Abstimmungsrückblick 25.9.2022: Erste mehrheitsfähige AHV-Reform seit 27 Jahren bringt Erhöhung des Frauenrentenalters

Kurz­be­schrei­bung zur Abstim­mung vom 25. Sep­tem­ber 2022 über die AHV-Reform.

Vorgeschichte

1995 war zum vor­erst letz­ten Mal eine AHV-Revi­si­on an der Urne erfolg­reich (10. AHV-Revi­si­on [Vor­la­ge Nr. 422]). Danach schei­ter­ten die AHV-Revi­si­ons­pro­gram­me ent­we­der an der Urne (2004: 11. AHV-Revi­si­on [507 und 508]; 2017: Alters­vor­sor­ge 2020 [614 und 615]) oder bereits in den Schluss­ab­stim­mun­gen im Par­la­ment (2010: 2. Ver­such einer 11. AHV-Revi­si­on).1 All die­se Pro­jek­te beab­sich­tig­ten, die AHV-Finan­zie­rung durch leis­tungs­sei­ti­ge Mass­nah­men – in ers­ter Linie durch die Erhö­hung des Frau­en­ren­ten­al­ters auf 65 Jah­re – sowie durch ein­nah­men­sei­ti­ge Mass­nah­men – übli­cher­wei­se eine Erhö­hung der Mehr­wert­steu­er – zu verbessern.

Das­sel­be Pro­gramm ver­folgt der Bun­des­rat auch mit sei­ner 2019 ver­ab­schie­de­ten AHV-Revi­si­ons­vor­la­ge, der soge­nann­ten AHV21. Um die Ren­ten­al­ter­erhö­hung für die­je­ni­gen Frau­en­jahr­gän­ge, die in Kür­ze pen­sio­niert wer­den, abzu­schwä­chen, sol­len die­se eine finan­zi­el­le Kom­pen­sa­ti­on erhal­ten. Den­noch wird die Vor­la­ge von Sei­ten der Frau­en­ver­bän­de und Gewerk­schaf­ten stark kri­ti­siert – ins­be­son­de­re nach­dem das Par­la­ment die Zahl der von der Kom­pen­sa­ti­on betrof­fe­nen Jahr­gän­ge einer­seits und die Höhe der Kom­pen­sa­ti­on ande­rer­seits redu­ziert. Ent­spre­chend wer­den die par­la­men­ta­ri­schen Dis­kus­sio­nen zur AHV21 von Refe­ren­dums­dro­hun­gen inner- und aus­ser­halb des Par­la­ments beglei­tet. Erfolg­los ver­sucht zudem eine Alli­anz aus SVP‑, SP- und Grünen-Nationalrät:innen, der AHV eine zusätz­li­che Finan­zie­rungs­quel­le in Form der Natio­nal­bank­ge­win­ne zu sichern – der Stän­de­rat lehnt dies aber strikt ab. In der Schluss­ab­stim­mung heisst der Natio­nal­rat die AHV-Revi­si­on mit 125 zu 67 Stim­men bei 1 Ent­hal­tung, der Stän­de­rat mit 31 zu 12 Stim­men gut.

Wie bei frü­he­ren Revi­sio­nen soll neben der leis­tungs­sei­ti­gen Mass­nah­me auch die Mehr­wert­steu­er zuguns­ten der AHV erhöht wer­den. Dies führt eben­falls zu Kri­tik und zu Dis­kus­sio­nen um das Aus­mass der Erhö­hung, ist aber ins­ge­samt weni­ger umstrit­ten als die Erhö­hung des Frau­en­ren­ten­al­ters. Mit 126 zu 40 Stim­men (bei 27 Ent­hal­tun­gen; Natio­nal­rat) respek­ti­ve mit 43 zu 0 Stim­men (Stän­de­rat) heisst das Par­la­ment die Mehr­wert­steu­er­erhö­hung gut. Die ableh­nen­den Stim­men und Ent­hal­tun­gen stam­men bei bei­den Vor­la­gen aus der SP- und der Grünen-Fraktion.

Zusätz­lich zum bei einer Mehr­wert­steu­er­än­de­rung nöti­gen obli­ga­to­ri­schen Refe­ren­dum sam­melt ein Komi­tee aus lin­ken Par­tei­en, Frau­en­ver­bän­den und Gewerk­schaf­ten 53’209 gül­ti­ge Unter­schrif­ten gegen die Ände­rung des AHV-Geset­zes – und damit expli­zit gegen die Erhö­hung des Frauenrentenalters.

