Bei den ersten eidgenössischen Wahlen, an denen Frauen auch teilnehmen durften, galten sie als grosse Unbekannte: Wie würden sie abstimmen? Und wie stand es um ihr politisches Verständnis? Insbesondere Parteien lancierten Kommunikationsoffensiven. Dabei zeigt sich: 1971 ist eine verpasste Chance, die Staatsbürgerschaft jenseits der Geschlechterbinarität neu zu definieren.
Am 1. November 1971 war die Schweizer Presse voll mit strahlenden Bildern lächelnder Frauen an der Urne, manchmal sogar mit „bébé“ auf den Armen (Bild). Die Schweizerinnen hatten zum ersten Mal an den eidgenössischen Wahlen teilgenommen, das war sicherlich ein photogenes Novum. Laut den Medien war es aber gleichwohl eine doch ziemlich normale Wahl, mit wenigen Änderungen in den parteipolitischen Kräfteverhältnissen.
Aux urnes avec bébé sur les bras, Nouvelle revue de Lausanne, 1. November 1971.
Doch war die Teilnahme der Schweizerinnen an diesen Wahlen so selbstverständlich? Der Wahlkampf von Oktober 1971 stellte vielmehr eine offene Übergangszeit dar, während der neue kollektive Vorstellungen der Wählerin ausgehandelt wurden.
In meiner Forschung zur Geschichte des Wahlkampfs in der Schweiz habe ich mich insofern gefragt, wie 1971 mit der „neuen Wählerin“ eigentlich umgegangen wurde. Dazu liefert die Analyse der parteipolitischen Kommunikation und die damaligen Bemühungen einer politischen Bildung für die neuen Wählerinnen erste Antworten.[1]
„Das Volk – dazu zählen auch Sie“: das schien den Herausgebern der 1971 erschienenen Broschüre „Grünes Licht für Eva : Staatskundliches Brevier für die Schweizerin“ schon nötig, den Neuwählerinnen zu versichern.[2] Schon begrifflich stellte für die schweizerische Demokratie die Einführung des Frauenstimmrechts eigentlich eine Herausforderung dar, wie die Philosophin Katrin Meyer analysiert.[3] Die Männerdemokratie vor 1971 basierte ja auf einem rein männlichen, souveränen Volk. Nun sollten die Frauen „auch dazu zählen“, was dieser Satz performativ versucht. Ebenfalls waren sie nun nicht mehr rein „Bürgerinnen“, sondern wurden plötzlich zu „Stimmbürgerinnen“ oder manchmal auch „Vollbürgerinnen“ erklärt. Zwar sprach die Verfassung von 1848 einfach von den „Schweizern“, die juristische Doktrin hatte aber die Frauen davon ausgeschlossen. Zudem hatten staatsbürgerliche Symbolik und Rituale das Ideal des männlichen Bürger-Soldaten in den kollektiven Vorstellungen gefestigt.[4] Die Rolle der Männer war es, ihre ganzen Familien – samt den Frauen – in der Politik zu vertreten. Diese Geschlechterrollen basierten auf einer idealisierten Trennung zwischen privatem und öffentlichem Leben. Gerade diese Trennung und die angebliche Unschuld der Frauen meinte auch die Mehrheit der Schweizer Männer noch 1959 zu verteidigen, indem sie gegen das Frauenstimmrecht abstimmte. Zwölf Jahre später stellte ihr „Ja“ (mit 65%) dennoch keine vollständige Abkehr von diesen Vorstellungen dar.[5] Sicherlich brachten der neue Aktivismus der Frauenbewegung sowie die Zunahme der weiblichen Arbeit ausserhalb des Heims die Geschlechtertrennlinie zwischen Privatem und Öffentlichem immer mehr zum Schwanken. Dass Frauen grundsätzlich eine andere Rolle in der Gesellschaft als Männer innehatten, wurde aber nicht in Frage gestellt. Vielmehr lautete die Frage nun, wie sie diese Rolle mit der politischen Teilhabe „vereinbaren“ würden.
