Von Vollgeld, Notenbankgeld und Schulden — weshalb Begriffe wichtig sind

Noten­bank­geld, Voll­geld und schuld­frei­es Geld. Was bedeu­ten und wie unter­schei­den sich die drei Kon­zep­te und wes­halb ist das in der Dis­kus­si­on um die Vollgeld-Initiative wich­tig? Die­ser Bei­trag zeigt, dass die Initi­an­ten min­des­tens zwei der drei Begrif­fe unge­nau ver­wen­den. Dadurch ent­steht der Ein­druck eines weni­ger fun­da­men­ta­len Sys­tem­wech­sels als tat­säch­lich vorgesehen.

Noten­bank­geld wird das von der Natio­nal­bank geschaf­fe­ne Geld genannt. In Fach­krei­sen spricht man von der Geld­men­ge M0. Geschäfts­ban­ken füh­ren bei der Natio­nal­bank (SNB) ein soge­nann­tes Giro­kon­to in Noten­bank­geld. Die­ses nut­zen sie, um unter­ein­an­der Zah­lun­gen abzu­wi­ckeln. Eben­falls hält Noten­bank­geld, wer Bar­geld besitzt.

Gewöhn­li­che Bür­ge­rin­nen und Bür­ger haben heu­te nur beschränk­ten Zugang zu Noten­bank­geld, weil sie kein Bank­kon­to bei der Natio­nal­bank eröff­nen kön­nen. Wenn sie am elek­tro­ni­schen Zah­lungs­ver­kehr teil­neh­men möch­ten, sind sie des­halb gezwun­gen, ein Bank­kon­to bei einer Geschäftsbank zu eröff­nen. Geld auf einem Bank­kon­to ist nicht Noten­bank­geld, son­dern von der Geschäfts­bank geschaf­fe­nes Geld, das Buch­geld genannt wird und zur Geld­men­ge M1 zählt. Dies emp­fin­den die Initi­an­tin­nen als pro­ble­ma­tisch: Sie ver­lan­gen unter ande­rem, dass auch die heu­ti­gen Bank­kon­ten auf Noten­bank­geld lau­ten sollen.

Die Voll­geld-Initia­ti­ve
Über die Initia­ti­ve, die unter dem Namen Für kri­sen­si­che­res Geld: Geld­schöp­fung allein durch die Natio­nal­bank! (Voll­geld-Initia­ti­ve) vom Ver­ein Mone­tä­re Moder­ni­sie­rung (MoMo) ein­ge­reicht wor­den ist, wird das Schwei­zer Stimm­volk am 10. Juni 2018 abstimmen.

Die Initia­ti­ve will, dass nur noch die Schwei­ze­ri­sche Natio­nal­bank (SNB) Geld schaf­fen darf, die Geschäfts­ban­ken hin­ge­gen nicht mehr. Zudem soll die SNB Geld «schuld­frei» in Umlauf brin­gen, also ohne Gegen­leis­tung, indem sie es direkt an den Bund, die Kan­to­ne oder die Bevöl­ke­rung ver­teilt. Damit sol­len das Geld der Bank­kun­din­nen und ‑unden geschüzt und Finanz­kri­sen ver­hin­dert wer­den. (Quel­le: Erläu­te­run­gen des Bun­des­rats)

Volksinitiative will Systemänderung

Gemäss Titel der Volks­in­itia­ti­ve soll das durch die Ein­füh­rung von Voll­geld gesche­hen. Die­ses soll zu gros­sen Tei­len schuld­frei in Umlauf kom­men. Von der Natio­nal­bank neu geschaf­fe­nes Geld wür­de also nicht län­ger auf die Giro­kon­ten der Geschäfts­ban­ken gebucht, son­dern als Trans­fer – bei­spiels­wei­se an Bund und Kan­to­ne – direkt in den Wirt­schafts­kreis­lauf gelan­gen. Kon­kret wür­de die Natio­nal­bank nicht wie heu­te den Geschäfts­ban­ken Staats­an­lei­hen abkau­fen, um die Geld­men­ge zu erhö­hen, son­dern Voll­geld an den Bund und die Kan­to­ne ver­schen­ken. Aus die­sem Grund wäre die Geld­schöp­fung im Vollgeld-System nicht mit einer Erhö­hung der Giro­kon­ten der Geschäftsbanken ver­bun­den. Damit wäre die neu zu schaf­fen­de Geld­men­ge auch nicht län­ger eine Schuld der Natio­nal­bank und dar­um zugleich Voll­geld als auch schuld­frei­es Geld.

Eben­so könn­te das neu zu schaf­fen­de Voll­geld schuld­frei sein, wenn es als Kre­di­te an die Geschäfts­ban­ken in den Umlauf käme. Das erschliesst sich aus (einer der vie­len) vor­ge­schla­ge­nen Ver­bu­chungs­sze­na­ri­en für eine sol­che Trans­ak­ti­on. Einer Anre­gung des «Vollgeld-Erfinders» Joseph Hubers zufol­ge wür­den SNB-Kredite an die Geschäfts­ban­ken nicht auf die (nicht mehr geführ­ten) Giro­kon­ten der Geschäfts­ban­ken gebucht, son­dern in das «Natio­na­le Mone­tä­re Eigenkapital».