Gegenstand

Die Revi­si­on des AHV-Geset­zes sieht eine Erhö­hung des Ren­ten­al­ters der Frau­en in vier Schrit­ten à je 3 Mona­ten von 64 auf 65 Jah­re vor. Ein Teil der dadurch erziel­ten Ein­spa­run­gen soll für ein­kom­mens­ab­hän­gi­ge Aus­gleichs­mass­nah­men an die ers­ten neun betrof­fe­nen Frau­en­jahr­gän­ge auf­ge­wen­det wer­den. Zu Ver­än­de­run­gen kommt es auch beim Start­punkt des Ren­ten­be­zugs für bei­de Geschlech­ter: Neu kann der Ren­ten­be­ginn zwi­schen dem 63. und 70. Alters­jahr monat­lich frei fest­ge­legt wer­den und kann auch nur einen Teil der Anstel­lung betref­fen. Wer wei­ter­ar­bei­tet, kann über­dies zukünf­tig seine:ihre Ren­te ver­bes­sern, sofern er:sie die Maxi­mal­ren­te noch nicht erreicht hat.

Mit der zwei­ten Vor­la­ge wird der Nor­mal­satz der Mehr­wert­steu­er um 0,4 Pro­zent­punk­te auf 8,1 Pro­zent erhöht, der redu­zier­te Satz sowie der Sondersatz für Beher­ber­gungs­leis­tun­gen um 0,1 Pro­zent­punk­te auf 2,6 Pro­zent respek­ti­ve 3,8 Prozent.

Die bei­den Vor­la­gen sind anein­an­der gekop­pelt, wenn eine davon abge­lehnt wird, fällt also auch die ande­re dahin. Gemäss Pro­gno­sen soll die­se Reform bei der AHV bis 2032 zu Ein­spa­run­gen von 4,9 Mil­li­ar­den Fran­ken und zu Mehr­ein­nah­men von 12,4 Mil­li­ar­den Fran­ken füh­ren und somit die finan­zi­el­le Situa­ti­on der AHV erheb­lich verbessern.

Abstimmungskampf

Die Refe­ren­dums­füh­ren­den stel­len – wie zuvor in der par­la­men­ta­ri­schen Debat­te – die Erhö­hung des Frau­en­ren­ten­al­ters ins Zen­trum der Dis­kus­si­on. Die­se kri­ti­sie­ren sie ins­be­son­de­re im Hin­blick auf die noch immer nied­ri­ge­ren Löh­ne und vor allem Ren­ten der Frau­en. Beson­ders stark von der Ren­ten­al­ter­erhö­hung betrof­fen sei­en über­dies die­je­ni­gen Frau­en­jahr­gän­ge, die am stärks­ten unter der feh­len­den Gleich­stel­lung gelit­ten hät­ten. Die Kom­pen­sa­ti­ons­mass­nah­men reich­ten auch nicht aus, um die­ses feh­len­de Ren­ten­jahr aus­zu­glei­chen. Fak­tisch wer­de den Frau­en die Ren­te um 26’000 Fran­ken gekürzt – die­ser Betrag ent­spricht einem Jahr Ren­te. Die Gegner:innen befürch­ten über­dies, dass die Ren­ten­al­ter­erhö­hung für die Frau­en nur eine Vor­stu­fe für wei­te­re, all­ge­mei­ne Ren­ten­al­ter­erhö­hun­gen sein könn­te – ent­spre­chen­de Geschäf­te sei­en bereits in Bera­tung, beto­nen sie. Schliess­lich weh­ren sie sich gegen das Bild der maro­den AHV – die­ses wer­de immer wie­der bemüht, um Refor­men zu bewer­ben, habe aber nichts mit der Rea­li­tät zu tun. Dane­ben kri­ti­sie­ren sie auch die Mehr­wert­steu­er­erhö­hung, da die­se die Kauf­kraft schwä­che, wäh­rend gleich­zei­tig die Frau­en­ren­ten gesenkt wür­den. Ableh­nen­de Paro­len ver­tre­ten haupt­säch­lich die Refe­ren­dums­füh­ren­den: die SP, die Grü­nen und die Gewerkschaften.

Die Befür­wor­ten­den stel­len hin­ge­gen die schlech­ten Finanz­aus­sich­ten der AHV und die Not­wen­dig­keit der aktu­el­len Reform ins Zen­trum. Zudem wür­den die Frau­en durch die Reform nicht etwa schlech­ter gestellt als die Män­ner, viel­mehr sei die Anglei­chung des Ren­ten­al­ters ein Akt der Gleich­be­rech­ti­gung. Für die am unmit­tel­bars­ten betrof­fe­nen Jahr­gän­ge gebe es zudem Kom­pen­sa­tio­nen. Zusätz­lich ver­weist die Ja-Kam­pa­gne dar­auf, dass die Ren­ten­un­ter­schie­de zwi­schen den Geschlech­tern – Frau­en erhal­ten im Durch­schnitt eine um einen Drit­tel nied­ri­ge­re Ren­te als Män­ner – nicht aus der AHV, son­dern aus der Pen­si­ons­kas­se stam­me, um die es bei der aktu­el­len Abstim­mung aber nicht gehe. Befür­wor­ten­de Paro­len geben die bür­ger­li­chen Par­tei­en bis hin zur GLP sowie Eco­no­mie­su­is­se, Arbeit­ge­ber­ver­band, Gewer­be-ver­band und Bau­ern­ver­band aus.

