Back to the roots – gelingt Meinungsbildung an der Landsgemeinde besser?

Wie gut und wie aus­ge­wo­gen die Stimm­be­rech­tig­ten über Abstim­mungs­vor­la­gen infor­miert sind, hängt auch davon ab, ob sie ihre Stim­me an der Urne abge­ben oder in einer Bür­ger­ver­samm­lung. Eine öffent­li­che Bera­tung mit glei­chem Rede­recht für alle ist nur an Ver­samm­lun­gen denk­bar. Neue Daten zur Glar­ner Lands­ge­mein­de zei­gen nun, dass die Reden ihrer Mit­bür­ge­rIn­nen eine wich­ti­ge Rol­le für die Mei­nungs­bil­dung der Stimm­be­rech­tig­ten spielen.

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Es ist in der Schweiz ein gut erprob­tes Ritu­al: Nach fast jeder Volks­ab­stim­mung erklärt die Ver­lie­rer­sei­te ihre Nie­der­la­ge damit, dass sie ihre Argu­men­te zu wenig zur Gel­tung habe brin­gen kön­nen, weil sie von einer Pro­pa­gan­da­wal­ze der Gewin­ner über­tönt wor­den sei.

Das mag oft ein stra­te­gi­sches Mit­tel im Kampf um die Deu­tungs­ho­heit über ein Abstim­mungs­er­geb­nis sein, die damit auf­ge­wor­fe­ne Grund­fra­ge aber ist legi­tim und demo­kra­tie­po­li­tisch wich­tig: Sind die Stimm­be­rech­tig­ten aus­rei­chend und aus­ge­wo­gen über die Abstim­mungs­vor­la­gen sowie über die Pro- und Kon­tra-Argu­men­te dazu infor­miert, und kom­men alle Akteu­re im Abstim­mungs­kampf aus­rei­chend zu Wort?

Die Ant­wort auf die­se Fra­ge hängt teil­wei­se auch davon ab, ob die Stimm­be­rech­tig­ten ihre Stim­me an der Urne abge­ben oder in einer Bür­ger­ver­samm­lung, wie es in der Schweiz bis heu­te in zwei Lands­ge­mein­de­kan­to­nen und gegen 2’000 Ver­samm­lungs­ge­mein­den der Fall ist. Denn die Rah­men­be­din­gun­gen für die Mei­nungs­bil­dung sind in der Urnen­de­mo­kra­tie ande­re als in der Versammlungsdemokratie.

Die theoretischen Vorteile der Landsgemeinde für die Meinungsbildung

Die Urnen­de­mo­kra­tie baut dar­auf, dass die Stim­men­den sich die Infor­ma­tio­nen für ihre Mei­nungs­bil­dung aus Mas­sen- und sozia­len Medi­en, von Pla­kat­wän­den, aus dem per­sön­li­chen Gespräch oder dem Abstim­mungs­büch­lein holen.

In der Ver­samm­lungs­de­mo­kra­tie ste­hen all die­se Infor­ma­ti­ons- und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ka­nä­le eben­falls offen. Sie eröff­net aber noch einen zusätz­li­chen Kanal: Weil sie alle Stim­men­den an einem Ort und zur glei­chen Zeit zusam­men­bringt, kann die Ver­samm­lung auch für eine öffent­li­che Bera­tung mit einem Rede­recht für alle Stimm­be­rech­tig­ten genutzt werden.

Zumin­dest auf den ers­ten Blick bie­tet die Bera­tung in der Bür­ger­ver­samm­lung ein Gegen­mit­tel gegen die zwei viel­leicht gröss­ten Pro­ble­me, die sich für die Mei­nungs­bil­dung in der Urnen­de­mo­kra­tie stel­len: Ers­tens dro­hen ins­be­son­de­re die Mas­sen­me­di­en und Pla­kat­wän­de von finanz­star­ken und/oder gut­or­ga­ni­sier­ten Inter­es­sen domi­niert zu wer­den. Auch in den offi­zi­el­len Abstim­mungs­büch­lein kommt – wenn über­haupt – zu Wort, wer sich in einem Abstim­mungs­ko­mi­tee zusam­men­ge­schlos­sen hat oder im Par­la­ment ver­tre­ten ist. Um hin­ge­gen an einer Lands­ge­mein­de eine Rede vor den Mit­bür­gern zu hal­ten, braucht es kein Geld und kei­ne Orga­ni­sa­ti­on. Das all­ge­mei­ne Rede­recht ist – for­mell – denk­bar ega­li­tär und öff­net die Are­na der öffent­li­chen Debat­te radikal.

