Die Entwicklung der Demokratiequalität in der Türkei

Die Tür­kei, einst auf dem Weg einer Demo­kra­tie, hat in den letz­ten Jah­ren zuneh­mend auto­ri­tä­re Züge ange­nom­men. Das Land am Bos­po­rus gilt als tief gespal­ten. Moder­ni­sie­rung und Tra­di­ti­on sowie Säku­la­ri­sie­rung und Reli­gi­on ste­hen in einem per­ma­nen­ten Span­nungs­feld. Wie steht es in der heu­ti­gen Zeit um die Demo­kra­tie­qua­li­tät in der Türkei?

Zu Beginn der 2000er Jah­re erziel­te die Tür­kei unter Recep Tayy­ip Erdoğan und der islam-demo­kra­tisch-kon­ser­va­ti­ven AKP (Ada­let ve Kal­kın­ma Par­ti­si; Par­tei für Gerech­tig­keit und Auf­schwung) beacht­li­che Fort­schrit­te in Bezug auf die Demo­kra­ti­sie­rung (Özer 2012). Daher wur­den im Jahr 2005 die Bei­tritts­ver­hand­lun­gen mit der EU eröffnet.

Nach Ver­hand­lungs­be­ginn ver­lang­sam­te sich der Reform­ei­fer der tür­ki­schen Regie­rung jedoch. Zuneh­mend wand­te sich die Regie­rung von Euro­pa ab und ori­en­tier­te sich stär­ker in Rich­tung Osten, wobei das Wirt­schafts­wachs­tum mehr Bedeu­tung erhielt als die demo­kra­ti­schen Rech­te. Zudem fiel die Tür­kei wie­der­holt durch mas­sen­haf­te und teils will­kür­li­che Ver­haf­tun­gen, Inter­net­zen­sur, Beschrän­kung von Grund­rech­ten und man­geln­de Rechts­staat­lich­keit auf. Der Wider­stand sei­tens der Bevöl­ke­rung wuchs und äus­ser­te sich bspw. in den Gezi-Pro­tes­ten 2013, wel­che sich gegen den auto­ri­tä­ren Füh­rungs­stil der Regie­rung rich­te­ten und sich lan­des­weit ausbreiteten.

Ein­her­ge­hend mit die­sem Wan­del in der Tür­kei ist das wach­sen­de Inter­es­se an der Qua­li­tät einer Demo­kra­tie. Im Fokus steht nicht mehr die Fra­ge, ob ein Land eine Demo­kra­tie ist oder nicht, son­dern viel­mehr, ob die­se hoher oder tie­fer Qua­li­tät ist. Da kein Kon­sens bezüg­lich der Zuord­nung der Tür­kei zu einem bestimm­ten Regime­ty­pus besteht, stellt die Ana­ly­se der Demo­kra­tie­qua­li­tät eine aus­sa­ge­kräf­ti­ge Alter­na­ti­ve dar. Aus die­sem Grund stellt sich die Fra­ge, wie sich die Demo­kra­tie­qua­li­tät in der Tür­kei von 2000 bis 2014 veränderte.

Embed­ded democracy
Im vor­lie­gen­den Bei­trag dient das Kon­zept der embed­ded demo­cra­cy von Wolf­gang Mer­kel als Basis für die Beant­wor­tung der For­schungs­fra­ge. Gemäss Mer­kel (2010) ist eine rechts­staat­li­che Demo­kra­tie intern und extern ein­ge­bet­tet. Die exter­ne Ein­bet­tung folgt der Idee, dass jede rechts­staat­li­che Demo­kra­tie in eine Umwelt ein­ge­bet­tet ist. Prä­zi­ser aus­ge­drückt han­delt es sich hier­bei um Ein­bet­tungs­rin­ge. Zu den bedeu­tends­ten Rin­gen gehö­ren der sozio­öko­no­mi­sche und inter­na­tio­na­le Kon­text sowie die Zivilgesellschaft.