Die Frau, die Unbekannte
Das schien im Vorfeld der Wahl noch völlig offen. Wie würden die Schweizerinnen wählen und vor allem, wer würde profitieren? Weil sich diese Frage in der Schweiz so spät stellte, konnte man immerhin Schlüsse aus früheren Erfahrungen im Ausland ziehen. Zudem war 1971 auch gerade die Blütezeit der Demoskopie in der Schweiz. Trotz diesen Möglichkeiten war für viele Politiker oder Politredakteure (weiterhin überwiegend Männer) „die Frau“ die grosse „Unbekannte“ der Wahlen.[6] Es ging dabei oft um „die Frau“ oder „die Wählerin“, oft im Singular – die Wählerinnen wurden damit bereits als eine getrennte und in sich homogene Gruppe wahrgenommen. Über diese scheinbare Hilflosigkeit gegenüber den Frauen mokierte sich auch die Zeitschrift der Frauenbewegung Schweizer Frauenblatt mit einer bittersüßen Karikatur (Bild). Anständige Männer mit Anzug und Hut warten am Kino auf den Film „Deine Frau – das unbekannte Wesen bei den Nationalratswahlen“ – das ist übrigens eine Anspielung an die männliche Ignoranz über den weiblichen Körper und auf den damals berühmten aufklärerischen Erotik-Film von Oswald Kolle Deine Frau, das Unbekannte Wesen (1969).
Wolter, Jupp: Helvetia zeigt: Deine Frau – das unbekannte Wesen, Karikatur, Villard-Traber, Annelise: Politische Schnupperlehre. Vom Umgang mit den Nationalräten, in: Schweizerische Frauenblatt, 1. Oktober 1971.
Diese Sorgen um die Neuwählerinnen wiederspiegeln dabei nur frühere Debatten über das zu erwartende Wahlverhalten der Frauen – ihre parteipolitischen Präferenzen aber vor allem ihre Stimmbeteiligung. Aufgrund ausländischer Erfahrungen erwarteten viele, dass Frauen weniger abstimmen würden. Das schien logisch, ja natürlich, weil Frauen sich ohnehin weniger für Politik (also, die institutionelle Politik) interessieren und sich dazu auch wenig kompetent fühlen würden. Als die Frauen ab 1959 in manchen Städten und Kantonen tatsächlich wählen konnten, wurde ihre Stimmbeteiligung besonders beobachtet und in einigen Fällen separat von derjenigen der Männer gemessen. Mancherorts machte eine tatsächliche niedrigere Stimmbeteiligung der Frauen Schlagzeilen. Für die Frauenstimmrechtlerinnen nahm das Stimmverhalten der Frauen gegen ihren Willen eine unerwartete politische Dimension an, denn für die Gegner (und Gegnerinnen) des Frauenstimmrechts war die Stimmenthaltung der Frauen wohl der beste Beweis dafür, dass sie selbst von der politischen Gleichheit nichts hören wollten.
Im Vorfeld der Wahlen von 1971 wurde sogar kontrovers darüber diskutiert, auf eidgenössischer Ebene eine geschlechterspezifische Statistik zur Stimmbeteiligung zu organisieren – in Genf wurde es eine Zeit lang mit unterschiedlich gefärbten Wahlzetteln sogar umgesetzt. Prominente Politikwissenschaftler wie Erich Gruner stellten dies als eine rein neutrale, wissenschaftliche Frage dar, die es statistisch zu beurteilen gäbe. Für Aktivistinnen der Frauenstimmrechtsbewegung hingegen war dies aber ein heimlicher Weg, um wieder einen offiziellen Unterschied zwischen Stimmbürgern und Stimmbürgerinnen einzuführen – sogar ganz symbolisch im Wahlbüro.[7] Aus Angst vor einem Skandal verzichtete die Bundeskanzlei dann auf eine solche Statistik, denn die Frauen sollten „auf keinen Fall den Eindruck bekommen, dass man sie besonders beobachten will“.[8] Schon um diese scheinbar technische Frage kristallisierte sich somit das Dilemma der politischen Akteure in diesem Wahlkampf: inwieweit sollten sie oder durften sie die Frauen anders behandeln als die Männer?