Gespal­ten zeigt sich der Frau­en­ver­band Alli­an­ce F, dem sowohl Geg­ne­rin­nen als auch Befür­wor­te­rin­nen ange­hö­ren. Ent­spre­chend beschliesst der Ver­band Stimm­frei­ga­be und lan­ciert sowohl eine befür­wor­ten­de als auch eine ableh­nen­de Kam­pa­gne – denn Haupt­sa­che sei, dass die Frau­en als Direkt­be­trof­fe­ne in die­sem Abstim­mungs­kampf gehört würden.

Abbildung 1. Abstimmung über die Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der AHV: Stimmempfehlungen und Ergebnisse

Quelle: Swissvotes
Parteiparolen: Kumulierte Wähleranteile aller Parteien mit Nein-Parole und aller Parteien mit neutraler oder unbekannter Parole.
Abbildung 2. Abstimmung über die Änderung des AHV-Gesetz: Stimmempfehlungen und Ergebnisse

Quelle: Swissvotes
Parteiparolen: Kumulierte Wähleranteile aller Parteien mit Nein-Parole und aller Parteien mit neutraler oder unbekannter Parole.

In den Inse­ra­te­spal­ten wird ein eher unter­durch­schnitt­lich star­ker Abstim­mungs­kampf geführt, den die Befür­wor­ten­den mit drei Vier­teln der Inse­ra­te domi­nie­ren (Heidelberger/Bühlmann 2022). Knapp durch­schnitt­lich ver­läuft gemäss fög (2022) die Zei­tungs­be­richt-erstat­tung zur Dop­pel­vor­la­ge, wobei der Ton­fall ins­ge­samt posi­tiv ist.

Ergebnis

Nach­dem die ver­schie­de­nen Vor­um­fra­gen bei den zwei Vor­la­gen eine rela­tiv gros­se Spann­wei­te (AHV-Gesetz: 52% bis 64% Zustim­mung; Mehr­wert­steu­er­erhö­hung: 54% bis 65% Zustim­mung) auf­wei­sen, wird es am Abstim­mungs­sonn­tag sehr eng: Mit 50,5 Pro­zent Ja-Stim­men nimmt die Stimm­be­völ­ke­rung die Geset­zes­än­de­rung knapp an, deut­li­cher ist die Zustim­mung zur Mehr­wert­steu­er­erhö­hung mit 55,1 Pro­zent Ja-Stim­men. Deut­lich pas­siert die Mehr­wert­steu­er­erhö­hung das Stän­de­mehr – nur in fünf West­schwei­zer Kan­to­nen lehnt eine Mehr­heit die Erhö­hung ab. Für die Ände­rung des AHV-Geset­zes ist kein Stän­de­mehr nötig, mit 13½ zu 9½ befür­wor­ten­den Stan­des­stim­men hät­te es aber auch dort gereicht. Bei bei­den Vor­la­gen – beson­ders aus­ge­prägt aber beim AHV-Gesetz – zeigt sich ein deut­li­cher Spra­chen­gra­ben: Die Roman­die und das Tes­sin sagen Nein (am deut­lichs­ten JU mit 29% Ja zum Gesetz und 38% zur Mehr­wert­steu­er­erhö­hung), die Deutsch­schweiz mit Aus­nah­me der gröss­ten Städ­te über­wie­gend Ja (am deut­lichs­ten ZG mit 65 respek­ti­ve 67%).

Abbildung 3. Abstimmung vom 25.09.2022 über die Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der AHV, Abstimmungsergebnis nach Bezirken

Quelle: Bundesamt für Statistik
Abbildung 4. Abstimmung vom 25.09.2022 über die Änderung des AHV-Gesetz, Abstimmungsergebnis nach Bezirken