Die inter­ne Ein­bet­tung bezieht sich auf soge­nann­te Teil­re­gime. Die­se, ins­ge­samt fünf, Teil­re­gime defi­nie­ren eine rechts­staat­li­che Demo­kra­tie. Sie unter­stüt­zen und ergän­zen sich gegen­sei­tig, um so ihren funk­tio­na­len Bestand sichern zu kön­nen. Beschä­di­gun­gen der Ein­bet­tungs­rin­ge oder der Teil­re­gime zie­hen oft­mals Defek­te der Demo­kra­tie nach sich. Für die Qua­li­tät einer Demo­kra­tie ist die exter­ne Ein­bet­tung bestim­mend (Bühlmann/Merkel/Wessels 2008: 21).

Demokratiequalität
Abbildung 1: Demokratiequalität in der Türkei und den blue-print Ländern

Schweighauser, Plot Demokratiequalität

Quel­le: Demokratiebarometer.

Die Demo­kra­tie­qua­li­tät der blue-print Län­der (Core-Län­der des Demo­kra­tie­ba­ro­me­ters: Aus­tra­li­en, Bel­gi­en, Cos­ta Rica, Däne­mark, Finn­land, Frank­reich, Deutsch­land, Island, Irland, Ita­li­en, Japan, Kana­da, Luxem­burg, Mal­ta, die Nie­der­lan­den, Neu­see­land, Nor­we­gen, Öster­reich, Polen, Por­tu­gal, Slo­we­ni­en, Süd­afri­ka, Spa­ni­en, Schwe­den, die Schweiz, die Tsche­chi­sche Repu­blik, Ungarn, das Ver­ei­nig­tes König­reich, die Ver­ei­nig­te Staa­ten, und Zypern) ver­läuft über den gesam­ten Unter­su­chungs­zeit­raum kon­stant. Bei der Tür­kei hin­ge­gen ist ein Rück­gang an Demo­kra­tie­qua­li­tät fest­stell­bar. Um die­sen Rück­gang bes­ser nach­voll­zie­hen zu kön­nen, folgt in einem nächs­ten Schritt die Ana­ly­se der ein­zel­nen Teil­re­gimes bzw. der dazu­ge­hö­ri­gen Funktionen.

Bürgerliche Freiheitsrechte

Indi­vi­du­el­le Freiheiten

Die ers­te Funk­ti­on, die dem Teil­re­gime Bür­ger­li­che Frei­heits­rech­te ange­hört, sind die Indi­vi­du­el­len Frei­hei­ten. Nach Bühl­mann et al. (2012: 123 f.) garan­tie­ren die nega­ti­ven Frei­heits­rech­te Schutz vor Inter­ven­ti­on durch Drit­te oder auch vor dem Staat. Deren ers­te tra­gen­de Kom­po­nen­te ist das Recht auf kör­per­li­che Unver­sehrt­heit. Die zwei­te Kom­po­nen­te ist das Recht auf Selbstbestimmung.

Abbildung 2: Funktion Individuelle Freiheiten

Schweighauser, Plot Individuelle Freiheiten

Quel­le: Demokratiebarometer.

Die blue-print Län­der wei­sen auch für die­se Funk­ti­on eine rela­tiv kon­stan­te Ent­wick­lung auf. Anders stellt sich die Situa­ti­on in der Tür­kei dar. Ab dem Jahr 2012 ist ein deut­li­cher Rück­gang der Wer­te für die indi­vi­du­el­len Frei­heits­rech­te sicht­bar. Den bis­he­ri­gen Tief­punkt erreich­te die Funk­ti­on im letz­ten Unter­su­chungs­jahr 2014 mit 10.83.

Im Rah­men des Demo­kra­ti­sie­rungs­pro­zes­ses zu Beginn der 2000er Jah­re wur­den Ver­fas­sungs­än­de­run­gen erlas­sen, wel­che auf eine Ver­bes­se­rung der Grund­rech­te und die Stär­kung der Rechts­staat­lich­keit abziel­ten (Özbu­dun 2007: 180). Wich­ti­ge Imple­men­ta­tio­nen für die Erfül­lung der Kopen­ha­ge­ner Kri­te­ri­en blie­ben jedoch aus (Hale 2003: 109).

Wie in der Abbil­dung 3 ersicht­lich ist, ver­zeich­net die ers­te Kom­po­nen­te Recht auf kör­per­li­che Unver­sehrt­heit höhe­re Wer­te als die zwei­te Kom­po­nen­te Recht auf Selbst­be­stim­mung. Die Ent­wick­lung der ers­ten Kom­po­nen­te ist vor allem von dem dras­ti­schen Rück­gang nach 2012 gekennzeichnet.

