Am 7. März stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung über ein sogenanntes «Burkaverbot» ab. Sowohl die Volksinitiative als auch der Gegenvorschlag offenbaren ein Phänomen, welches wir mit dem Konzept des Gendernativismus erfassen. Die Debatte basiert auf einer nativistischen Grenzziehung entlang des Narrativs, die Gleichstellung der Geschlechter hätte sich in der Schweiz längst durchgesetzt und nur Schweizer*innen könnten den Schleier freiwillig tragen. In der Konsequenz werden (migrantische) muslimische Frauen nicht nur nicht angehört, sondern grundsätzlich als politische Subjekte des liberalen Staates, mit individuellen Freiheitsrechten, negiert.
Der Gesichtsschleier, häufig als Burka oder Nikab bezeichnet, steht in Europa und darüber hinaus seit Jahren im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit, der Gesetzgebung und der Forschung. Die Schweizer Stimmbevölkerung stimmt am 7. März über das «Burkaverbot» ab. Zahlreiche problematische Aspekte solcher Verbote wurden in der Forschung bereits eingehend thematisiert (so etwa von Tunger-Zanetti 2021, Eskandari and Banfi 2017, und Vorpe 2016). Es gibt aber ein zentrales Element dieser Debatte, das bislang vernachlässigt wurde. Wir legen anhand einer Analyse des Argumentariums des Egerkinger Komitees[1] und der Botschaft des Bundesrats (Bundesrat 2019) dar, dass der Diskurs um das Burkaverbot als gendernativistisch verstanden werden kann. Mit Gendernativismus ist hier eine bestimmte vergeschlechtlichte und rassialisierte Form der Xenophobie gemeint, bei welcher Andere als kulturell unvereinbar mit den freien, gleichgestellten, echten, authentischen und verwurzelten Bürger*innen dargestellt werden (Duyvendak 2012). Gendernativismus steht dabei für die Vorstellung, dass «Staaten ausschliesslich von der einheimischen Gruppe (der Nation) bewohnt sein sollten und dass nicht-einheimische Elemente (Personen und Ideen) eine fundamentale Bedrohung für die Homogenität des Nationalstaats darstellen» (Mudde 2007, 19). Angemerkt sei hier, dass unser Argument in keiner Art und Weise mögliche Formen von Unterdrückung im Zusammenhang mit dem Schleier in Abrede stellt, genauso wenig wie die Existenz von geschlechtsspezifischer Gewalt grundsätzlich. Vielmehr geht es darum, problematische Aspekte in Bezug auf die politische und diskursive Darstellung dieser Fragen zu erörtern.
Nationale Kohäsion und Institutionalisierung des Befreiungsdiskurses
Gemäss dem Egerkinger Komitee wird mit der «muslimischen Migrationswelle» ein «rückständiges, archaisches Frauenbild nach Europa importiert». Der Gesichtsschleier wird als Problem der Migration dargestellt und steht demnach in «diametralem Widerspruch zur Gleichberechtigung von Mann und Frau, wie wir sie in der Schweiz ganz selbstverständlich leben». Die Verschleierung des Gesichts wird als Form der Unterdrückung interpretiert, welche die Ungleichheit muslimischer Frauen sowohl gegenüber muslimischen Männern als auch gegenüber Schweizer Frauen signalisiert. Dabei werden muslimische Frauen als Opfer dargestellt, die es von ihrer sexistischen und illiberalen Kultur und/oder vom Islam zu befreien gilt (Spivak 1993). Demgegenüber wird eine überlegene abendländische, Europäische, liberale Zivilisation und Kultur geltend gemacht. Diese Grenzziehung basiert auf einer romantisierten Vorstellung der Geschlechtergleichstellung, wie sie sich angeblich in der Schweiz längst durchgesetzt hat, und schafft so die Vorstellung, nur einheimische Schweizer Frauen könnten frei und gleichgestellt sein. Dieses Narrativ baut auf einem Bild der Schweizer Nation auf, die historisch frei von Migration ist, und sich aus freien und gleichen Bürger*innen zusammensetzt – gemäss dem nativistischen Verständnis des/der echten, authentischen und verwurzelten Bürger*in. Die Betonung der liberalen Werte und der angeblich längst durchgesetzten Gleichstellung der Geschlechter produziert eine klare Grenzziehung zwischen dem migrantisierten muslimischen «Anderen» und dem einheimischen, kohäsiven Schweizer «Wir».