Nachholbedarf
Denn bei vielen Akteuren herrschte Konsens darüber, dass Frauen einen «Nachholbedarf» in Sachen Politik aufzeigten, den es zu korrigieren gäbe. Einleuchtend für das damalige Imaginär verglichen manche Parteikader Frauen in der Politik mit Entwicklungsländern.[9] Die Frauenbewegungen hatten natürlich nicht 1971 abgewartet, um sich für die politische Information der Frauen durch Kurse und Publikationen zu engagieren – dabei spielte unter anderen die Stiftung für staatsbürgerliche Erziehung und Schulung SAFFA eine wichtige Koordinations- und Finanzierungsrolle.[10] Dennoch überlegten sich 1971 sowohl die Bundeskanzlei wie auch manche Parteien rasch noch „staatskundliche“ Broschüre für Frauen zu lancieren. Die heute üblichen Erklärungsbrochüren gab es damals nur in einigen Kantonen. Für die Bundeskanzlei wurden sie mit dem Frauenstimmrecht „nötiger denn je“.[11] Auch in diesem Fall verzichtete sie aber auf eine getrennte Broschüre nur für Frauen – wie Vertreter der Parteien meinten, gäbe es sowieso auch viele Männer, insbesondere die jüngeren Wahlgänge, die mit den Einzelheiten des Wählens nicht vertraut seien. Die Broschüre adressierte schlussendlich alle Wählenden und erwähnte nicht mal die Einführung des Frauenstimmrechts – was eigentlich ihr Daseinszweck war.
Andere Akteure des Wahlkampfs, die nicht die gleichen Handlungseinschränkungen wie die Bundeskanzlei hatten, meinten auch eigene Broschüren für Frauen lancieren zu müssen, und diesmal mit einem viel engagierteren Ton. Sie stützen sich dabei auf die damals gängigen Vorstellungen von politischer Bildung als „Staatskunde“: eine eher top-down gedachte Wissensvermittlung, und zentriert auf technische Anleitungen aber auch auf moralische Anweisungen. In ihren eigenen Broschüren nehmen Parteien aber oft den möglichen Vorwurf des Paternalismus oder der Infantilisierung vorweg, so die Berner BGB mit der Neuanpassung ihrer älteren Broschüre „Kleine Staatskunde für jedermann“:
„Wir möchten nicht den Schulmeister spielen. Wir betrachten es aber als unsere Pflicht, Sie zu informieren. […] Wir hoffen, dass Sie aus dem Büchlein etwas lernen können. Wenn nicht, so haben Sie auf alle Fälle Ihr Wissen aufgefrischt.“[12]
Den Stimmrechtlerinnen selbst schien es noch wichtiger, dass die Frauen ihre neuen „Pflichten“ verantwortungsbewusst erfüllen würden. Zusammen mit bekannten Autoren aus dem Feld der „Staatskunde“ gaben sie Broschüren mit moralischen Anweisungen für die Neuwählerinnen heraus, wie eben die Broschüre Grünes Licht für Eva. Wie für die Männer üblich beharrten diese Broschüren auf der besonderen „Verantwortung“ aller Bürger in der direkten Demokratie. Gleichzeitig hatten Frauen aber weiterhin nicht die gleichen Rechte noch die gleiche Rolle in der Gesellschaft. In der Ehe, das „wichtige Bündnis Ihres Lebens“, blieb der Mann das „Haupt der Gemeinschaft“, das „in erster Linie die Verantwortung für den Unterhalt der Familie (trägt), während die Ehefrau den Haushalt führt“ – die zivilrechtliche Unterlegenheit der Frauen in der Ehe bestand bis 1988.[13]
Denn schlussendlich war gerade dieser Status als Ehefrau das, was die Neuwählerinnen von 1971 wirklich kennzeichnete. Er galt zwar nicht mehr als Argument gegen das Frauenstimmrecht, prägte aber weiterhin den sozialen Rahmen, in dem Frauen zum ersten Mal wählten. Parteien rechneten mit dem Einfluss der Ehemänner auf das Wahlverhalten „ihrer“ Frauen.[14] Und die Ehe hatte auch eine konkrete Bedeutung für den Wahlprozess. Im Kanton Zürich befürchteten einige Nationalräte, dass manche Frauen sich von ihren Ehemännern an der Urne vertreten lassen würden, was zwar im kantonalen Wahlrecht möglich war, aber nicht im eidgenössischen.[15] Damals war die Briefwahl wenig verbreitet und es scheint tatsächlich, dass manche Zürcherinnen bei ihren ersten kantonalen Urnengängen ab 1969 ihre Ehemänner für sie abstimmen liessen. In ihren Kampagnen bemühten sich also Zürcher Parteien (und besonders die Bauernpartei auf dem Land), Frauen daran zu erinnern, selbst wählen zu gehen – auch das war nicht selbstverständlich.