Die Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ka­nä­le der sozia­len Medi­en und der pri­va­ten Gesprä­che hel­fen im Urnen­sys­tem nur bedingt – und dies ist des­sen zwei­tes Pro­blem: Der Zugang zu die­sen Kanä­len ist zwar sehr nie­der­schwel­lig, doch sie brin­gen oft nur einen Aus­tausch unter ohne­hin Gleich­ge­sinn­ten. Eine ernst­haf­te Aus­ein­an­der­set­zung mit den Argu­men­ten der Gegen­sei­te kommt dann kaum zustan­de. Das Ver­samm­lungs­sys­tem hin­ge­gen garan­tiert, dass alle, die ihre Stim­me abge­ben wol­len, zu der Zeit an dem Ort sein müs­sen, wo auch die Debat­te statt­fin­det. Wer an einer Lands­ge­mein­de vom Rede­recht Gebrauch macht, erreicht also alle Abstim­men­den; und wer sich an der Lands­ge­mein­de über die Vor­la­gen infor­mie­ren will, hört zu den kon­tro­ver­sen Geschäf­ten sowohl Pro- als auch Kon­tra-Argu­men­te aus ers­ter Hand.

Drei Bedingungen für die Realisierung der theoretischen Vorteile

So weit, so gut. Aus demo­kra­tie­theo­re­ti­scher Sicht bie­tet das Ver­samm­lungs­sys­tem gros­se Chan­cen für eine aus­ge­wo­ge­ne Mei­nungs­bil­dung. Wie sieht aber die Rea­li­tät aus? Kann die Ver­samm­lungs­de­mo­kra­tie ihre Ver­spre­chen tat­säch­lich einlösen?

Um ihre theo­re­ti­schen Chan­cen voll aus­zu­schöp­fen, muss sie drei kri­ti­sche Vor­aus­set­zun­gen erfül­len: 1) Vor­han­den­sein: Es muss über­haupt ein Rede­recht für alle Bür­ger bestehen. – 2) Zugäng­lich­keit: Das Rede­recht muss nicht nur for­mell allen offen­ste­hen, son­dern auch in der gesell­schaft­lich-poli­ti­schen Rea­li­tät für brei­te Krei­se zugäng­lich sein. – 3) Rele­vanz: Die Stim­men­den müs­sen grund­sätz­lich bereit sein, ihre Mei­nung auf­grund der Lands­ge­mein­de­de­bat­te noch anzupassen.

Im Fol­gen­den wird unter­sucht, inwie­weit die­se drei Bedin­gun­gen im Fall der moder­nen Schwei­zer Lands­ge­mein­den erfüllt sind.

Das formelle Rederecht an der Landsgemeinde

In der Regel ken­nen die Lands­ge­mein­den ein frei­es und glei­ches Rede­recht, aller­dings gibt es Ein­schrän­kun­gen. Sowohl Gla­rus als auch Appen­zell Inner­rho­den garan­tie­ren allen Stimm­be­rech­tig­ten ein frei­es Rede­recht zu allen Sach­vor­la­gen, erlau­ben aber kei­ne Lands­ge­mein­de­re­den zu den Wahl­ge­schäf­ten (die den klei­ne­ren Teil der Lands­ge­mein­de­ab­stim­mun­gen aus­ma­chen). Das mag eine Siche­rung gegen per­sön­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen und Schlamm­schlach­ten vor ver­sam­mel­ter Stimm­bür­ger­schaft sein, ver­hin­dert aber auch eine Nut­zung der dis­ku­tier­ten Vor­tei­le der Ver­samm­lungs­de­mo­kra­tie für die Mei­nungs­bil­dung zu Wah­len. Dass es auch anders geht, zeig­ten Nid­wal­den und Obwal­den, die bis zur Abschaf­fung ihrer Lands­ge­mein­den in den 1990er Jah­ren auch zu Wahl­ge­schäf­ten das freie Rede­recht kann­ten. Ganz anders der drit­te Kan­ton, der in den 1990er Jah­ren die Lands­ge­mein­de abschaff­te: Appen­zell Aus­ser­rho­den liess an der Lands­ge­mein­de über­haupt kei­ne Debat­te zu, weder zu Sach- noch zu Wahltraktanden.

