Die EU hat mit dem neuen Migrations- und Asylpakt erstmals einen Solidaritätsmechanismus beschlossen. Die Schweiz ist als Dublin-assoziierter Staat nicht verpflichtet, daran teilzunehmen – kann dies aber freiwillig tun, wofür sich Parlament und Bundesrat 2025 grundsätzlich ausgesprochen haben. Daten zur Verantwortungsteilung im europäischen Asylsystem zeigen, weshalb diese Entscheidung politisch bedeutsam ist.
Die europäische Asylpolitik steht seit Jahren vor einem grundlegenden Problem: Die Verantwortung für den Schutz von Geflüchteten ist innerhalb Europas sehr ungleich verteilt. Während einige Staaten deutlich mehr Asylgesuche erhalten als andere, fehlt es an wirksamen Instrumenten, um diese Lasten zu verteilen. Der neue EU-Migrations- und Asylpakt, der 2024 beschlossen wurde und ab Sommer 2026 in Kraft tritt, soll dieses Problem zumindest teilweise adressieren.
Im Zentrum der Reform steht erstmals ein verbindlicher Solidaritätsmechanismus. EU-Mitgliedstaaten müssen künftig zur Unterstützung von Staaten unter Migrationsdruck beitragen – entweder durch die Aufnahme von Asylsuchenden, durch finanzielle Beiträge oder durch operative Unterstützung. Für die Schweiz stellt sich dabei eine besondere Frage: Als assoziierter Schengen- und Dublin-Staat ist sie eng in das europäische Asylsystem integriert, ist jedoch nicht verpflichtet, an diesem Solidaritätsmechanismus teilzunehmen.
Die Beteiligung ist freiwillig – und der Bundesrat soll gemäss Mandat jährlich selbst entscheiden, ob und wie sich die Schweiz beteiligt.
Ein asymmetrisches europäisches Asylsystem
Die Forderung nach Solidarität in der europäischen Asylpolitik hat einen klaren Hintergrund und eine gesetzliche Grundlage (Art. 80 TFEU). Ohne koordinierte Verantwortungsteilung konzentrieren sich Asylgesuche in bestimmten Staaten. Geografische Lage, bestehende Migrationsnetzwerke und wirtschaftliche Perspektiven führen dazu, dass einige Länder deutlich stärker betroffen sind als andere.
Das sogenannte Dublin-System, das festlegt, welcher Staat für ein Asylgesuch zuständig ist, löst dieses Problem nicht. Es dient primär dazu, Zuständigkeiten zu definieren – nicht dazu, Verantwortung gerecht zu verteilen. Zentral bleibt dabei das sogenannte Ersteinreiseprinzip: In der Regel ist der Staat verantwortlich, über dessen Territorium eine Person erstmals in den Schengenraum eingereist ist – und dorthin können Asylsuchende überstellt werden, wenn sie in mehreren Ländern Anträge gestellt haben. Dadurch tragen insbesondere Mittelmeer-Anrainerstaaten wie Italien oder Griechenland eine unverhältnismässig grosse Verantwortung.
Hinzu kommt, dass das System in der Praxis nur begrenzt funktioniert. Viele Asylsuchende reisen weiter in andere Staaten, und nur ein kleiner Teil der sogenannten Dublin-Überstellungen wird tatsächlich umgesetzt. Europäische Asylpolitik ist daher bis heute von starken Ungleichgewichten geprägt und zwischenstaatliche Kooperation scheitert oft an Interessengegensätzen.
Die Rolle der Schweiz im europäischen Asylsystem
Die Schweiz nimmt innerhalb dieses Systems eine besondere Position ein. Als Dublin-assoziierter Staat beteiligt sie sich an der Koordination der Asylzuständigkeiten und an Dublin-Überstellungen, ist aber kein EU-Mitglied. Ihre zentrale geografische Lage, umgeben von EU-Mitgliedstaaten, macht sie dabei besonders abhängig von der Migrationspolitik ihrer Nachbarländer.
Ein Blick auf die empirischen Daten zeigt, dass sich die Rolle der Schweiz im europäischen Asylsystem in den letzten zwei Jahrzehnten deutlich verändert hat.
Misst man die Verantwortung für Asylsuchende anhand eines Referenzwerts für eine gerechte Lastenverteilung – der die Wirtschaftsleistung und Bevölkerungsgröße eines Landes berücksichtigt – ergibt sich ein interessantes Bild. In den frühen 2000er- und frühen 2010er-Jahren nahm die Schweiz deutlich mehr Asylsuchende auf, als ihrem Anteil an der europäischen Aufnahmekapazität entsprochen hätte. Zeitweise lag die Zahl der Asylgesuche zwei- bis dreimal über diesem Referenzwert.
Abbildung 1: Abweichung von der gerechten Lastenverteilung von Asylanträgen (Durchschnitt 2008-2024).
Abbildung: Sophie De Stefani, DeFacto.
Seit etwa 2012 hat sich diese Situation jedoch stark verändert. Während der Flüchtlingsbewegungen der Jahre 2015 und 2016 sank der relative Anteil der Schweiz deutlich. Seither liegt er leicht unter dem Referenzwert für eine gerechte Lastenverteilung. Die Schweiz trägt also heute – relativ zu ihrer wirtschaftlichen und demografischen Kapazität – etwas weniger Verantwortung als der europäische Durchschnitt.
Abbildung 2: Abweichung von der gerechten Lastenverteilung von Asylanträgen.
Abbildung: Sophie De Stefani, DeFacto.