Liebeserklärungen
Die parteipolitischen Kampagnen selbst sprachen Frauen in erster Linie durch ihre Anbindung an Männern an. Gerade wegen ihrer Sorgen um das weibliche Wahlverhalten, lancierten die meisten Parteien eine Kommunikationsoffensive in Richtung der Frauen – was der damalige Sekretär der SP als „Liebeswerben“[16] verspottete. In den meisten Parteien nahm dies die Form einer getrennten Kampagne an – die „allgemeine“ Kampagne blieb für Männer gedacht. Und die üblichen Kampagnenpraktiken wurden nur am Rand geändert, um sich an die Lebensbedingungen der Frauen anzupassen: die SP-Frauen z.B. organisierten statt Wahlversammlungen am Abend Teenachmittage mit einer Kinderbetreuung, die auch einen Versuch waren, möglichst horizontale Gespräche zwischen Wählerinnen und Kandidatinnen zu ermöglichen. Gerade weil aber die allgemeine Kampagne „universell“ gedacht war (aber doch an Männern gerichtet), nutzen die „Frauenkampagnen“[17] eine ganze Palette an Vorstellungen des weiblichen Andersseins. Die BGB z.B. lobte die Vermittlungsrolle der Frauen. Trotz Protest der SP-Frauen entwickelte das Werbebüro der SP eine parallele „Sonderkampagne“ mit einer sanften Rosenästhetik. Die FDP stützte sich sogar auf den Slogan „Ja – Die Freisinnigen haben die Frauen gern“. Nur in wenigen Fällen versuchten die Parteien in ihrer Kommunikation, Frauen mit politischen Themen anzusprechen und ihnen dadurch neue politischen Identitäten vorzuschlagen, wie die SP mit den Problemen der sogenannten „grünen Witwen“ im suburbanen Raum oder der Landesring der Unabhängigen, der die Konsumentinnen direkt ansprach.[18]
Charm als Sackgasse
Denn auch allgemein in der Öffentlichkeit tat man sich schwer, die neuen Verhältnisse zwischen Frauen und Männern in der Demokratie nicht sofort in populäre Klischees über heterosexuelle Liebesbeziehungen einzusperren. Die FDP meinte mit ihrem Slogan, mit den Frauen zu flirten, genauso wie sich die Frauenstimmrechtskampagne auf Blumenbouquets und verliebte Männer stützte. Diese infantilisierende Galanterie trug dazu bei, Geschlechterverhältnisse zu entpolitisieren, gerade in einer Zeit, als die Karten eigentlich neu gemischt wurden. 1971 ist somit eine verpasste Chance, die Staatsbürgerschaft jenseits der Geschlechterbinarität neu zu definieren. Dies gereichte besonders den ersten Kandidatinnen zum Schaden, die in den Medien sowie in den Parteien immer wieder auf ihren Charm oder ihre Rolle als Ehefrau und Mütter reduziert wurden. Solche sexistischen Zuschreibungen nutzten dann auch manche enttäuschte Parteikollegen, um Kandidatinnen abzulehnen – und sogar um dazu aufzurufen, sie auf den Listen zu streichen: „Sie treiben es zu weit! Eine solche eingebildete Frau im Ständerat… […] Aussehen ist noch kein Zeugnis für Gehirn!“[19]
Retour à la nor-mâle ?