Mit Blick auf die Gewäh­rung des for­mel­len Rede­rechts nut­zen die Schwei­zer Lands­ge­mein­den ihr gros­ses Poten­zi­al für eine demo­kra­ti­sche­re Mei­nungs­bil­dung also nicht voll­stän­dig, aber immer­hin mehrheitlich.

Tatsächliche Zugänglichkeit des Rederechts

In jenen Fäl­len, wo ein Rede­recht for­mell besteht, stellt sich die Fra­ge nach der effek­ti­ven Zugäng­lich­keit die­ses Rechts. Zunächst zeigt ein Blick auf die Gesamt­zahl an Reden, die an den Lands­ge­mein­den gehal­ten wer­den, dass das Rede­recht durch­aus nicht nur auf dem Papier besteht, son­dern ins­be­son­de­re in Gla­rus rege genutzt wird: Dort wur­den seit 1979 durch­schnitt­lich über 25 Reden pro Lands­ge­mein­de gehal­ten (das sind mehr als zwei Reden pro Abstim­mungs­vor­la­ge), in Inner­rho­den immer­hin fast fünf Reden pro Jahr (durch­schnitt­lich rund 0,5 Reden pro Vorlage).

Doch wer sind die Leu­te, die sich zu Wort mel­den? Auch wenn das Hal­ten einer Rede gra­tis ist und nicht unbe­dingt ein spe­zi­el­les Bezie­hungs­netz vor­aus­setzt, gibt es Fak­to­ren, die die Bereit­schaft zu einem Auf­tritt vor Tau­sen­den Mit­bür­gern begüns­ti­gen dürf­ten: bei­spiels­wei­se Selbst­ver­trau­en, poli­ti­sche Infor­miert­heit oder die Lust an die­ser Art öffent­li­cher Aus­ein­an­der­set­zung. Führt das dazu, dass auch über den Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ka­nal der Lands­ge­mein­de­de­bat­te nur ganz bestimm­te Bevöl­ke­rungs­grup­pen zu Wort kom­men und ande­re fak­tisch aus­ge­schlos­sen blei­ben? Die weni­gen ver­füg­ba­ren Daten füh­ren zu gemisch­ten Schluss­fol­ge­run­gen. Sowohl in Gla­rus als auch in Inner­rho­den kommt rund die Hälf­te aller Reden von Stimm­be­rech­tig­ten, die kein poli­ti­sches Amt im Kan­ton inne­ha­ben. Inso­fern schafft die Lands­ge­mein­de durch­aus einen erwei­ter­ten Kreis von Per­so­nen, die zu Wort kommen.

Frap­pant ist aller­dings die Unter­ver­tre­tung der Frau­en auf der Red­ner­büh­ne: In bei­den Kan­to­nen wird nicht ein­mal jede fünf­te Lands­ge­mein­de­re­de von einer Frau gehal­ten, und der Trend zeigt nur sehr zag­haft nach oben. Eine aktu­el­le Umfra­ge unter Glar­ner Stimm­be­rech­tig­ten (sie­he Info­box) zeigt zudem: Nur 15% der 428 weib­li­chen Umfra­ge­teil­neh­me­rin­nen, die noch nie eine Lands­ge­mein­de­re­de gehal­ten haben, kön­nen sich vor­stel­len, dies in Zukunft ein­mal zu tun; bei den Män­nern sind es immer­hin 36% der 545 Befragten.

Für ande­re sozio­de­mo­gra­phi­sche Varia­blen als das Geschlecht gibt es kei­ne Daten, wer effek­tiv schon eine Lands­ge­mein­de­re­de gehal­ten hat. Die erwähn­te Umfra­ge zeigt aber, dass Glar­ner Stimm­be­rech­tig­te aller Alters­grup­pen sich ähn­lich gut vor­stel­len kön­nen, je an einer Lands­ge­mein­de das Wort zu ergrei­fen. Per­so­nen mit gerin­ge­rem Ein­kom­men und sol­che mit nied­ri­ge­rem Bil­dungs­ab­schluss trau­en sich einen Lands­ge­mein­de­auf­tritt zwar ten­den­zi­ell weni­ger zu, der Rück­stand auf Gut­ver­die­nen­de und Gut­ge­bil­de­te ist aber recht gering; es ist des­halb durch­aus denk­bar, dass Wenig­ver­die­nen­de und Wenig­ge­bil­de­te an der Lands­ge­mein­de zumin­dest weni­ger stark benach­tei­ligt sind als bei Urnen­ab­stim­mun­gen. Man­gels Ver­gleichs­da­ten zur Zugäng­lich­keit von klas­si­schen Kanä­len des Abstim­mungs­kampfs nach Bil­dung und Ein­kom­men muss die­se The­se hier jedoch offen bleiben.