In jedem Fall wäre ein gros­ser Anteil der neu­en Voll­geld­men­ge schuld­frei und wür­de sich damit kon­zep­tio­nell deut­lich vom heu­ti­gen Geld­ver­ständ­nis unter­schei­den, weil im heu­ti­gen Sys­tem Geld auch immer eine Ver­pflich­tung einer Gegen­par­tei (einer Geschäfts­bank oder der Natio­nal­bank) darstellt.

Die Argu­men­te der Pro- und Contraseite
Pro: Das Haupt­ar­gu­ment der Initi­an­tin­nen und Initi­an­ten und der Befür­wor­ter der Initia­ti­ve bezieht sich auf das Geld­schaf­fungs­mo­no­pol der Schwei­ze­ri­schen Natio­nal­bank (SNB). Obwohl die SNB als ein­zi­ge Schwei­zer Bank Geld her­stel­len soll­te, sei es heu­te auch Geschäfts­ban­ken mög­lich, Geld her­zu­stel­len. Dies soll durch die Voll­geld-Initia­ti­ve unter­bun­den wer­den. Damit soll das Geld auf den Kon­ten der Kun­den nicht mehr blos­ses «Buch­geld», son­dern rea­les Geld sein und die Bank­kun­den kön­nen auch im Fal­le einer Ban­ken­plei­te ihr Geld nicht verlieren.

Con­tra: Sowohl der Natio­nal- wie auch der Sän­de­rat leh­nen die Voll­geld-Initia­ti­ve mit der Begrün­dung ab, dass ein Voll­geld­sys­tem, wie es in der Initia­ti­ve gefor­dert ist, inter­na­tio­nal bis­her noch kein gleich­wer­ti­ges Sys­tem kennt und daher unab­seh­ba­re Risi­ken für die Wirt­schaft und die Geld­po­li­tik in der Schweiz birgt. Auch das geg­ne­ri­sche Komi­tee, bestehend aus Poli­ti­kern aus allen Par­tei­en, argu­men­tiert mit Risi­ken für die Wirt­schaft. Das Komi­tee sieht eben­falls Risi­ken für die Kun­den von Geschäfts­kun­den: die­se wür­den für ver­teu­er­te Finanz­dienst­leis­tun­gen zah­len müs­sen, weil Ban­ken nicht mehr mit ihrem per­sön­li­chen Geld arbei­ten dürften.

(Quel­le: Bun­de­süch­lein, Pro- und Con­tra-Argu­men­te zusam­men­ge­stellt durch die Redak­ti­on von DeFac­to. Das Initia­tiv­ko­mi­tee hat die Erläu­te­run­gen des Bun­des­rats, wie sie im Bun­des­büch­lein ste­hen, kri­ti­siert und prüft eine Beschwer­de. Die Kern­bot­schaf­ten der Initia­ti­ve, for­mu­liert durch das Initia­tiv­kom­mit­tee, kön­nen hier nach­ge­le­sen werden.)

Notenbankgeld = Vollgeld?

Das Kam­pagn­en­team der Vollgeld-Initiative ver­wen­det aber seit eini­ger Zeit die zwei Begrif­fe «Noten­bank­geld» und «Voll­geld» qua­si syn­onym. So wird bei­spiels­wei­se behaup­tet, dass schon heu­te Voll­geld bestün­de, näm­lich Bar­geld. Das ist auf­grund der pro­mi­nen­ten Her­vor­he­bung des schuld­frei­en Aspekts von Voll­geld im vor­ge­schla­ge­nen Ver­fas­sungs­text nicht kor­rekt, weil Bar­geld heu­te eine bilanz­tech­ni­sche Schuld der Natio­nal­bank dar­stellt, also nicht schuld­frei ist, wie dies die Initia­ti­ve vor­se­hen wür­de. Auch ist heli­co­p­ter money – obwohl per­ma­nent – kein Voll­geld, weil auch die­ses geschaf­fen wird, indem eine Noten­bank Ver­mö­gens­wer­te erwirbt und die neu geschaf­fe­ne Geld­men­ge als Geld­schuld ver­bucht. Wür­de mit Voll­geld tat­säch­lich das gemeint, was die Initi­an­ten in letz­ter Zeit ver­mehrt sug­ge­rie­ren, wäre der Begriff gar obso­let: Voll­geld wäre in die­sem Fall gleich Notenbankgeld.

Mit dem Kam­pa­gnen­ar­gu­ment, dass die Vollgeld-Initiative «nur» Zugang zu Noten­bank­geld für alle schaf­fen wür­de, wird ein wich­ti­ges Ele­ment des Volks­be­geh­rens aus­ge­blen­det: Die Vollgeld-Initiative möch­te auch eine mehr­heit­lich oder voll­stän­dig schuld­freie Wäh­rung eta­blie­ren. Dies mit dem Ziel, den Wachs­tums­druck zu ver­rin­gern und die Ver­schul­dung des Staa­tes zu reduzieren.

Die ver­ein­fa­chen­de Gleich­stel­lung von Voll­geld und Noten­bank­geld erschwert die Dis­kus­si­on um die Beson­der­hei­ten eines schuld­frei­en Fran­kens. Voll­geld unter­schie­de sich aber fun­da­men­tal von heu­ti­gem Noten­bank­geld, weil es schuld­frei und unge­deckt wäre. Über­wie­gen davon die Vor- oder Nach­tei­le? Die­se Fra­ge muss noch beant­wor­tet werden.


Hin­weis: Die­ser Bei­trag erschien am 19. April 2018 auch in der Südostschweiz.

Bild: Pixabay.

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