Am Ende geht es 1971 nicht um eine Geschichte der Geschlechterversöhnung dank Blumenbouquets, sondern um eine Neukonfiguration alter Machtverhältnisse, da es nun für die Männer darum ging, Frauen im Wahlbüro und im Parlament zu dulden – und dadurch möglicherweise Macht abzugeben oder zu verlieren. Anders als die schönen Bildern in den Medien suggerierten, zogen Aktivistinnen aus den Frauenbewegungen eine ernüchternde Bilanz der Wahlen, besonders in Kantonen wie der Waadt, wo trotz den grossen Erwartungen doch keine Kandidatinnen gewählt wurden.[20]
Und in der Öffentlichkeit behielten Medien wie Parteien die Deutungshoheit über das neue politische Sein der „Frau“. Genau deswegen hatten auch die Stimmrechtlerinnen eine zu niedrige Wahlbeteiligung der Frauen befürchtet. Ihre Broschüren beschworen folglich die neuen Verantwortungen der Frauen, wenn sie sie nicht sogar mahnten, mit Vernunft und nicht etwa Gefühl oder Zufall zu wählen. Weil sich aber die Parteikräfteverhältnisse kaum veränderten, zogen viele aus den Wahlen die Schlussfolgerung, dass Frauen doch normal, sprich wie Männer oder wie ihre Männer, wählten. Ironischer Weise hatte diese Normalität des weiblichen Wahlverhaltens zur Konsequenz, dass Parteien nach ihrem besorgten Liebeswerben die Frauen nun vergassen. Wie Fabienne Amlinger gezeigt hat, überliessen sie in den 1970er Jahren ihren unterfinanzierten Frauensektionen die Mobilisierung und Rekrutierung von Mitgliedern und Kandidatinnen. Es war aber genau die ernüchternde Bilanz aus diesen ersten Wahlen, die Frauen später dazu anregte, für die politische Repräsentation der Frauen durch Frauen zu kämpfen – durch Frauenlisten und mit der Forderung von Geschlechterquoten auf Listen.[21]
Der Wahlkampf von 1971 stellt also einerseits eine verpasste Chance dar: Frauen wurden doch nicht als wichtige neue politische Kraft anerkannt, und galten weiterhin als «Andere» politische Wesen. Der Eindruck der Kontinuität vor und nach 1971 sorgte erstmal dafür, den androzentrierten Charakter der Demokratie und der Staatsbürgerschaft nicht in Frage zu stellen. Aber von den Rändern her und insbesondere aus den Frauensektionen verbreiteten sich langsam andere mögliche Rollenbilder und politische Praktiken, die langfristig das Frausein in der Politik legitimierten.
[1] Siehe Kergomard, Zoé: Wahlen ohne Kampf? Schweizer Parteien auf Stimmenfang, 1947–1983, Basel 2020. Online: <www.doi.org/10.24894/978-3-7965-4027-1>; Kergomard, Zoé: An die Urnen, Schweizerinnen! Die Erfindung der Wählerin im eidgenössischen Wahlkampf von 1971, in: Richter, Hedwig; Buchstein, Hubertus (Hg.): Kultur und Praxis der Wahlen. Eine Geschichte der modernen Demokratie, Wiesbaden 2017, S. 237–265. Online: <https://halshs.archives-ouvertes.fr/halshs-02526382> ; Kergomard, Zoé: « Éduquer » les nouvelles citoyennes ? L’éducation à la citoyenneté en Suisse au tournant des années 1960, Billet, Can We Learn Democracy?, <https://cwld.hypotheses.org/342>, Stand: 01.02.2021.
[2] Götz, Hugo; Grieder, Walter: Grünes Licht für Eva : Staatskundliches Brevier für die Schweizerin, Basel 1971.
[3] Meier, Katrin: Tracing the Violence of Hegemonic Silence: The (Non-)Representation of Women’s Suffrage in Theories on Swiss Democracy since 1971, in: Dahinden, Janine; Erismann, Annelise; Grisard, Dominique (Hg.): Violent Times, Rising Resistance: An Interdisciplinary Gender Perspective, Zurich, im Erscheinen.
[4] Dazu insb. Ludi, Regula: Gendering Citizenship and the State in Switzerland After 1945, in: Tolz, Vera; Booth, Stephenie (Hg.): Nation and Gender in Contemporary Europe, Manchester; New York 2005, S. 53–79; Arni, Caroline: Republikanismus und Männlichkeit in der Schweiz, in: Schweizerischer Verband für Frauenrechte (Hg.): Der Kampf um gleiche Rechte = Le combat pour les droits égaux, Basel 2009, S. 20–31.