Interessanterweise beschränken sich diese nativistischen und vergeschlechtlichten Grenzziehungen längst nicht mehr auf rechte und nationalistische Parteien. Vielmehr haben sie sich über das ganze politische Spektrum verteilt und im öffentlichen Diskurs verankert, so auch in der Botschaft des Bundesrats: Indem er einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative erliess, als «gezieltere Antwort auf die Probleme, die das Tragen von gesichtsverhüllenden Kleidungsstücken mit sich bringen kann» (Bundesrat 2019, 2942), stimmt der Bundesrat mit dem Egerkinger Komitee überein, dass der Gesichtsschleier a priori ein Problem darstellt. Entsprechend enthielt der Vorentwurf des Gegenvorschlags folgende Bestimmung: «Wer jemanden durch Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile oder durch andere Beschränkungen seiner Handlungsfreiheit nötigt, sein Gesicht zu verhüllen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.»[2] Selbstverständlich war dieser Zwang bereits vorher schon unter dem generellen Straftatbestand der Nötigung (Art. 181 StGB) verboten. Obwohl die Bestimmung später fallen gelassen wurde, und obwohl der Bundesrat die Volksinitiative in aller Deutlichkeit ablehnt, reproduziert der Gegenvorschlag somit das Bild der unterdrückten muslimischen Frau (und des männlichen Unterdrückers) als Standardannahme, womit er den gendernativistischen Diskurs verstärkt.
Negierung des liberalen Subjektstatus
Gemäss dem Egerkinger Komitee können verschleierte Frauen nicht freie und gleiche Bürger*innen sein (und damit, Teil der Schweizer Nation), da freie und gleiche Bürger*innen in der Öffentlichkeit ihr Gesicht zeigen (war das Argument schon vor der COVID-Pandemie fraglich, so scheint es nun umso deplatzierter). Entsprechend spricht das Komitee beim Gesichtsschleier nur von «angeblich freiwillig» oder setzt «freiwillig» in Anführungszeichen. Damit umgeht das Komitee den Vorwurf, ein Burkaverbot sei ein Eingriff in individuelle Freiheitsrechte, zumal keine Handlung als Ausdruck eines Freiheitsrechts gelten kann, wenn sie nicht freiwillig ist.
Zwar übernimmt der Bundesrat diese Argumentationslinie nicht. Nichtsdestotrotz widerlegt er dieses gendernativistische Narrativ in seiner Botschaft nicht, sondern verstärkt es: Er anerkennt, dass ein Verbot in die Grundrechte eingreift und hält fest, dass die Verschleierung des Gesichts aus eigener Überzeugung erfolgen kann – aber er tut dies entlang einer nativistischen Grenzziehung. Gemäss der Botschaft sei «zu bedenken, dass die Gesichtsverhüllung auch die freie Wahl einer Person sein kann, so etwa bei konvertierten Schweizerinnen» (Bundesrat 2019, 2915). An einer anderen Stelle ist zu lesen: «Es gilt jedoch zu beachten, dass die Vollverschleierung auch aus freien Stücken erfolgen kann, wie das etwa auf Schweizerinnen, die zum Islam konvertieren, zutrifft» (Bundesrat 2019, 2938). Diese beiden Stellen sind die einzigen, welche auf die Fragen der Freiwilligkeit und der Autonomie der verschleierten Frauen Bezug nehmen, und beide verweisen explizit auf konvertierte Schweizerinnen. Damit verschärft die Botschaft die nativistische Grenzziehung zwischen der freien Schweizer Konvertitin, die sich tatsächlich frei für den Schleier entscheiden kann, und der migrantischen Muslimin, die zu dieser Freiwilligkeit per se nicht im Stande ist. Diese nativistische Grenzziehung anhand des Bildes der freien Schweizer Konvertitin wurde durch die Figur von Nora Illi, einer umstrittenen Schweizer Konvertitin, die im März 2020 verstarb, noch verstärkt. Sie trat regelmässig im Fernsehen auf und betonte, der Gesichtsschleier sei für sie ein «Gefühl der Freiheit».[3] In ihrem Fall wurde der Schleier nie als Symbol der Unterdrückung ausgelegt wie auch ihre Beteuerung, der Schleier sei ein Gefühl der Freiheit, nicht in Frage gestellt wurde (sondern höchstens als Akt der Provokation verurteilt).
In diesem gendernativistischen Diskurs werden die Grundfreiheiten von migrantischen Musliminnen – etwa sich frei zu kleiden – somit nicht nur eingeschränkt (Strasser 2014), sondern gar nicht erst zugestanden. Indem Unterdrückung und mangelnde Autonomie als Standardannahmen unhinterfragt bleiben, werden Musliminnen von jenem Subjektstatus ausgeschlossen, der den Kern des liberalen Staates bildet. Dies führt zur diskursiven Negierung der verschleierten muslimischen Frau als Subjekt der liberalen Demokratie: Ihr werden individuelle Grund- und Freiheitsrechte abgesprochen, weil weder ihr Akt der Verschleierung als Ausdruck eines fundamentalen Freiheitsrechts gilt, noch ein Verbot als Einschränkung dieser Freiheit. Damit wird die individuelle Autonomie, die eine notwendige Bedingung für den politischen Subjektstatus darstellt (Galeotti 2015), für muslimische Frauen negiert und ein fundamentaler Grundsatz der liberalen Demokratie verletzt.