Es lässt sich bilan­zie­ren, dass die Schwei­zer Lands­ge­mein­den als zusätz­li­che Platt­form für eine öffent­li­che Debat­te unter den Stimm­be­rech­tig­ten durch­aus genutzt wer­den. Sie sor­gen erfolg­reich dafür, dass auch Leu­te ohne poli­ti­sches Amt und Jun­ge mit ihren Argu­men­ten zu Wort kom­men. Aller­dings pro­fi­tie­ren Frau­en viel weni­ger stark von die­ser Platt­form, ten­den­zi­ell auch Wenig­ver­die­nen­de und Weniggebildete.

Relevanz der Landsgemeindedebatte

Doch spielt es über­haupt eine Rol­le für die Mei­nungs­bil­dung, wer in der Lands­ge­mein­de­de­bat­te was sagt? Hören die Abstim­men­den den Reden zu, und beein­flus­sen die­se den Stimm­ent­scheid? Eine empi­ri­sche Über­prü­fung die­ser Fra­gen ist natur­ge­mäss sehr schwie­rig, zumal sich schwer tes­ten lässt, wel­chen Ent­scheid eine Per­son ohne Lands­ge­mein­de­de­bat­te gefällt hät­te. Die neue Glar­ner Umfra­ge lie­fert aber zumin­dest Anhaltspunkte.

Befragt nach der Wich­tig­keit ver­schie­de­ner Infor­ma­ti­ons­quel­len zur Bil­dung ihrer Mei­nung für Lands­ge­mein­de­vor­la­gen, gaben 58% der Umfra­ge­teil­neh­mer (N=650) an, die Lands­ge­mein­de­re­den sei­en für sie “eher wich­tig” oder “sehr wich­tig”. Die Lands­ge­mein­de­de­bat­te wur­de damit von eben­so vie­len Per­so­nen als wich­tig ein­ge­stuft wie die Zei­tungs­lek­tü­re. Zwar wur­den das behörd­li­che Abstim­mungs­büch­lein sowie Dis­kus­sio­nen im Bekann­ten­kreis noch etwas häu­fi­ger (von je rund 69%) genannt, dies ändert aber nichts am Fazit, dass in der Selbst­wahr­neh­mung der Stimm­be­rech­tig­ten die Lands­ge­mein­de­re­den eine ganz erheb­li­che Rol­le für die Mei­nungs­bil­dung spielen.

Die­se Ein­schät­zung bestä­tigt sich bei einem Blick auf wei­te­re Umfra­ge­er­geb­nis­se, die sich auf die Mei­nungs­bil­dung zu zwei Sach­vor­la­gen der Lands­ge­mein­de 2016 bezie­hen, wel­che sowohl im Vor­feld der Lands­ge­mein­de als auch an die­ser kon­tro­vers dis­ku­tiert wur­den (sie­he Info­box zu den Vor­la­gen und Tabel­le 1 zu den Ergeb­nis­sen): Bei bei­den Geschäf­ten gab knapp ein Drit­tel der befrag­ten Lands­ge­mein­de­teil­neh­mer an, sich erst wäh­rend der Lands­ge­mein­de für eine Posi­ti­on ent­schie­den zu haben. Noch kon­kre­ter zeigt sich der Mehr­wert der Lands­ge­mein­de­be­ra­tung für die Mei­nungs­bil­dung dar­an, dass bei bei­den Geschäf­ten über 60% der Befrag­ten durch die Lands­ge­mein­de­re­den Argu­men­te hör­ten, die ihnen vor­her noch nicht bekannt gewe­sen waren. Neue Argu­men­te hör­ten sie sowohl von jener Sei­te, wel­cher sie schon vor der Lands­ge­mein­de zuneig­ten, als auch (in etwas gerin­ge­rem Mass, aber immer noch für 45% der Befrag­ten beim Per­so­nal­ge­setz und für 64% beim Infor­ma­tik­ge­setz) von der jewei­li­gen Gegen­sei­te. Die­se hohen Wer­te impli­zie­ren auch, dass den Lands­ge­mein­de­red­nern durch­aus zuge­hört wird, und zwar sowohl von Gleich­ge­sinn­ten als auch von Andersgesinnten.

