STAF-Vorlage: Inhalt siegte über die Form

Bei der Abstimmung über die Vorlage zur Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) stand die Sanierung der AHV im Vordergrund. Davon profitierte die Unternehmenssteuerreform, die im Elektorat umstrittener war als die Zusatzfinanzierung der AHV. Viele Stimmende befanden die Koppelung beider Vorlagen zu einem Paket für kritisch, erblickten aber gleichzeitig eine Chance, zwei drängende Probleme auf einen Schlag zu lösen.

AHV-Steuer-Vorlage: Die AHV-Zusatzfinanzierung verhalf der Firmensteuerreform zu einer komfortablen Mehrheit

Die Verknüpfung der Unternehmenssteuerreform mit der AHV-Zusatzfinanzierung zahlte sich aus. Zum einen war die Zusatzfinanzierung kaum umstritten und zum anderen bewegte sie rund 13 Prozent aller Stimmenden dazu, dem STAF-Paket trotz Vorbehalten gegenüber der Firmensteuerreform zuzustimmen. Damit wurde Letztere sicher über die Ziellinie gebracht. Hinzu kam, dass die Vorlage erhebliche Verständnisschwierigkeiten bereitete. Deshalb orientierte sich eine ungewöhnlich grosse Zahl der Stimmenden an Stimmempfehlungen: Fast jede/r fünfte Ja-Stimmende (19%) folgte Empfehlungen und Parolen. Diese aber lauteten – anders als bei den Abstimmungen über die Altersvorsorge 2020 und die Unternehmenssteuergesetzreform III – meist Ja.

Die Gegnerschaft argumentierte, die Vorlage sei wegen der Koppelung zweier sachfremden Themen undemokratisch. Dem stimmte eine Mehrheit des Elektorats zwar zu. Gleichzeitig sahen jedoch viele Stimmende darin die Gelegenheit, gleich zwei drängende Probleme auf einen Schlag zu lösen. Vor die Wahl zwischen einem «formalen» Nein und einem «inhaltlichen» Ja gestellt, entschieden sich die meisten Stimmenden zugunsten des Ja. Im Kontrast dazu verwarf nur eine kleine Minderheit die AHV-Steuer-Vorlage aus rein staatspolitischen Erwägungen.

Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie: Haltung zur EU zentral, aber keine Schicksalsfrage zu Europa

Der Graben, der Ja- und Nein-Stimmende trennte, verlief in erster Linie entlang des aussenpolitischen Öffnungs-Schliessungskonflikts. Damit ist nicht gesagt, dass der Schutz vor Waffengewalt keine Rolle spielte. Tatsächlich wurde dieses Motiv von den Ja-Stimmenden sogar etwas häufiger genannt als Schengen- oder EU-bezogene Motive. In aller Regel waren die überzeugten Waffengegnerinnen und -gegner aber zugleich auch für eine Öffnungspolitik, nicht aber umgekehrt: Der Vorlage verhalfen jene zu einer komfortablen Mehrheit, die eine Verschärfung nicht (dringend) für notwendig hielten, aber die Schengen- und Dublin-Abkommen nicht aufs Spiel setzen wollten.

Eine typische Europa-Abstimmung war das Votum zur EU-Waffenrichtlinie dennoch nicht. Denn dazu war sie vielen Stimmenden zu wenig bedeutsam. Sie wurde beispielsweise für deutlich weniger wichtig befunden als die STAF-Vorlage oder die Selbstbestimmungsinitiative (2018). Das hatte auch mit den erwarteten Konsequenzen eines Neins zur EU-Waffenrichtlinie zu tun: Nur eine Minderheit glaubte, ein Ausschluss der Schweiz aus Schengen und Dublin stehe auf dem Spiel. Die Mehrheit war sich ziemlich oder ganz sicher, dass die Schweiz ihre Schengen- und Dublin-Mitgliedschaft auch bei einer Ablehnung der Vorlage nicht verlieren würde. Das erklärt auch die für eine europapolitische Abstimmung ungewöhnlich tiefe Stimmbeteiligung.

Die VOTO-Studie

Die VOTO-Studien sind ein gemeinsames Projekt des Forschungszentrums FORS, dem Zentrum für Demokratie Aarau (ZDA) und dem Befragungsinstitut LINK. Finanziert wird VOTO von der Schweizerischen Bundeskanzlei. Die Befragung wird vom Bund seit Herbst 2016 neu anstelle der VOX-Analysen an den VOTO-Verbund in Auftrag gegeben.

Alle Berichte, die Fragebogen sowie die Rohdaten mit Zusatzinformationen zur Erhebung sind für wissenschaftliche Zwecke frei zugänglich unter www.voto.swiss bzw. durch das FORS-Datenarchiv forsbase.unil.ch.

Die Analysen der VOTO-Studie beruhen auf einer Befragung von 1’519 Stimmberechtigten zur eidgenössischen Volksabstimmung vom 19. Mai 2019. Die Studie wurde vom Zentrum für Demokratie Aarau (ZDA), von FORS und dem Befragungsinstitut LINK durchgeführt und von der Bundeskanzlei finanziert.


Referenz:

Thomas Milic, Alessandro Feller und Daniel Kübler (2019). VOTO-Studie zur eidgenössischen Volksabstimmung vom 19. Mai 2019. ZDA, FORS, LINK: Aarau/Lausanne/Luzern.

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