1

Vorschläge zur Stärkung des Parlaments in ausserordentlichen Lagen

Andreas Glaser, Katja Gfeller
7th Oktober 2020

Die Bundesversammlung hat in den vergangenen Jahren in verschiedenen Bereichen ihre Macht ausgebaut. Die Vorgänge im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stellen diese Bestrebungen des Parlaments wieder infrage. Bereits aufgrund des Verfahrensrechts war das Parlament für mehrere Wochen gelähmt. In der Sache hat es dem Bundesrat während geraumer Zeit stillschweigend die Gesetzgebungshoheit überlassen. Die Autorin und der Autor der am Zentrum für Demokratie Aarau (ZDA) entstandenen Studie zeigen auf, wie die Handlungsfähigkeit des Parlaments in materieller und verfahrensrechtlicher Hinsicht gesichert werden könnte, sodass künftige Krisen das stetige Ringen des Parlaments um mehr Macht nicht zur Makulatur werden lassen.

In einer Schwachstellenanalyse kommen ZDA-Direktor Prof. Dr. Andreas Glaser und Katja Gfeller zum Schluss, dass die Bundesversammlung strukturell schwach aufgestellt war - und immer noch ist. Erstens verlagern die Räte in Krisensituationen einen grossen Teil der Verantwortung auf ihre ungenügend legitimierten Ratsbüros. Zweitens fehlt eine explizite Pflicht, in Notsituationen Verantwortung zu übernehmen - obschon die Bundesversammlung oberste Gewalt im Bund ist. Drittens sind die Verfahren und die Arbeitsweise der Räte ungeeignet, in besonderen Lagen eine konstruktive und den Bundesrat kontrollierende Rolle zu übernehmen. 

Der Autor und die Autorin schlagen mehrere Reformen vor, um das Parlament in Krisensituationen zu stärken:

  • Notverordnungen des Bundesrats sollen dem Parlament innert einer Woche zur Genehmigung vorgelegt werden, und nicht wie heute erst nach sechs Monaten. Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass die Exekutive nicht ausweicht und Notverordnungen auf einer anderen Rechtsgrundlage erlässt (Art. 184 Abs. 3 BV statt Art. 185 Abs. 3 BV).
  • Die Ratsbüros müssen - analog zur Aufbietung von Truppen der Armee - verpflichtet werden, in ausserordentlichen Situationen unverzüglich Sitzungen anzuberaumen.
  • Für den Fall, dass physische Sitzungen nicht möglich sind, sollen die Räte imstande sein, Versammlungen auf elektronischem Weg durchzuführen.

Die Studie
Andreas Glaser / Katja Gfeller, Das Ringen des Parlaments um mehr Macht, in: Jusletter 5. Oktober 2020