Quelle: Bundesamt für Statistik

Die Nach­ab­stim­mungs­be­fra­gun­gen eru­ie­ren zudem auch einen tie­fen Geschlech­ter­gra­ben: Gemäss Vox-Ana­ly­se (gfs.bern 2022b) spra­chen sich 64 Pro­zent der Män­ner, aber nur 38 Pro­zent der Frau­en für die Ände­rung des AHV-Geset­zes aus, was in der Fol­ge zu vie­len media­len Dis­kus­sio­nen und zu Pro­tes­ten von Frau­en­or­ga­ni­sa­tio­nen führt. Jedoch gab es auch bei den Frau­en beträcht­li­che Unter­schie­de in der Zustim­mung: Die direkt­be­trof­fe­nen Frau­en unter 65 Jah­ren spra­chen sich zu weni­ger als 30 Pro­zent für die Reform aus, die Frau­en im Ren­ten­al­ter hin­ge­gen zu 63 Pro­zent. All­ge­mein woll­ten die Ja-Stim­men­den mit ihrer Zustim­mung zu bei­den Vor­la­gen die AHV sta­bi­li­sie­ren, erach­te­ten aber die Geset­zes­än­de­rung auch als Schritt hin zur Gleich­be­rech­ti­gung. Umge­kehrt emp­fan­den die Gegner:innen die Geset­zes­än­de­rung und die Mehr­wert­steu­er­erhö­hung als unge­recht gegen­über den Frau­en und Per­so­nen mit tie­fe­ren Einkommen.


1 An der Urne erfolg­reich war ein­zig die soge­nann­te STAF-Vor­la­ge über die Zusatz­fi­nan­zie­rung für die AHV zusam­men mit der Unter­neh­mens­steu­er­re­form 2017 (Vor­la­ge Nr. 627), die­se beinhal­te­te aber kei­ne AHV-Reform.

Hin­weis: Die­ser Bei­trag wur­de für die Abstim­mungs­da­ten­bank Swiss­vo­tes erstellt. Das Ori­gi­nal kann eben­so wie zahl­rei­che wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen rund um die Abstim­mungs­vor­la­gen unter https://swissvotes.ch/vote/659 und https://swissvotes.ch/vote/660 her­un­ter­ge­la­den werden.

Emp­foh­le­ne Zitier­wei­se: Hei­del­ber­ger, Anja (2023): Ers­te mehr­heits­fä­hi­ge AHV-Reform seit 27 Jah­ren bringt Erhö­hung des Frau­en­ren­ten-alters. Swiss­vo­tes – die Daten­bank der eid­ge­nös­si­schen Volks­ab­stim­mun­gen. Online: www.swissvotes.ch. Abge­ru­fen am [Datum].

Refe­ren­zen:

  • fög (2022). Abstim­mungs­mo­ni­tor zu den Vor­la­gen vom 25. Sep­tem­ber 2022, Schluss­be­richt vom 23. Sep­tem­ber 2022. Zürich: For­schungs­in­sti­tut Öffent­lich­keit und Gesell­schaft der Uni­ver­si­tät Zürich.

  • gfs.bern (2022a): 2. SRG-Tren­dum­fra­ge zur Abstim­mung vom 25. Sep­tem­ber 2022. Stu­die im Auf­trag der SRG SSR. https://cockpit.gfsbern.ch/de/cockpit/srg_trend_25092022_w2/, abge­ru­fen am 15.9.2023.

  • gfs.bern (2022b). VOX-Ana­ly­se Sep­tem­ber 2022. Nach­be­fra­gung und Ana­ly­se zur eid­ge­nös­si­schen Volks­ab­stim­mung vom 25. Sep­tem­ber 2022. Bern: gfs.bern.

  • Hei­del­ber­ger, Anja (2023). Aus­ge­wähl­te Bei­trä­ge zur Schwei­zer Poli­tik: Reform «Sta­bi­li­sie­rung der AHV (AHV 21)» (BRG 19.050), 2018–2022. Bern: Année Poli­tique Suis­se, Insti­tut für Poli­tik­wis­sen­schaft, Uni­ver­si­tät Bern. www.anneepolitique.swiss, abge­ru­fen am 15.9.2023.

  • Hei­del­ber­ger, Anja, und Marc Bühl­mann (2022). APS-Zei­tungs- und Inse­ra­te­ana­ly­se zu den Abstim­mun­gen vom 25. Sep­tem­ber 2022. Zwi­schen­stand vom 15.9.2022. Bern: Année Poli­tique Suis­se, Insti­tut für Poli­tik­wis­sen­schaft der Uni­ver­si­tät Bern.

  • Lee­Was (2022): 20 Minu­ten-/Ta­me­dia-Abstim­mungs­um­fra­ge. Eid­ge­nös­si­sche Volks­ab­stim­mun­gen vom 25. Sep­tem­ber 2022. Aus­wer­tun­gen zur 1., 2. und 3. Umfra­ge­wel­le. https://leewas.ch/referenzen/, abge­ru­fen am 15.9.2023.

  • Erläu­te­run­gen des Bun­des­ra­tes zur Abstim­mung vom 25.9.2022 (Abstim­mungs­büch­lein). Her­aus­ge­ge­ben von der Bundeskanzlei.

  • Amt­li­che Bul­le­tins des Natio­nal- und des Stän­de­rats (Geschäft 19.050).

  • Bun­des­blatt: BBl 2019 6305. BBl 2021 2991. BBl 2022 1059. BBl 2023 486.

Bild: unsplash.com

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