Hin zur Anerkennung des politischen Subjektstatus
Ein alternativer Zugang verlangt zunächst die Überwindung der rassialisierten, kulturalisierten und migrantisierten Linsen, durch welche Phänomene wie der Gesichtsschleier allzu oft betrachtet werden (Dahinden 2016). Ein solcher Zugang verlangt nach einer reflexiven und inklusiveren Haltung in Bezug auf Vorstellungen der (europäischen) liberalen Gesellschaft (Shachar 2007; Gianni 2019). Folgende Fragen drängen sich auf: Wem gestehen vermeintlich liberale europäische Staaten wie die Schweiz einen vollen liberalen Subjektstatus zu, inklusive der Autonomie, Entscheide zu treffen, die nicht «normal» erscheinen oder «Unbehagen auslösen»? Wer hat die diskursive Deutungshoheit über bestimmte Phänomene wie den Schleier, und wie kann sich ein intersektionaler, anti-rassistischer Feminismus, der die Frage des gleichen politischen Subjektstatus ernst nimmt, Gehör verschaffen? Konkret bedeutet die Verschiebung von einer kulturalisierten und migrantisierten Perspektive hin zu einer intersektionalen und (revidierten) liberalen die Anerkennung von migrantischen und muslimischen Frauen als politische Subjekte und gleiche Bürger*innen.
Dieser Blogbeitrag basiert auf einem demnächst erscheinenden Artikel: Dahinden, Janine, and Manser-Egli, Stefan. forthcoming. Gendernativism and the (il)liberal state: The cases of forced marriage and the burqa ban in Switzerland.
Der Blogbeitrag wurde erstmals am 2. Februar 2021 in gekürztem Format und in Englisch auf dem Blog des nccr – on the move publiziert. Eine deutsche Version wurde auch am 3. Februar 2021 auf dem Blog des Gender Campus publiziert.
[1] https://verhuellungsverbot.ch/
[2] https://www.bj.admin.ch/dam/bj/de/data/gesellschaft/gesetzgebung/verhuellungsverbot/vorentw-d.pdf.download.pdf/vorentw-d.pdf
[3] https://www.srf.ch/play/tv/news-clip/video/frauenbeauftragte-des-zentralrats-nora-illi-zur-verschleierung-club-11-05-2010?urn=urn:srf:video:4261cfb1-4303-443c-b085-332fd7fdce29
Referenzen
Bundesrat. 2019. Botschaft zur Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» und zum indirekten Gegenvorschlag (Bundesgesetz über die Gesichtsverhüllung).
Dahinden, Janine. 2016. “A plea for the ‘de-migranticization’ of research on migration and integration.” Ethnic and Racial Studies 39 (13): 2207-2225. https://doi.org/10.1080/01419870.2015.1124129.
Duyvendak, Jan Willem. 2012. “Holland as a Home. Racism and/or Nativism?” Krisis (2). https://archive.krisis.eu/wp-content/uploads/2017/12/krisis-2012-2-11-duyvendak.pdf.
Eskandari, Vista, and Elisa Banfi. 2017. “Institutionalising Islamophobia in Switzerland: The Burqa and Minaret Bans.” Islamophobia Studies Journal 4 (1): 53-71. https://doi.org/10.13169/islastudj.4.1.0053.
Galeotti, Anna Elisabetta. 2015. “Autonomy and cultural practices: The risk of double standards.” European Journal of Political Theory 14 (3): 277-296. https://doi.org/10.1177/1474885114546137.
Gianni, Matteo. 2019. “Injonction à l’intégration et citoyenneté pour les musulmans en Suisse. Une relation paradoxale.” In L’islam (in)visible en ville, 83-103. Genève: Labor et Fides.
Mudde, Cas. 2007. Populist Radical Right Parties in Europe. Cambridge: Cambridge University Press.
Shachar, Ayelet. 2007. “Feminism and Multiculturalism: Mapping the Terrain.” In Multiculturalism and Political Theory, edited by Anthony Simon Laden and David Owen, 115-147. Cambridge: Cambridge University Press.
Spivak, Gayatri. 1993. “Can the Subaltern Speak?” In Colonial Discourse and Post-Colonial Theory: A Reader, edited by Laura Chrisman and Patrick Williams, 66-111. New York and Sydney: Harvester Wheatsheaf.
Strasser, Sabine. 2014. “Post-Multikulturalismus und “repressive Autonomie”: sozialanthropologische Perspektiven zur Integrationsdebatte.” In Kultur, Gesellschaft, Migration. Studien zur Migrations- und Integrationspolitik, edited by Boris Nieswand and Heike Drotbohm, 41-67. Wiesbaden: Springer.
Tunger-Zanetti, Andreas. 2021. Verhüllung. Die Burka-Debatte in der Schweiz. Hier und Jetzt. Verlag für Kultur und Geschichte.