Was die Demokratie von der Landsgemeinde lernen kann

Die weit­ge­hen­den Mit­spra­che­rech­te an der Lands­ge­mein­de kön­nen ande­ren Demo­kra­tien als Inspi­ra­ti­on die­nen. Zugleich steht auch die Lands­ge­mein­de­de­mo­kra­tie selbst vor der Fra­ge, wie sie wei­ter­ent­wi­ckelt wer­den soll.

Abstim­mun­gen in Gla­rus und Appen­zell Inner­rho­den stos­sen auf über­pro­por­tio­nal gros­ses Inter­es­se in der Schweiz und im Aus­land. Der Grund liegt im Ver­fah­ren: Die Lands­ge­mein­den am letz­ten Sonn­tag im April (Appen­zell) und am ers­ten Sonn­tag im Mai (Gla­rus) zie­hen jedes Jahr zahl­rei­che Besu­che­rin­nen und Besu­cher, und Beob­ach­ten­de von aus­ser­halb in ihren Bann. Und wenn die Glar­ner über ein Bur­ka­ver­bot abstim­men, stei­gert sich der Rum­mel noch­mals, sodass natio­na­le und inter­na­tio­na­le Medi­en der Ver­samm­lung sei­ten­fül­len­de Repor­ta­gen und Exper­ten­ein­schät­zun­gen widmen.

Die Lands­ge­mein­de als Urform der Demo­kra­tie, als jahr­hun­der­te­al­te Insti­tu­ti­on (in Gla­rus fand die ers­te beleg­te Lands­ge­mein­de 1387 statt), als schö­ne Tra­di­ti­on – das macht wohl einen wich­ti­gen Teil der Fas­zi­na­ti­on für die­ses Modell aus. Aller­dings: Die Lands­ge­mein­de auf ihr Alter, auf ihren urtüm­li­chen Cha­rak­ter zu redu­zie­ren, wird ihrer Bedeu­tung nicht gerecht. Die Glar­ner und Appen­zel­ler haben die Lands­ge­mein­de nicht des­halb bis heu­te bei­be­hal­ten, weil sie Freu­de an der Tra­di­ti­on haben. Son­dern weil sie die Mög­lich­keit zur direkt­de­mo­kra­ti­schen Mit­spra­che schätzen.

Keine Flut von Anträgen

Die Lands­ge­mein­de steht für eine eigen­stän­di­ge Auf­fas­sung der Demo­kra­tie, mit spe­zi­fi­schen Eigen­schaf­ten, mit Nach­tei­len, aber auch Vor­tei­len. Die direk­te Begeg­nung unter den Stimm­bür­ge­rin­nen und Stimm­bür­gern bringt eine ein­zig­ar­ti­ge poli­ti­sche Kul­tur her­vor. Sobald der Glar­ner Land­am­mann mit den Wor­ten «Ds Wort isch frii» (Das Wort ist frei) die Dis­kus­si­on zu einem Sach­ge­schäft eröff­net, kann jeder Ver­samm­lungs­teil­neh­men­de ans Red­ner­pult tre­ten und zu sei­nen Mit­bür­ge­rin­nen und Mit­bür­gern spre­chen. Ein ein­zi­ger Bür­ger kann mit einem Memo­ri­als­an­trag ein Anlie­gen auf die poli­ti­sche Büh­ne brin­gen. In Gla­rus kann zudem jeder und jede zu allen Geschäf­ten, die behan­delt wer­den, Ände­rungs­an­trä­ge stel­len. Die aus­ge­bau­ten Antrags­rech­te machen den Kern der Lands­ge­mein­de­de­mo­kra­tie aus – und sie kön­nen ande­ren Demo­kra­tien als Inspi­ra­ti­on dienen.

Das Antrags­recht an der Lands­ge­mein­de ist im inter­na­tio­na­len Ver­gleich eigent­lich aus­ge­spro­chen radikal.[1] Trotz­dem wer­den die Behör­den nicht mit Anträ­gen über­flu­tet, und die Antrags­stel­len­den kön­nen ihre Anlie­gen meist ver­nünf­tig begrün­den. Das zeigt: Wenn man den Bür­gern Ver­ant­wor­tung über­trägt, ver­hal­ten sie sich ver­ant­wor­tungs­voll. Betrach­tet man sie als stö­ren­des Ele­ment, wer­den sie sich auch so verhalten.

Man muss nicht gleich so weit gehen wie in Gla­rus, wo jede Bür­ge­rin und jeder Bür­ger eine Volks­ab­stim­mung aus­lö­sen kann. Doch die meis­ten Demo­kra­tien gewäh­ren gar kei­ne Mit­wir­kungs­mög­lich­keit aus­ser­halb von Wah­len. Dass sie wenigs­tens zusam­men mit einer gewis­sen Anzahl Mit­bür­ger ein The­ma auf die poli­ti­sche Agen­da brin­gen kön­nen, wäre in vie­len Län­dern bereits eine mar­kan­te Stär­kung der direk­ten Mit­be­stim­mung. Auch der Ein­be­zug im Gesetz­ge­bungs­pro­zess wäre eine Mög­lich­keit, die Mit­spra­che zu verbessern.

