Im Vorzimmer der Macht? — Wie Schweizer Parteien die Frauen (nicht) fördern

Bekannt­lich gewähr­te die Schweiz, die stets das Selbst­bild als „Wie­ge der Demo­kra­tie“ zele­brier­te, ihren Bür­ge­rin­nen die poli­ti­schen Rech­te auf natio­na­ler Ebe­ne sehr spät — erst im Jah­re 1971 als eines der letz­ten Län­der in Euro­pa. Wie die Schwei­zer Par­tei­en dar­auf reagiert haben, zeigt eine vor kur­zem erschie­ne­ne Dissertation. 

Haben die Schwei­zer Par­tei­en nach 1971 sofort ange­fan­gen, die Frau­en als neue poli­ti­sche Akteu­rin­nen auf­zu­neh­men und zu födern? Die­ser Fra­ge ging die vor kur­zem publi­zier­te Dis­ser­ta­ti­on „Im Vor­zim­mer der Macht?“ nach. Ein kur­zer Besuch in die Par­tei­ar­chi­ve brach­te schnell eine ernüch­tern­de Erkennt­nis: das frap­pie­ren­de Des­in­ter­es­se der Par­tei­en an den poli­tisch gleich­be­rech­tig­ten Frauen.

Ob die­se ver­hal­te­ne Reak­ti­on als eigent­li­che Rea­li­täts­ver­wei­ge­rung ange­sichts des ver­dop­pel­ten „corps élec­to­ral“ oder als Kon­kur­renz­angst vor den neu­en Staats­bür­ge­rin­nen zu deu­ten ist, soll an die­ser Stel­le offen gelas­sen wer­den. Jeden­falls über­tru­gen es die Par­tei­en gänz­lich ihren Frau­en­or­ga­ni­sa­tio­nen, weib­li­che Mit­glie­der anzu­wer­ben, sie poli­tisch zu schu­len und soge­nann­te Frau­en- und Gleich­stel­lungs­po­li­tik zu betrei­ben. Über sol­che Frau­en­or­ga­ni­sa­tio­nen ver­füg­ten die eid­ge­nös­si­schen Regie­rungs­par­tei­en SPS, FDP und CVP – die SVP konn­te man­gels Archiv­zu­gang nicht berück­sich­tigt wer­den – bereits vor oder spä­tes­tens im Anschluss an die Ein­füh­rung des eid­ge­nös­si­schen Frauenstimmrechts.

Die paradoxe Integration von Frauen in die Parteien

Die Dis­ser­ta­ti­on situ­iert die Frau­en­or­ga­ni­sa­tio­nen als zen­tra­le frau­en- und gleich­stel­lungs­po­li­ti­sche Hand­lungs- und Wir­kungs­räu­me inner­halb der Par­tei­en, aller­dings nicht ohne auf die grund­le­gen­de Ambi­va­lenz zu ver­wei­sen, die ihnen ein­ge­schrie­ben war und die mit dem Begriff der „para­do­xen Inte­gra­ti­on“ gefasst wird: Gemeint ist, dass die Par­tei­en ihre Frau­en­or­ga­ni­sa­tio­nen mehr oder weni­ger iso­liert in den von Män­nern erschaf­fe­nen Par­tei­ap­pa­rat inte­grier­ten und ihnen frau­en- und gleich­stel­lungs­po­li­ti­sche Auf­ga­ben über­tru­gen. Durch die­se Arbeits­tei­lung erschie­nen die Inter­es­sen von Frau­en als geson­der­te, oft­mals mar­gi­na­li­sier­te Par­ti­ku­lar­in­ter­es­sen und nicht als Quer­schnitts­the­men der Parteien.

Zugleich legi­ti­mier­ten die Frau­en­or­ga­ni­sa­tio­nen mit ihrer Frau­en- und Gleich­stel­lungs­po­li­tik die männ­lich-domi­nier­te Par­tei, die von sol­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen gröss­ten­teils ent­bun­den wur­de. In die­sem Punkt unter­schie­den sich aller­dings die Par­tei­en, wur­de der Bezug zum Femi­nis­mus in der SPS doch als weit weni­ger suspekt betrach­tet als in den bür­ger­li­chen Parteien.