Abbildung 3: Komponenten der Individuellen Freiheiten (Türkei)

Schweighauser, Plot Komponenten der individuellen Freiheiten

Quel­le: Demokratiebarometer.

Gemäss der tür­ki­schen Ver­fas­sung ist die kör­per­li­che Inte­gri­tät «unan­tast­bar» (Art. 17 TV). Die Ver­fas­sungs­wirk­lich­keit wird die­sem Anspruch jedoch nicht gerecht. Im Coun­try Report on Human Rights Prac­ti­ces für die Tür­kei aus dem Jahr 2005 wird fest­ge­hal­ten, dass Fol­ter, Schlä­ge und Miss­brauch sei­tens der Sicher­heits­kräf­te bereits zu die­sem Zeit­punkt ein weit ver­brei­te­tes Pro­blem waren. Seit Mit­te der 2000er Jah­re, so Kur­ban (2014: 352), nahm die poli­zei­li­che Gewalt sogar zu. Die Jah­re nach 2011 waren geprägt von einer Mono­po­li­sie­rung der Macht der AKP unter Erdoğan.

Den Höhe­punkt fand die­se Ent­wick­lung in den Gezi-Pro­tes­ten im Jahr 2013. Die Gezi-Pro­tes­te rich­te­ten sich nicht nur gegen das geplan­te Bau­vor­ha­ben, son­dern auch gegen den auto­ri­tä­ren Füh­rungs­stil der Regie­rung und deren Angriff auf die säku­la­ren Wer­te. Die Reak­ti­on der Regie­rung war eine Nie­der­schla­gung der Pro­tes­te mit einem enor­men Poli­zei­auf­ge­bot und Gewalt (ebd.).

Rechtsstaatlichkeit

Die zwei­te Funk­ti­on, die dem Teil­re­gime ange­hört, ist die Rechts­staat­lich­keit, wel­che im Fol­gen­den nach Bühl­mann et al. (2012: 124) erklärt wird. Die Funk­ti­on umfasst zwei Kom­po­nen­ten – Gleich­heit vor dem Gesetz und Qua­li­tät der Jus­tiz.

Abbildung 4: Funktion Rechtsstaatlichkeit

Schweighauser, Plot Rechtsstatlichkeit

Quel­le: Demokratiebarometer.

Die blue-print Län­der zei­gen über die unter­such­te Zeit­span­ne eine leicht fal­len­de Ten­denz auf. Die Ent­wick­lung der Wer­te für die Tür­kei ist durch eine höhe­re Vari­anz geprägt. Zudem befin­den sich die Wer­te auf einem tie­fe­ren Niveau als die­je­ni­gen der blue-print Län­der. Eine genaue­re Ana­ly­se der Daten (vgl. Abbil­dung 5) lässt erken­nen, dass die Qua­li­tät der Jus­tiz rela­tiv kon­stant ver­läuft. Die Kom­po­nen­te Gleich­heit vor dem Gesetz hin­ge­gen nimmt tie­fe­re Wer­te an und zeigt mehr Varianz.

Abbildung 5: Komponenten der Rechtsstaatlichkeit (Türkei)

Schweighauser, Plot Komponenten Rechtsstatlichkeit

Quel­le: Demokratiebarometer.

Im Rah­men der Refor­men zwi­schen 1999 und 2005 wur­den auch Neue­run­gen im rechts­staat­li­chen Bereich durch­ge­setzt (Nout­che­va/Ay­dın-Düz­git 2012: 67). Den­noch bestan­den erheb­li­che Defi­zi­te – auch bei der rechts­staat­li­chen Ordnung.

Eine Schwä­che, die in den EU-Fort­schritts­be­rich­ten (2006, 2008, 2011, 2014) wie­der­holt kri­ti­siert wur­de, sind man­geln­de Unab­hän­gig­keit und Unpar­tei­lich­keit der Jus­tiz. Wie Öniş (2013: 107) erklärt, kann die Poli­ti­sie­rung des gericht­li­chen Ver­fah­ren (judi­cial pro­cess) als eine der gra­vie­rends­ten Schwach­stel­len der neu­en Ära ange­se­hen werden.

