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Geldspielgesetz: Spaltung der Generationen blieb aus

Thomas Milic, Thomas Reiss, Daniel Kübler
26th Juli 2018

Dem Geldspielgesetz wurde hauptsächlich zugestimmt, damit die Erträge aus den Geldspielen weiterhin in der Schweiz bleiben. Zudem war eine Mehrheit nicht davon überzeugt, dass die vorgesehenen Netzsperren ein erster Schritt in Richtung Internetzensur seien. Eine Generationenspaltung beim Entscheid zum Geldspielgesetz gab es einzig bei den Deutschschweizer Männern.

VOTO

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Zugestimmt wurde dem Geldspielgesetz hauptsächlich, damit die Erträge aus den Geldspielen weiterhin in der Schweiz bleiben. Mit dem Gesetz verbanden viele Ja-Stimmende sodann strengere Regulierungen, die sie gerade für den Geldspielmarkt nötig hielten. Aussergewöhnlich hoch war zudem der Anteil derer, die sich an Empfehlungen hielten: 15 Prozent der Ja-Stimmenden orientierten sich bei ihrem Entscheid primär an Empfehlungen der Regierung, Parteien, Verwandten oder Bekannten. Den Gegnerinnen und Gegnern des Gesetzes gelang es hingegen nicht, eine Mehrheit von ihrem Hauptargument zu überzeugen, wonach die Netzsperren ein erster Schritt in Richtung Internetzensur seien. Nur für eine Minderheit der Stimmenden bedeutete das Gesetz eine grundsätzliche Einschränkung der Internetfreiheit. Keine Rolle für den Entscheid spielten die Diskussionen über die Finanzierung von Kampagnen durch ausländische Unternehmen.

Die Spaltung der Generationen, die im Vorfeld der Abstimmung über das Geldspielgesetz erwartet wurde, blieb weitgehend aus. Junge Stimmende hiessen das Gesetz beinahe gleich deutlich gut wie ältere Stimmende. Einzig bei den jungen Deutschschweizer Männern fiel das Mehrheitsverhältnis knapp aus. Die FDP-Anhängerschaft nahm die Vorlage trotz Nein-Parole der FDP Schweiz und der Jungfreisinnigen deutlich an. Auch die Parole der JUSO fand in der SP-Anhängerschaft kaum Gehör: 80 Prozent legten ein Ja in die Urnen. Die in den Nein-Komitees engagierten Jungparteien vermochten weder die jungen Stimmberechtigten zu mobilisieren, noch gelang es ihnen, die Stimmenden von ihrer Linie zu überzeugen.

Die Abstimmungsvorlage
An der Abstimmung vom 10. Juni 2018 hatte das Schweizer Stimmvolk über die Volksinitiative «Für krisensicheres Geld. Geldschöpfung allein durch die Nationalbank! (Vollgeld-Initiative)» und das Geldspielgesetz zu befinden. Das Geldspielgesetz wurde vom Stimmvolk mit einem Ja-Anteil von 72.9% gutgeheissen. Die Vollgeld-Initiative hingegen wurde mit einem Nein-Anteil von 75.7% abgelehnt.

Vollgeld-Initiative: Eine Angelegenheit des Vertrauens

Die Vollgeld-Initiative bereitete den Stimmenden erhebliche Mühen. 58 Prozent gaben an, es sei ihnen bei dieser Vorlage schwer gefallen zu verstehen, worum es ging. Aus diesem Grund spielten Empfehlungen von Akteuren, denen man Vertrauen schenkt, eine sehr bedeutende Rolle: Gemäss eigenem Bekunden folgten 21 Prozent der Ablehnenden und acht Prozent der Ja-Stimmenden entsprechenden Empfehlungen. Bei den Ja-Stimmenden kamen noch 17 Prozent hinzu, die das Begehren annahmen, weil sie ein Misstrauen gegenüber den Geschäftsbanken hegen.

Die Argumente der Initiativbefürworterschaft fanden zwar durchaus Anklang. Nichtsdestotrotz hielt eine überwiegende Mehrheit der Stimmenden einen Wechsel zu einem Vollgeldsystem für ein zu riskantes Experiment, das sie nicht einzugehen gewillt waren.


Zitierweise: Thomas Milic, Thomas Reiss und Daniel Kübler (2018). VOTO-Studie zur eidgenössischen Volksabstimmung vom 10. Juni 2018. ZDA, FORS, LINK: Aarau/Lausanne/Luzern.

Für Fragen zur Studie: Dr. Thomas Milic, 079 600 82 36, thomas.milic@zda.uzh.ch.

 


Die VOTO-Studie
Die VOTO-Studien sind ein gemeinsames Projekt von FORS, dem ZDA Aarau und dem Befragungsinstitut LINK. Finanziert wird VOTO von der Schweizerischen Bundeskanzlei. Die Befragung wird vom Bund seit Herbst 2016 neu anstelle der VOX-Analysen an den VOTO-Verbund in Auftrag vergeben.

Für diese Studie wurden 1‘509 zufällig ausgewählte Stimmberechtigte per Telefoninterview befragt. Die Studie wurde vom ZDA, von FORS und dem Befragungsinstitut LINK durchgeführt und von der Bundeskanzlei finanziert.Die Frageformulierungen, die Erhebungen sowie die Datenanalyse liegen in der alleinigen Verantwortung von VOTO. Alle Berichte, die Fragebogen sowie die Rohdaten mit Zusatzinformationen zur Erhebung sind für wissenschaftliche Zwecke frei zugänglich unter www.voto.swiss bzw. durch das FORS Datenarchiv forsbase.unil.ch.