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The Best of Both Worlds? Der Bundesrat, das Tessin und die Geschlechtergleichheit

Sean Mueller, Nenad Stojanovic, Anja Giudici
12th Juli 2017

Bald ist es wieder so weit: Die Vereinigte Bundesversammlung wählt im September ein neues Mitglied in den Bundesrat. Kaum hatte Didier Burkhalter seinen Rücktritt angekündigt, machten auch schon die verschiedensten Anspruchsmeldungen die Runde. Die italienischsprachige Schweiz – das Tessin und der italienischsprachige Teil des Bündnerlands – solle vertreten sein. Jemand aus der FDP auf jeden Fall. Aber auch Ost-, Zentral- und Nordwestschweiz würden gerne wieder im Bundesrat sitzen. Und wäre es nicht ebenso an der Zeit, wieder mehr als bloss zwei Frauen in der Regierung zu haben? Doch der Reihe nach.

 Versione italiana

Bezüglich personeller Zusammensetzung des Bundesrates gibt es nur wenige formale Vorgaben – und die wenigen, die es gibt, sind schwammig genug, um eine breite Interpretation zuzulassen (Linder & Mueller 2017:273ff.). So gilt seit 1999: Bei der Wahl des Bundesrates „ist darauf Rücksicht zu nehmen, dass die Landesgegenden und Sprachregionen angemessen vertreten sind.“ (Art. 175.2 BV). Die französischen und italienischen Versionen der Bundesverfassung hingegen sind expliziter und verbindlicher, sprechen doch beide von „müssen“ und (en français) Sprachgemeinschaften, nicht -regionen:

«Les diverses régions et les communautés linguistiques doivent être équitablement représentées au Conseil fédéral. Le diverse regioni e le componenti linguistiche del Paese devono essere equamente rappresentate.»

Nicht in der Verfassung festgehalten sind hingegen die anderen Kriterien, welche die Bestellung des Bundesrates prägen. Lange Zeit war dies die Religionszugehörigkeit, später dann die Partei und schliesslich das Geschlecht. Die Klausel, wonach höchstens ein Mitglied pro Kanton Einsitz nehmen darf, wurde erst 1999 abgeschafft. Seither kam es schon zweimal vor, dass derselbe Kanton zwei Bundesräte stellt (Zürich 2004–07, Bern seit 2010).

Jetzt sind die Italienischsprachigen an der Reihe

Wenn wir nun zuerst die Kantone betrachten und ihren Anteil an allen Bundesräten mit dem gegenwärtigen Bevölkerungsanteil vergleichen, resultiert ein ziemlich ausgeglichenes Bild (Abbildung 1). Am stärksten übervertreten sind gemäss dieser Darstellung Neuenburg, die Waadt und auch das Tessin. Warum gerade die drei? Wohl auch wegen der Sprache.

Abbildung 1: Kantonaler Anteil Bundesräte & Bevölkerung, in %

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Quellen: BFS (2017) & Giudici/Stojanovic (2016)

Warum die Sprache? Wegen der Verbindung von Föderalismus und Konkordanz. Nenad Stojanović (2017) hat in seinem eben erschienenen Buchkapitel untersucht, inwiefern die schweizerischen politischen Systeme (Bund und die vier mehrsprachigen Kantone) dem Ideal der „konsoziationalen Demokratie“ (Lijphart 2004) entsprechen. Demgemäss respektiert die Bundesebene die Inklusion seiner sprachlichen Minderheiten in der Regierung nur informell – und mit Unterbrüchen. In der Tat ist es bereits 18 Jahre her, seit der letzte Italienischsprechende Bundesrat, Flavio Cotti, sein Amt niederlegte. Weil trotz des Rücktritts von Burkhalter die Romandie nach wie vor mit zwei Bundesräten vertreten sein wird und der Anspruch der FDP von niemandem wirklich bestritten wird, frohlockt sogar der „Blick“ – so sehr, dass er zur Untermauerung seines Anliegens gleich die ganze Bundeshausredaktion eine Woche ins Tessin verlegte.