[5] Vgl. Studer, Brigitte: La conquête d’un droit. Le suffrage féminin en Suisse (1848-1971), Neuchâtel 2021.
[6] Z.B. Geben die Frauen den Frauen die Stimme?, in: Sonntag, 27.10.1971.
[7] Réflexions postélectorales, in: Femmes suisses et le Mouvement féministe, November 1967 ; Pour ou contre : la statistique des votants par électeurs et électrices, in: Femmes suisses et le Mouvement féministe, März 1971. Villard-Traber, Annelise: Keine getrennte Angabe der Stimmbeteiligung von Männern und Frauen! Politologen und Statistiker nicht zufrieden, in: Schweizerische Frauenblatt, 01.10.1971.
[8] E1010B#1986151#606 Ausübung der politischen Rechte 1971, Sitzung der Arbeitsgruppe für die Herausgabe einer politischen Einführungsschrift für die Frauen, 26. April 1971.
[9] Die gelegentlichen (post-)kolonial geprägten Vergleiche der Frauen mit Entwicklungsländern hat auch Fabienne Amlinger beleuchtet, Amlinger, Fabienne: Im Vorzimmer zur Macht? Die Frauenorganisationen der SPS, FDP und CVP (1971-1995), Zürich 2017, S. 342-344.
[10] Tschäni, Hans; Küchler, Hans: Mini-Profil der Schweiz, Aarau 1971.
[11] E1010B#1986/151#613* Bundeskanzlei, Frauenstimmrecht, Protokollnotiz über den Vortrag “Praktische Folgen der Einführung des FS- und WR in Staat und Verwaltung”, Luzern, 25. Februar 1971.
[12] Berner Bauern-, Gewerbe- und Bürgerpartei (Hg.): Kleine Staatskunde für jedermann, Bern 1971.
[13] Götz; Grieder: Grünes Licht für Eva, 1971.
[14] SSA Ar 1.117.14 Frauenkommission: Akten 1960-1975, Sitzung des 20. Februar 1971.
[15] Postulat Bretscher, Motion Welter und Kleine Anfrage Renschler über die Stellvertretung bei Wahlen und Abstimmungen, Amtliches Bulletin der Bundesversammlung 1971, III, S. 478–482.
[16] SSA, Ar 1.110.61 1970-1971: Parteivorstand MFC 13, 1971, Belechtender Kurzbericht zu den eidgenössischen Wahlen 1971, Arnold Bertschinger, 9. Dezember 1971.
[17] Ibid.
[18] Sekretariat der Zürcher SVP, Nationalratswahlen 1971, Inserat „Frauen machen Staat“, 1971; Archivio di Stato del Canton Ticino, FPC 01, PST, 62.4.2.1, „Cara concittadina“, 1971 ; Küng, Edgar, FDP der Schweiz, 1971, Plakat, 127 x 90 cm, Museum für Gestaltung Zürich, Plakatsammlung 11-0712; SSA, Ar 27.60.37 SP des Kantons Zürich: Nationalratswahlen 1971, Flugblatt „Rote Rosen für grüne Witwen“.
[19] Gegen die Ständeratskandidatin der SP Zürich und Schriftstellerin Doris Morf, SSA Ar 27.60.37, Brief eines SP-Mitgliedes an die Zürcher SP, 17.09.1971.
[20] Chapuis-Bischof, Simone: Les elections a bätons rompus!, in: Femmes suisses et le Mouvement feministe : organe officiel des informations de Ll\lliance de Societes Femini nes Suisses 59 (10), 11.1971.
[21] Amlinger, Fabienne: Im Vorzimmer zur Macht? Die Frauenorganisationen der SPS, FDP und CVP (1971-1995), Zürich 2017; Seitz, Werner: Auf die Wartebank geschoben. Der Kampf um die politische Gleichstellung der Frauen in der Schweiz seit 1900, Zürich 2020.
Referenz:
Aux urnes avec bébé sur les bras, Nouvelle revue de Lausanne, 1. November 1971, Online: https://scriptorium.bcu-lausanne.ch/zoom/159342/view?page=2&p=separate&tool=info&view=1667,3222,2720,1028, Stand: 12. Juni 2021.