Effektive Regierungsgewalt

Die Regie­rungs- und Imple­men­ta­ti­ons­fä­hig­keit setzt sich, wie im fol­gen­den Abschnitt nach Bühl­mann et al. (2010: 126 f.) erklärt, aus den zwei Kom­po­nen­ten Res­sour­cen und Bedin­gun­gen zur effi­zi­en­ten Imple­men­tie­rung zusam­men.

Abbildung 6: Funktion Effektive Regierungsgewalt

Schweighauser, Plot Effektive Regierungsgewalt

Quel­le: Demokratiebarometer.

Im unter­such­ten Zeit­raum nahm die Regie­rungs­fä­hig­keit sowohl in den blue-print Län­dern als auch in der Tür­kei ab. Der Rück­gang der Regie­rungs­fä­hig­keit ist ins­be­son­de­re dem Rück­gang der Kom­po­nen­te Bedin­gun­gen für eine effi­zi­en­te Imple­men­tie­rung geschul­det. Die Ent­wick­lung ist in Abbil­dung 7 ersichtlich.

Abbildung 7: Komponenten der Effektiven Regierungsgewalt (Türkei)

Schweighauser, Plot Komponenten der effektiven Regierungsgewalt

Quel­le: Demokratiebarometer.

Bei der Kom­po­nen­te Bedin­gun­gen für eine effi­zi­en­te Imple­men­tie­rung fal­len die sehr mar­kan­ten Rück­gän­ge von 2008 und 2012 auf. Da die Kom­po­nen­te aus ins­ge­samt vier Sub­kom­po­nen­ten zusam­men­ge­setzt ist, soll nun dar­ge­legt wer­den, auf wel­che der Kom­po­nen­te die beschrie­be­nen Rück­gän­ge zurück­zu­füh­ren ist.

Abbildung 8: Subkomponenten der Bed. für eine effiziente Implementierung (Türkei)

Schweighauser, Plot Subkomponenten effektive Implementierung

Quel­le: Demokratiebarometer.

Ver­ant­wort­lich für die­se mar­kan­ten Rück­gän­ge ist die Sub­kom­po­nen­te «Kei­ne regie­rungs­feind­li­chen poli­ti­schen Aktio­nen». Beson­ders in den Jah­ren 2008 und 2012 zei­gen sich deut­li­che Ein­brü­che. Erstaun­li­cher­wei­se sind die Wer­te für die­se Sub­kom­po­nen­te zwi­schen den Jah­ren 2000 und 2006 rela­tiv hoch und began­nen erst anschlies­send zu sin­ken. Die Anzahl Pro­tes­te nah­men in den dar­auf­fol­gen­den Jah­ren zu. Ereig­nis­se, wie die Ermor­dung von Hrant Dink oder die umstrit­te­ne Nomi­na­ti­on Güls zum Staats­prä­si­den­ten trie­ben mas­sen­haft Men­schen auf die Strasse.

Ab dem Jahr 2010 sank der Wert kon­ti­nu­ier­lich. Die Regie­rung griff zuneh­mend die säku­la­ren Wer­te an, wäh­rend sich in der Bevöl­ke­rung die regie­rungs­feind­li­chen Aktio­nen ver­dich­te­ten. Bei­spie­le dafür sind Demons­tra­tio­nen gegen Pres­se­zen­sur und inhaf­tier­te Jour­na­lis­ten im Jahr 2012 sowie die Gezi-Pro­tes­te 2013. Allei­ne die Gezi-Pro­tes­te, wel­che von Ende Mai bis August 2013 andau­er­ten, stel­len einen der gröss­ten Volks­auf­stän­de seit der Grün­dung der Repu­blik dar.