Das zwei­te zen­tra­le Ele­ment der Lands­ge­mein­de ist die offe­ne Dis­kus­si­on. Die freie Mei­nungs­bil­dung ist ein Kern­ele­ment, ohne das kei­ne Demo­kra­tie aus­kommt. Ent­spre­chend essen­zi­ell ist eine offe­ne und fai­re Dis­kus­si­on im Vor­feld von Ent­schei­dun­gen, sei­en es Wah­len, Volks­ab­stim­mun­gen oder auch Abstim­mun­gen in einem Par­la­ment. Natür­lich ist es kaum prak­ti­ka­bel, alle Stimm­be­rech­tig­ten eines Lan­des oder nur schon eines grös­se­ren Kan­tons an einer Lands­ge­mein­de zusammenzubringen.

Demo­kra­ti­sche Dis­kus­si­ons­kul­tur kann man aber auch aus­ser­halb des Lands­ge­mein­de­rings pfle­gen. Ein Ansatz dazu ist das Modell der deli­be­ra­ti­ven Demo­kra­tie. Die­ses Modell betont die Bedeu­tung der öffent­li­chen Debat­te. Im Zen­trum steht die Idee, dass in einer Demo­kra­tie nicht dann die bes­ten Ent­schei­de gefällt wer­den, wenn sich der­je­ni­ge mit der lau­tes­ten Stim­me durch­setzt, son­dern wenn Bür­ge­rin­nen und Bür­ger auf Augen­hö­he über Vor­schlä­ge dis­ku­tie­ren kön­nen und durch Abwä­gen und Über­zeu­gen zu einer Lösung gelan­gen, mit der mög­lichst vie­le ein­ver­stan­den sind. Vor allem auf loka­ler Ebe­ne gab es in den letz­ten Jah­ren zahl­rei­che Pro­jek­te, um die­se Idee in die Pra­xis umzu­set­zen. Es braucht aber wei­te­re Anstren­gun­gen, den Ein­be­zug der Stimm­be­völ­ke­rung und eine mög­lichst brei­te Dis­kus­si­on zu ermöglichen.

Kein mythisches Ideal

Die Lands­ge­mein­de kann somit als Inspi­ra­ti­ons­quel­le für ande­re Demo­kra­tien die­nen. Sie ist aber kei­ne Blau­pau­se, die sich eins zu eins auf ande­re Kan­to­ne oder Staa­ten über­tra­gen lies­se. Eben­falls eig­net sie sich nicht als mythi­sches Ide­al einer per­fek­ten Demo­kra­tie. Tat­säch­lich bringt die Lands­ge­mein­de bedeu­ten­de Nach­tei­le mit sich. Zum einen kann die poli­ti­schen Rech­te nur aus­üben, wer sich zu einem bestimm­ten Zeit­punkt an einem bestimm­ten Ort ein­fin­det. Wer krank ist oder arbei­ten muss, bleibt aus­ge­schlos­sen. Zum ande­ren erfolgt die Stimm­ab­ga­be nach wie vor per Hand­auf­he­ben. Damit wird das Prin­zip der gehei­men Stimm­ab­ga­be ver­letzt. Zudem wer­den die Stim­men nicht gezählt, son­dern nur geschätzt, was mit eini­ger Unsi­cher­heit ver­bun­den ist und die Gefahr mit sich bringt, dass ein Vor­schlag obsiegt, der kei­ne Mehr­heit der Stim­men­den hin­ter sich hatte.

Die Lands­ge­mein­de­de­mo­kra­tie steht wie jede Demo­kra­tie­form vor der Fra­ge, wie sie wei­ter­ent­wi­ckelt wer­den kann und soll, um in Zukunft die Ansprü­che ihrer Mit­glie­der zu erfül­len. Man kann auch mit Fug und Recht die Ansicht ver­tre­ten, dass die Mit­spra­che­rech­te mit einer Abschaf­fung der Lands­ge­mein­de bes­ser erfüllt wer­den könnten.

Der­zeit ist die Lands­ge­mein­de sowohl in Appen­zell Inner­rho­den als auch in Gla­rus prak­tisch unum­strit­ten. Das bedeu­tet nicht, dass Anpas­sun­gen am poli­ti­schen Sys­tem tabu wären. Tat­säch­lich hat sich die Lands­ge­mein­de in der Ver­gan­gen­heit immer wie­der der Zeit ange­passt und wei­ter­ent­wi­ckelt. So wur­de in Gla­rus Anfang des 20. Jahr­hun­derts die Amts­zeit des Land­am­manns begrenzt, spä­ter wur­de ein Laut­spre­cher im Ring instal­liert, die Regie­rungs- und Stän­de­rats­wah­len wur­den von der Lands­ge­mein­de an die Urne ver­legt, und 1972 durf­ten die Frau­en erst­mals an der Ver­samm­lung teilnehmen.

