kei­ne Chan­ce gehabt hät­te, gewählt zu werden.

Der hypo­the­ti­sche Ver­gleich, den wir ange­stellt haben, legt nahe, dass das Pro­blem der Wahl-Ver­zer­rung am häu­figs­ten auf der Ebe­ne der Bun­des­staa­ten auf­tritt. Auf Bun­des­ebe­ne heben sich, zumin­dest was die Wahl des Reprä­sen­tan­ten­hau­ses betrifft, inner­staat­li­che Ver­zer­run­gen gegen­sei­tig auf. Auf der ande­ren Sei­te ist die Prä­si­dent­schafts­wahl — abge­se­hen davon, dass sie auf einem Wahl­kol­le­gi­um basiert — viel­leicht pro­ble­ma­ti­scher, wenn man bedenkt, dass in 48 der 50 Bun­des­staa­ten (und zusätz­lich dem District of Colum­bia) die Dele­gier­ten voll­stän­dig dem einen oder ande­ren Kan­di­da­ten zuge­teilt wer­den, im Gegen­satz zur Wahl des Reprä­sen­tan­ten­hau­ses, bei der man inner­halb des­sel­ben Bun­des­staa­tes gewähl­te Funk­tio­nä­re bei­der Par­tei­en haben kann. Die Debat­te über das Wahl­sys­tem und die Wahl­kreis­ein­tei­lung in den Ver­ei­nig­ten Staa­ten ist des­halb noch lan­ge nicht zu Ende und ist nur ein wei­te­rer Punkt in einer bereits lan­gen Lis­te poli­ti­scher Fragen.


[1] Der Begriff “Schwes­ter­re­pu­bli­ken”, inspi­riert durch den Titel des Buches von James Hut­son (1991), soll am 14. April 1778 von Johann Rodolph Vall­tra­vers, Stadt­rat der Stadt Biel, ver­wen­det wor­den sein.

[2] Vom Majorz zum Pro­porz: Wie kam es 1919 zur ers­ten Proporzwahl?

[3] In stra­te­gi­scher Hin­sicht hat­ten sie erklärt, dass die Mehr­heit der Libe­ral-Radi­ka­len nicht ange­foch­ten wer­den wür­de, was vom sta­tis­ti­schen Amt bestä­tigt wur­de (sie­he Fuss­no­te 2).

[4] Es ist jedoch zu beach­ten, dass auch das schwei­ze­ri­sche Pro­porz­wahl­sys­tem nicht frei von Wahl-Ver­zer­rung ist. Sie­he zum Bei­spiel die­sen Arti­kel von Adri­an Vatter.

[5] Gegen­wär­tig gibt es eine Rei­he von frei­en Sit­zen, dar­un­ter einen, der der­zeit von der Liber­ta­ria­ni­schen Par­tei gewählt wird, die unter den repu­bli­ka­ni­schen Far­ben gewählt wurde.

 

 

Biblio­gra­phie:

Hut­son, James H. (1991). The Sis­ter Repu­blics. Switz­er­land and the United Sta­tes from 1776 to the Pre­sent. Washing­ton DC: Libra­ry of Congress.

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