Fazit

Die Tür­kei durch­lief zu Beginn der 2000er Jah­re zahl­rei­che Refor­men, unter ande­rem mit dem Ziel die EU-Mit­glied­schaft zu erlan­gen. Sie erziel­te wirt­schaft­lich gros­se Erfol­ge und wur­de, poli­tisch gese­hen, libe­ra­ler. Nach 2005 und der Eröff­nung der EU-Bei­tritts­ver­hand­lun­gen änder­te sich die Situa­ti­on und das Bild einer sich kon­so­li­die­ren­den tür­ki­schen Demo­kra­tie wur­de getrübt (Kubicek 2011; Özer 2012; Rodri­guez et al. 2014). Es folg­ten eine zuneh­men­de Abwen­dung von Euro­pa, will­kür­li­che Fest­nah­men von Jour­na­lis­ten, Ver­let­zun­gen von Grund­rech­ten und nicht zuletzt die Annah­me des Refe­ren­dums über die Ein­füh­rung eines Prä­si­di­al­sys­tems im April 2017.

In der deskrip­ti­ven Ana­ly­se konn­te gezeigt wer­den, dass eini­ge Teil­re­gime mehr Defi­zi­te auf­wei­sen als ande­re. Im Rah­men der Bür­ger­li­chen Frei­heits­rech­te wie­sen die bei­den Funk­tio­nen, Indi­vi­du­el­le Frei­hei­ten und Rechts­staat­lich­keit, erheb­li­che Defi­zi­te auf. Die­ses Teil­re­gime wird von Mer­kel (2010: 32) als grund­le­gen­de Vor­aus­set­zung für die Rechts­staats­di­men­si­on der embed­ded demo­cra­cy bezeichnet.

Die tür­ki­schen Bür­ger wur­den beson­ders seit 2012 mas­siv in ihren Grund­rech­ten beschnit­ten. Auch die Rechts­staat­lich­keit bie­tet ihnen kei­nen aus­rei­chen­den Schutz mehr vor der Herr­schafts­reich­wei­te der Regie­rung. Damit ist eine wich­ti­ge Kon­troll­funk­ti­on einer rechts­staat­li­chen Demo­kra­tie aus­ser Kraft gesetzt. Das letz­te Teil­re­gime, wel­ches die Effek­ti­ve Regie­rungs­ge­walt dar­stellt, ist vor allem von regie­rungs­feind­li­chen Aktio­nen, wel­che beson­ders seit 2010 zuge­nom­men haben, geprägt. Der Bevöl­ke­rung ist es nicht mög­lich, ihre Prä­fe­ren­zen auf dem ordent­li­chen demo­kra­ti­schen Weg kund­zu­tun. Die regie­rungs­feind­li­chen Aktio­nen bie­ten eine Alter­na­ti­ve, um die­se zu über­mit­teln. Über meh­re­re Teil­re­gime sind folg­lich wich­ti­ge Kon­troll­funk­tio­nen, wel­che zum Bestand der rechts­staat­li­chen Demo­kra­tie bei­tra­gen, ein­ge­schränkt oder ausgeschaltet.

Die Daten­la­ge erlaub­te nur eine Ana­ly­se bis 2014. Die Jah­re nach 2014 waren jedoch prä­gend für die tür­ki­sche Demo­kra­tie. Der Putsch­ver­such von 2016, die Säu­be­rungs­wel­len (Kara­dag 2016) und das ange­nom­me­ne Refe­ren­dum über die Ein­füh­rung eines Prä­si­di­al­sys­tems ver­än­der­ten die poli­ti­sche Lage.

Metho­de
Beim vor­lie­gen­den metho­di­schen Vor­ge­hen han­delt es sich um eine Ein­zel­fall­stu­die, bei der auch quan­ti­ta­ti­ve Indi­ka­to­ren Berück­sich­ti­gung fin­den. In einem ers­ten Schritt wird eine deskrip­ti­ve Ana­ly­se durch­ge­führt, um die Ent­wick­lung der Demo­kra­tie­qua­li­tät in der Tür­kei unter der AKP-Regie­rung zu ermit­teln. Die deskrip­ti­ve Ana­ly­se wird mit dem Demo­kra­tie­ba­ro­me­ter durch­ge­führt. Der Unter­su­chungs­zeit­raum beschränkt sich auf die Jah­re von 2000 bis 2014. Für die vor­lie­gen­de Arbeit steht eine Demo­kra­tie­kon­zep­ti­on mitt­le­rer Reich­wei­te im Zentrum.

Biblio­gra­phie:

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Bild: Wiki­me­dia Commons

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