Tabelle 1: Meinungsbildung zu zwei Vorlagen an der Glarner Landsgemeinde 2016

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Ein wei­te­res Umfra­ge­er­geb­nis zeigt, dass die ver­sam­mel­ten Stimm­be­rech­tig­ten mit­hin auch bereit sind, ihre Mei­nung an der Lands­ge­mein­de noch zu ändern. So änder­ten beim Per­so­nal­ge­setz 14% und beim Infor­ma­tik­ge­setz 12% der Befrag­ten im Lauf der Lands­ge­mein­de ihre Prä­fe­renz; selbst von jenen, die anga­ben, eigent­lich schon mit einer fes­ten Mei­nung an die Lands­ge­mein­de gekom­men zu sein, schwenk­ten 5% bzw. 8% noch um. Auf den ers­ten Blick mögen die­se Zah­len gering erschei­nen; sie legen aber nahe, dass ein anfäng­li­ches Mehr­heits­ver­hält­nis von 40:60% an der Lands­ge­mein­de noch umkehr­bar ist, was durch­aus beacht­lich ist. Die Zah­len dürf­ten in Wahr­heit zudem noch höher sein, weil die poli­tisch Inter­es­sier­ten und Infor­mier­ten – die öfter eine fes­te Mei­nung haben – im Umfra­gesam­ple über­re­prä­sen­tiert sind.

Aus den prä­sen­tier­ten Umfra­ge­er­geb­nis­sen kann zwar nicht ein­fach und pro­zent­ge­nau auf die Mei­nungs­bil­dung an Lands­ge­mein­den gene­rell geschlos­sen wer­den, da sie sich auf ein nicht­re­prä­sen­ta­ti­ves Sam­ple von Stimm­be­rech­tig­ten stüt­zen und zwei über­durch­schnitt­lich umstrit­te­ne Abstim­mungs­vor­la­gen betref­fen. Sie sind aber ein wei­te­res Puz­zle­teil, das in die­sel­be Rich­tung weist wie die Schät­zun­gen und die anek­do­ti­sche Evi­denz aus der bis­he­ri­gen Lands­ge­mein­de­for­schung: Sie unter­strei­chen, dass auch in einem Lands­ge­mein­de­kan­ton die Mei­nungs­bil­dung – natür­lich – nicht aus­schliess­lich an der Lands­ge­mein­de statt­fin­det; bei Vor­la­gen, zu denen vor der Lands­ge­mein­de nicht bereits über­deut­li­che Mehr­heits­ver­hält­nis­se bestehen, kann die Lands­ge­mein­de­de­bat­te indes­sen durch­aus die ent­schei­den­de Rol­le spielen.

Fazit: ein Ja und einige Aber

Gelingt Mei­nungs­bil­dung an der Lands­ge­mein­de bes­ser als an der Urne? Die Ant­wort lau­tet „Ja, aber“. Zwar sind die Lands­ge­mein­den kein demo­kra­ti­sches Wun­der­mit­tel. Sie schöp­fen ihr theo­re­ti­sches Poten­zi­al für eine aus­ge­wo­ge­ne Infor­ma­ti­on der Stim­men­den bei der Gewäh­rung des Rede­rechts, des­sen tat­säch­li­cher Zugäng­lich­keit sowie der Rele­vanz der Lands­ge­mein­de­de­bat­te nicht voll­stän­dig aus, aber doch zu nen­nens­wer­ten Tei­len. Bedenkt man, dass in Lands­ge­mein­de­kan­to­nen alle Kanä­le der Mei­nungs­bil­dung, die im Urnen­sys­tem vor­han­den sind, eben­falls offen­ste­hen, so reicht bereits die teil­wei­se Nut­zung des demo­kra­ti­schen Poten­zi­als, um das Glas halb voll erschei­nen zu las­sen – mit einer wesent­li­chen Ein­schrän­kung: Die aus­ge­präg­te Unter­ver­tre­tung von Frau­en unter den Lands­ge­mein­de­red­nern bedeu­tet, dass die­se zusätz­li­che Büh­ne mit Blick auf die Geschlech­ter zusätz­li­che Ungleich­heit in den Abstim­mungs­kampf trägt.

