Die internationalen Beziehungen Liechtensteins – Souveränität im europäischen und schweizerischen Wirtschaftsraum

Philippe Etienne Rochat
23rd June 2026

Liechtenstein ist ein kleines Land mit beschränkten personellen und institutionellen Ressourcen und ohne militärische Macht. Grenzüberschreitende politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Verflechtungen sind allgegenwärtig, schliesslich grenzen alle elf Gemeinden ans Ausland. Starke internationale Beziehungen sind folglich keine Option, sondern eine Notwendigkeit. Sie erlauben dem Kleinstaat die Mitgestaltung internationaler Regeln und Normen, schaffen Rechtssicherheit für Bevölkerung und Unternehmen und helfen bei der Bewältigung von Aufgaben, die das Land alleine kaum erfüllen könnte. Damit einher geht aber eine zumindest punktuelle Preisgabe nationalstaatlicher Entscheidungsmacht.

Gleichzeitige Anbindung an Schweizer und Europäischen Wirtschaftsraum

Bis zum Ende des Ersten Weltkriegs orientierte sich Liechtenstein am deutschen und österreichischen Raum, wobei eine eigenständige Aussenpolitik bis Anfang des 19. Jahrhunderts kaum zu erkennen war. Erst nach dem Untergang der Donaumonarchie verlagerte sich der aussenpolitische Fokus Richtung Schweiz. 1923 schlossen die beiden Länder einen Zollanschlussvertrag. Seither ist Liechtenstein Teil des Schweizer Zollgebiets. Dies beinhaltet die automatische Anwendbarkeit von Schweizer Rechtsvorschriften, wobei sich das relevante Schweizer Recht über die Zollgesetzgebung hinaus auf weitere Themenfelder und Regelungen erstreckt. Zudem führte Liechtenstein 1924 den Schweizer Franken als gesetzliche Währung ein.

Einen weiteren Meilenstein markierte 1995 der Beitritt Liechtensteins zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), der Anpassungen am Zollvertrag mit dem Nicht-EWR-Mitglied Schweiz notwendig machte. In das EWR-Abkommen übernommene EU-Verordnungen sind in Liechtenstein seither unmittelbar anwendbar, während EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt werden müssen.

Abbildung 1: Verweis auf Schweiz und EWR/EFTA/EU in Gesetzen und Verordnungen nach Gebietssystematik (in %)

Quelle: Eigene Erhebung auf der Basis von gesetze.li (Stand April 2024)

Durch die gleichzeitige Anbindung an den Schweizer Wirtschaftsraum via Zollvertrag und den Europäischen Wirtschaftsraum via EWR-Mitgliedschaft muss Liechtenstein Elemente zweier unterschiedlicher Rechtsordnungen berücksichtigen. Ein bedeutender Teil des Landesrechts basiert daher auf externen Vorgaben, wobei der tatsächliche Gestaltungsspielraum für Landtag und Regierung nicht pauschal beurteilt werden kann. Rund 39 Prozent der geltenden Gesetze und Verordnungen Liechtensteins verweisen explizit auf die Schweiz oder Schweizer Recht und 40 Prozent auf eine Umsetzungspflicht durch die EWR-Mitgliedschaft, die EFTA oder ein Abkommen Liechtensteins mit der EU. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Gesetz sowohl auf die Schweiz als auch auf EWR/EFTA/EU Bezug nehmen kann. Aus historischer Perspektive ist darüber hinaus zu erwähnen, dass verschiedene einschlägige Rechtsgrundlagen Liechtensteins stark durch die Rezeption von österreichischem Recht geprägt sind.

Anerkennung der nationalstaatlichen Souveränität

Ab der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts bemühte sich Liechtenstein verstärkt um eine multilaterale Ausweitung seiner Aussenpolitik. Im Zentrum stand dabei weniger das wirtschaftliche Interesse als vielmehr der Wunsch nach internationaler Anerkennung seiner Souveränität. Dies war nicht immer selbstverständlich. So wurde 1920 ein Beitrittsgesuch an den Völkerbund abgelehnt, da Liechtenstein flächen- und bevölkerungsmässig zu klein sei, um die erwarteten Beiträge zu leisten, keine Armee habe und Hoheitsrechte an die Nachbarstaaten delegiert habe. Bei der Gründung der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) 1960 wurde dem Land eine vollwertige Mitgliedschaft zunächst verwehrt. Stattdessen blieb Liechtenstein bis zum eigenständigen Beitritt 1991 nur indirekt via die Zollunion mit der Schweiz einbezogen. Und als die Schweiz ein Freihandelsabkommen mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) abschloss, erhielt Liechtenstein lediglich eine Vertretung im Rahmen der Schweizer Delegation.

Ungeachtet dessen trat Liechtenstein zahlreichen internationalen Organisationen bei, darunter dem Statut des Internationalen Gerichtshofs (1950), dem Europarat (1978), der Europäischen Menschenrechtskonvention (1982), der UNO (1990), der EFTA (1991), dem EWR (1995), der WTO (1995) und dem IWF (2024). Diese aussenpolitischen Schritte waren keine spontanen Entscheide, sondern Ergebnis langwieriger Evaluationsprozesse.

Grosse Unterstützung und geringe parteipolitische Politisierung

Die Frage neuer Mitgliedschaften in internationalen Organisationen führt zwar zuweilen zu innenpolitischen Kontroversen. Die internationalen Beziehungen hatten bislang aber kaum Einfluss auf das Parteiensystem und die Stärken der einzelnen Parteien. Auch kam es nicht zu einer dauerhaften Politisierung der Europäischen Integration. Im Allgemeinen erfahren aussenpolitische Themen eine grosse öffentliche und parteipolitische Unterstützung. Allen voran die Währungsunion und die Zollunion mit der Schweiz, aber auch die EWR-Mitgliedschaft, stossen auf grossen Rückhalt in der Bevölkerung.

Abbildung 2 Wahrnehmung der Relevanz von internationalen Abkommen und Mitgliedschaften (in %)

Quelle: Frommelt/Rochat 2022

Seine aktive und selektive Aussenpolitik verschafft Liechtenstein eine im Verhältnis zu seiner Grösse hohe aussenpolitische Sichtbarkeit und Glaubwürdigkeit. Die begrenzten Ressourcen zwingen zu Effizienz, Kooperation und klarer Prioritätensetzung, ermöglichen aber auch schnelle Entscheidungsprozesse und eine flexible Anpassung an internationale Entwicklungen.


Referenz

Frommelt, Christian; Rochat, Philippe (2024): Internationale Beziehungen. In: Wilfried Marxer, Thomas Milic und Philippe Rochat (Hg.): Das politische System Liechtensteins. Handbuch für Wissenschaft und Praxis. Baden-Baden: Nomos (Schriftenreihe des Liechtenstein-Instituts, 1). doi.org/10.5771/9783845299006-171

Quelle Abbildung 2: Frommelt, Christian; Rochat, Philippe (2022): Lie-Barometer. Ergebnisse einer Onlineumfrage zu Lebenszufriedenheit und Sorgen der Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner sowie weiteren Themen. Gamprin-Bendern: Liechtenstein-Institut (LI Aktuell, 3/2022). doi.org/10.13091/li-aktuell-2022-3

Abbildung: flickr.com