Im Wei­te­ren zeigt mei­ne Ana­ly­se, dass geschlechts­spe­zi­fi­sche Macht- und Reprä­sen­ta­ti­ons­asym­me­trien in der Poli­tik auch mit der poli­ti­schen Gleich­be­rech­ti­gung zwi­schen den Geschlech­tern bestehen blie­ben. Die­ses eigent­li­che Demo­kra­tie­de­fi­zit erkann­ten die Ver­tre­te­rin­nen aller par­tei­ei­ge­nen Frau­en­or­ga­ni­sa­tio­nen und rüg­ten dies im Lau­fe der Zeit zuneh­mend. Doch zur kol­lek­ti­ven und öffent­li­chen Ent­rüs­tung kam es erst bei der Nicht­wahl der Bun­des­rats­kan­di­da­tin Chris­tia­ne Brun­ner 1993 — über zwan­zig Jah­re nach der Ein­füh­rung des Frauenstimmrechts.

Die Mehr­heit des Par­la­ments ver­such­te damals, eine Frau von der Teil­ha­be an der poli­ti­schen Macht aus­zu­schlies­sen. Aller­dings stiess die­ses Vor­ge­hen nun auf einen neu­en, durch Gleich­stel­lungs­er­run­gen­schaf­ten gerahm­ten Kon­text. Der aber­ma­li­ge Aus­schluss einer Frau aus dem Bun­des­rat quit­tier­ten die Öffent­lich­keit, die Medi­en und vie­len Frau­en im poli­ti­schen Feld mit gros­sem Pro­test. Das als Brun­ner-Skan­dal bekann­te Ereig­nis iden­ti­fi­ziert die Dis­ser­ta­ti­on denn auch als Indi­ka­tor eines sozia­len Wan­dels, der die lang­an­dau­ern­de und weit­ge­hen­de Exklu­si­on von Frau­en aus dem poli­ti­schen Feld nicht mehr län­ger unwi­der­spro­chen tolerierte.

Die Störung der männlichen Dominanz

Zusam­men­fas­send kann die Geschich­te der par­tei­in­ter­nen Frau­en­or­ga­ni­sa­tio­nen so bilan­ziert wer­den, dass sie Erfol­ge fei­er­ten, jedoch auch immer wie­der schei­ter­ten. Ein Wan­del sowohl in gleich­stel­lungs­po­li­ti­scher Hin­sicht als auch hin­sicht­lich der Prä­senz von Frau­en in der Poli­tik ist im Unter­su­chungs­zeit­raum aber nicht zu negie­ren. In die­sem Pro­zess waren par­tei­in­ter­ne Frau­en­or­ga­ni­sa­tio­nen zen­tra­le Akteu­rin­nen. Sie wei­te­ten den poli­ti­schen Raum aus, indem sie neue oder ver­nach­läs­sig­te The­men in die poli­ti­sche Agen­da ein­schrie­ben. Sie waren es auch, die ihre Par­tei­en auf eine gleich­stel­lungs­po­li­ti­sche Pro­gram­ma­tik zu ver­pflich­ten ver­such­ten und wesent­lich zur poli­ti­schen För­de­rung von Frau­en beitrugen.

Zwar haben sich wäh­rend des Unter­su­chungs­zeit­raums die geschlechts­spe­zi­fi­schen Macht­struk­tu­ren in kei­ner der unter­such­ten Par­tei­en und auch nicht im Feld der Poli­tik zuguns­ten einer Pari­tät zwi­schen Män­nern und Frau­en ver­scho­ben. Und den­noch: wird die eid­ge­nös­si­sche Poli­tik à la longue betrach­tet, ist eine Trans­for­ma­ti­on in der Geschlech­ter­ord­nung nicht zu leug­nen. Wäh­rend vor 1971 Ver­tre­te­rin­nen von Frau­en­ver­bän­den höchs­tens im Vor­feld der Poli­tik Zutritt erhiel­ten, rück­ten sie nach dem Erhalt des Frau­en­stimm­rechts ins Vor­zim­mer der Macht vor. Und dort stör­ten sie zuneh­mend die Spiel­re­geln der männ­li­chen Dominanz.


Refe­renz: Amlin­ger, Fabi­en­ne (2017): Im Vor­zim­mer der Macht? Die Frau­en­or­ga­ni­sa­tio­nen der SPS, FDP und CVP, 1971–1995. Zürich: Chronos.

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