Diese Entwicklung ist weniger auf politische Entscheidungen in der Schweiz zurückzuführen als auf strukturelle Veränderungen in den Migrationsbewegungen nach Europa.
Der grösste Nutzniesser des Dublin-Systems
Noch deutlicher wird die besondere Stellung der Schweiz, wenn man die Dublin-Überstellungen betrachtet.
Hier zeigt sich, dass die Schweiz im europäischen Vergleich der grösste Netto-Nutzniesser des Systems ist. Über den gesamten Zeitraum der verfügbaren Daten hat kein anderes Land mehr Asylsuchende in andere Dublin-Staaten überstellt als die Schweiz – selbst deutlich größere Länder nicht.
Abbildung 3: Nettobilanz der Dublin-Überstellungen (kumuliert 2008-2024).
Abbildung: Sophie De Stefani, DeFacto.
Auch aktuelle Zahlen illustrieren diese Situation. Im Jahr 2024 führte die Schweiz rund 2’500 Überstellungen in andere Staaten durch, während sie weniger als 900 Personen im Rahmen von Dublin aus anderen Staaten übernahm. Die Schweiz überstellt also deutlich mehr Asylsuchende an andere Staaten, als sie selbst übernimmt.
Damit hängt die Funktionsfähigkeit des Schweizer Asylsystems in hohem Masse davon ab, dass andere europäische Staaten bereit sind, diese Verantwortung zu übernehmen. Diese Kooperation ist jedoch nicht selbstverständlich. So hat beispielsweise Italien seit Ende 2022 zeitweise die Übernahme von Dublin-Überstellungen ausgesetzt – mit direkten Auswirkungen auf die Schweiz.
Was der neue EU-Solidaritätsmechanismus verändern könnte
Der neue Solidaritätsmechanismus im EU-Migrationspakt, an dem sich die Schweiz beteiligen kann, soll genau solche Ungleichgewichte zumindest teilweise ausgleichen. Jährlich sollen rund 30 000 Asylsuchende innerhalb Europas umverteilt werden, ergänzt durch finanzielle Beiträge in Höhe von etwa 600 Millionen Euro.
Gemessen an den rund eine Million Asylgesuchen pro Jahr in der EU ist dies allerdings ein relativ bescheidener Umfang. Selbst wenn der Mechanismus vollständig umgesetzt wird, dürfte er die strukturellen Ungleichgewichte im europäischen Asylsystem nur begrenzt reduzieren.
Trotzdem stellt er einen wichtigen politischen Schritt dar. Zum ersten Mal verpflichtet die EU ihre Mitgliedstaaten zu einem systematischen Beitrag zur Verantwortungsteilung – auch wenn sie zwischen verschiedenen Formen der Solidarität wählen können.
Für die Schweiz ergibt sich daraus eine strategische Entscheidung.
Warum eine Beteiligung für die Schweiz sinnvoll sein könnte
Da die Schweiz kein EU-Mitglied ist, muss sie sich nicht am Solidaritätsmechanismus beteiligen. Eine Teilnahme wäre freiwillig.
Dennoch könnte sie aus mehreren Gründen im Interesse der Schweiz liegen.
Erstens würde eine Beteiligung eine Art Versicherung gegen zukünftige Veränderungen der Migrationsbewegungen darstellen. Sollte die Schweiz in Zukunft selbst stärker von Asylmigration betroffen sein, könnte sie von solidarischen Unterstützungsmechanismen innerhalb Europas profitieren.
Zweitens könnte eine Beteiligung politisches Vertrauen stärken. Da die Schweiz stark vom Dublin-System profitiert, hängt ihre Position von der Kooperationsbereitschaft anderer Staaten ab. Wenn die Schweiz sich aktiv an der europäischen Verantwortungsteilung beteiligt, könnte dies die Bereitschaft anderer Staaten erhöhen, weiterhin Dublin-Überstellungen zu akzeptieren.
Drittens könnte eine Beteiligung helfen, den häufig geäusserten Vorwurf des „Cherry-Picking“ zu entkräften – also der selektiven Teilnahme an europäischer Integration, bei der Vorteile genutzt werden, ohne entsprechende Verpflichtungen zu übernehmen.
Eine politisch sensible Entscheidung
Der Bundesrat wird in den kommenden Monaten entscheiden müssen, ob und in welcher Form sich die Schweiz am europäischen Solidaritätsmechanismus beteiligt. In der Schweizer Politik ist diese Frage umstritten. Während einige Parteien eine Beteiligung als Ausdruck europäischer Solidarität sehen, warnen andere vor zusätzlichen Verpflichtungen.
Die empirischen Daten zur Verantwortungsteilung im europäischen Asylsystem zeigen jedoch, dass die Schweiz heute stark von der bestehenden Kooperation profitiert. Ihre Fähigkeit, Asylsuchende im Rahmen des Dublin-Systems in andere Staaten zu überstellen, hängt entscheidend von der Zusammenarbeit dieser Staaten ab.
Vor diesem Hintergrund ist die Frage der Beteiligung am Solidaritätsmechanismus nicht nur eine symbolische Geste europäischer Solidarität – sondern auch eine strategische Entscheidung über die langfristige Stabilität der europäischen Asylkooperation, von der die Schweiz selbst stark abhängig ist.
Referenz
Lutz, Philipp, and Bachelet, Maud (2026) The New Pact on Migration and Asylum: Political developments and implications for European responsibility-sharing. Asyl, (1/2026), 8–14.
Bild: unsplash.com