Inter­es­sant ist, dass alle die­se Ver­än­de­run­gen im Vor­feld mit dem Argu­ment bekämpft wur­den, damit wer­de die Lands­ge­mein­de ver­schwin­den. Das gilt auch für den jüngs­ten Reform­vor­schlag: der Ein­satz von elek­tro­ni­schen Hilfs­mit­teln. Die Regie­rung hat­te die­se Mög­lich­keit durch eine Arbeits­grup­pe abklä­ren las­sen. 2016 beschloss der Land­rat jedoch auf Antrag des Regie­rungs­rats, die Idee nicht wei­ter­zu­ver­fol­gen. Tech­ni­sche Hil­fen, so die Befürch­tung, wür­den das «Wesen der Lands­ge­mein­de» ver­än­dern. Ins­be­son­de­re wür­de der Land­am­mann fak­tisch sei­ne Ent­scheid­kom­pe­tenz ver­lie­ren, warn­te der Regie­rungs­rat in einem Bericht. Es gehe auch um Ver­trau­en: «Ohne Ver­trau­en (…), dass der Land­am­mann die ihm zukom­men­de Ent­schei­dungs­ge­walt mit Umsicht und im Sin­ne des Vol­kes aus­übt, hat wohl auch die Lands­ge­mein­de kei­ne Zukunft.»

Schmaler Grat

Zwei­fels­oh­ne ist der Ein­satz tech­ni­scher Hilfs­mit­tel im Lands­ge­mein­de­ring nicht ohne Nach­tei­le und Risi­ken. Ob sol­che Hilfs­mit­tel zum jet­zi­gen Zeit­punkt sinn­voll sind, sei an die­ser Stel­le offen­ge­las­sen. Sicher ist, dass der Grat zwi­schen Bewah­rung der Tra­di­ti­on und Gefähr­dung der Lands­ge­mein­de schmal ist. Der Ent­scheid des Land­am­manns wird zwar von der Stimm­be­völ­ke­rung an der Glar­ner Lands­ge­mein­de grund­sätz­lich akzep­tiert. Den­noch kommt es vor, dass knap­pe Ent­schei­de im Nach­gang für Dis­kus­sio­nen sor­gen. In Aus­ser­rho­den gab es die­se Dis­kus­sio­nen nach dem Ent­scheid über die Ein­füh­rung des Frau­en­stimm­rechts 1989, als vie­le Bür­ger die Mehr­heits­ver­hält­nis­se anders sahen als der Land­am­mann, der eine Mehr­heit für das Frau­en­stimm­recht ermit­tel­te. Der umstrit­te­ne Ent­scheid war sicher nicht allein ver­ant­wort­lich dafür, dass die Aus­ser­rho­der 1997 die Lands­ge­mein­de beer­dig­ten – mit Sicher­heit lässt sich aber sagen, dass er das Ver­trau­en in die Insti­tu­ti­on nicht beförderte.

Ein unbe­ding­tes Fest­hal­ten an der Lands­ge­mein­de in ihrer ver­meint­lich «ursprüng­li­chen» Form kann somit der Absicht, die Insti­tu­ti­on zu erhal­ten, zuwi­der­lau­fen. Gera­de die Anhän­ger der Lands­ge­mein­de sind also gut bera­ten, Anpas­sun­gen offen und vor­ur­teils­frei zu prü­fen. Ver­fügt die Ver­samm­lung über die nöti­ge Sub­stanz und Ver­an­ke­rung in der Bevöl­ke­rung, sind über­trie­be­ne Sor­gen über ihre Gefähr­dung durch insti­tu­tio­nel­le Anpas­sun­gen nicht gerecht­fer­tigt. In die­sem Zusam­men­hang erscheint das Votum des Frei­sin­ni­gen Mar­tin Baum­gart­ner in der Debat­te im Land­rat über die Urnen­wahl des Regie­rungs­rats 1970 aktu­el­ler denn je. Er hielt den Geg­nern des Antrags, wel­che dar­in den Tod der Lands­ge­mein­de sahen, ent­ge­gen: «Wer von vorn­her­ein behaup­tet, dass die Lands­ge­mein­de kei­ne Ände­run­gen ertra­ge, legt ihr kein gutes Zeug­nis ab.»


Der Bei­trag basiert auf dem Buch «Ds Wort isch frii», das sich mit der Glar­ner Lands­ge­mein­de befasst.

Ver­an­stal­tungs­hin­weis

Am 19. April stellt Lukas Leu­zin­ger sein Buch «Ds Wort isch frii» in Gla­rus vor.

[1] Natür­lich gilt das­sel­be für Antrags­rech­te an Gemein­de­ver­samm­lun­gen, wobei dort die Grös­sen­ver­hält­nis­se ande­re sind.

 

Bild: Flickr.

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