Oder doch kein Tessiner?

Zwei grosse Brocken Alpgestein nur könnten einem achten Tessiner Bundesrat den Weg verstellen: Die Ostschweiz und die Geschlechterfrage. Erstere fühlt sich spätestens seit dem Nichtwiderantritt von Eveline Widmer-Schlumpf (2015) übergangen. Bereits zwei Erklärungen hat die Regierungskonferenz Ostschweiz veröffentlicht, um „den Anspruch auf einen Sitz der Ostschweiz im Bundesrat [zu] untermauern.“ Und auch wenn die FDP Schweiz mitgeteilt hat, dass jemand aus der „lateinischen Schweiz“ gesucht wird: Dorthin gehören auch die Rätoromanen, und mit einem Bündner oder einer Bündnerin wäre auch die Ostschweiz wieder in der Regierung.

Auch die Frauen können einen legitimen Anspruch geltend machen. Obwohl nicht explizit in der Bundesverfassung festgehalten – das Parlament hatte 1998 einen entsprechenden Vorschlag der damaligen Ständerätin Christiane Brunner (SP/Genf) klar abgelehnt –, gilt doch der Gleichstellungsartikel (Art. 8.3 BV) auch für die Politik. Im direkten Vergleich mit den bereits angemeldeten Ansprüchen – Tessin und Ostschweiz – findet sich hier gar der weitaus stärkste Anspruch (Abbildung 2). Zudem zeigen wissenschaftliche Studien, dass die Qualität von Debatten und damit auch von Entscheiden steigt, je mehr verschiedene Gesichtspunkte hineingetragen werden (z.B. Mansbridge 1999). Speziell auf das Geschlecht bezogen hat dieses Argument sogar der aktuelle Bundeskanzler in einem Interview mit der NZZ angeführt.

Abbildung 2: Vergleich Bevölkerung und Anteil Bundesräte, sieben Grossregionen und Frauen

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Quellen: BFS (2017) & Giudici/Stojanovic (2016)
Zeit für etwas Kreativität!

Es wäre allerdings ein Leichtes, mindestens zwei der drei bestehenden Ansprüche zu vereinen. Dies geschähe, wenn am 20. September die Vereinigte Bundesversammlung eine Tessinerin wählen würde. Sowieso waren alle bisherigen sieben Tessiner Bundesräte Männer, und die FDP war zwar die erste Partei mir einer weiblichen Vertretung in der Regierung (Elisabeth Kopp, 1984–89), aber auch hier nur noch Männer seit nunmehr 28 Jahren. Übrigens: Einen Vertreter aus dem Italienischbünden gab es noch gar nie – geschweige denn eine Vertreterin. Fände sich also eine Freisinnige aus dem Misox, Puschlav, Bergell oder Calancatal, wären nicht nur die Italienischsprachigen und die Frauen, sondern gar die Ostschweizer zufrieden und die föderale Konkordanz somit dreifach geheilt.


Referenzen

  • Giudici, Anja und Nenad Stojanovic (2016). Die Zusammensetzung des Schweizerischen Bundesrates nach Partei, Region, Sprache und Religion, 1848–2015. Swiss Political Science Review 22(2): 288–307.
  • Lijphart, Arend (2004). Constitutional design for divided societies. Journal of Democracy 15(2): 96–109.
  • Linder, Wolf und Sean Mueller (2017). Schweizerische Demokratie: Institutionen, Prozesse und Perspektiven. 4., vollständig überarbeitetet und aktualisierte Auflage, Bern: Haupt Verlag.
  • Mansbridge, Jane (1999). Should blacks represent blacks and women represent women? A contingent “yes”. Journal of Politics 61(3): 628–57.
  • Stojanović, Nenad (2017). La Svizzera, una consociazione linguistica? Le minoranze linguistiche a livello federale e nei Cantoni plurilingui. In: Sean Mueller und Anja Giudici (Hrsg.). Il federalismo svizzero – Attori, strutture, processi. Locarno: Armando Dadò, 125–58

Foto: Wikimedia Commons.