Ein ande­res poten­zi­el­les Risi­ko des Ver­samm­lungs­sys­tems für die Mei­nungs­bil­dung ist hier man­gels neu­er Daten nicht beleuch­tet wor­den, näm­lich die The­se, dass Ver­samm­lungs­ent­schei­de stär­ker von Dem­ago­gie und Emo­tio­nen – und weni­ger von nüch­tern durch­dach­ter Ver­nunft – geprägt sei­en als Urnen­ab­stim­mun­gen, weil die annä­hern­de Gleich­zei­tig­keit von Mei­nungs­bil­dung und Stimm­ab­ga­be zu einer Prä­fe­renz­bil­dung aus dem Bauch her­aus füh­ren und zudem mas­sen­psy­cho­lo­gi­sche Dyna­mi­ken die Ver­samm­lung erfas­sen könn­ten. Aller­dings hat die bis­he­ri­ge Lands­ge­mein­de­for­schung prak­tisch kei­ne empi­ri­sche Evi­denz zuguns­ten die­ser The­se, son­dern mehr Gege­nevi­denz zu Tage gefördert.

Das alles heisst frei­lich nicht, dass die Lands­ge­mein­de ins­ge­samt demo­kra­ti­scher als die Urne sei. Wei­tet man den Blick auf ande­re Demo­kra­tie­aspek­te als die Mei­nungs­bil­dung aus, erkennt man nebst wei­te­ren Stär­ken auch wich­ti­ge Schwä­chen des Ver­samm­lungs­sys­tems. Eine Gesamt­bi­lanz hängt letzt­lich davon ab, wie stark man wel­che Aspek­te gewichtet.

Die ver­wen­de­ten Umfragedaten
Der vor­lie­gen­de Bei­trag nutzt als Daten­grund­la­ge eine Umfra­ge zur Glar­ner Lands­ge­mein­de, die der  Autor gemein­sam mit wei­te­ren Mit­ar­bei­ten­den und Stu­die­ren­den des Insti­tuts für Poli­tik­wis­sen­schaft der Uni­ver­si­tät Bern durch­ge­führt hat. An der Umfra­ge, die unmit­tel­bar vor und nach der Lands­ge­mein­de vom 1. Mai 2016 statt­fand, nah­men ins­ge­samt rund 1000 Glar­ner Stimm­be­rech­tig­te teil. Die Umfra­ge­teil­neh­mer wur­den nicht zufäl­lig aus­ge­wählt, und aus den Ergeb­nis­sen kann nicht ohne Wei­te­res auf die Gesamt­heit der Stimm­be­rech­tig­ten geschlos­sen werden.

Unter ande­rem wur­de die Mei­nungs­bil­dung zu zwei Sach­ge­schäf­ten der Lands­ge­mein­de 2016 erfragt: einer­seits zum Per­so­nal­ge­setz, das den Vater­schafts­ur­laub für das Kan­tons­per­so­nal neu regel­te, ande­rer­seits zum Infor­ma­tik­ge­setz, wel­ches eine Neu­or­ga­ni­sa­ti­on der Infor­ma­tik von Kan­ton und Gemein­den vor­sah. Bei­de Geschäf­te waren sowohl vor als auch an der Lands­ge­mein­de umstrit­ten. Zum Infor­ma­tik­ge­setz wur­den zwölf Reden gehal­ten, schliess­lich beschloss die Lands­ge­mein­de knapp Rück­wei­sung des Geset­zes. Zum Per­so­nal­ge­setz äus­ser­ten sich sechs Votan­ten; wäh­rend die eine Sei­te wie die Par­la­ments­mehr­heit einen Vater­schafts­ur­laub von zwei Tagen emp­fahl, setz­ten sich ande­re Red­ner für fünf Tage ein. Die Lands­ge­mein­de ent­schied sich schliess­lich knapp für fünf Tage.

Hin­wei­se:

  • Für zusätz­li­che Anga­ben zur Umfra­ge sie­he Muel­ler, Sean / Ger­ber, Mar­lè­ne / Schaub, Hans-Peter (2016): Now You See Me – And I See You. Paper pre­sen­ted at the ECPR Gene­ral Con­fe­rence, Pra­gue, 7–10 Sep­tem­ber 2016.
  • Wei­te­re Grund­la­gen für den Bei­trag sind der Dis­ser­ta­ti­on des Autors ent­nom­men, die auch Hin­wei­se auf wei­ter­füh­ren­de Lite­ra­tur ent­hält: Schaub, Hans-Peter  (2016): Lands­ge­mein­de oder Urne – was ist demo­kra­ti­scher? Baden-Baden: Nomos.

Titel­bild: Lands­ge­mein­de Gla­rus, auf­ge­nom­men von Samu­el Trüm­py (CC-BY)

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