Ist die Abschaffung der Gemeindeversammlung ein Demokratieverlust?

Die Gemein­de­ver­samm­lung von Mut­tenz hat die Ein­füh­rung eines Par­la­ments abge­lehnt. Es wur­de die Befürch­tung geäus­sert, mit der Abschaf­fung der Gemein­de­ver­samm­lung gin­ge ein Demo­kra­tie­ver­lust ein­her. Im Kan­ton Zürich stimm­te die Bevöl­ke­rung von Wetz­ikon 2012 der Abschaf­fung der Gemein­de­ver­samm­lung und gleich­zei­tig der Ein­füh­rung eines Orts­par­la­ments zu. Ging damit ein Demo­kra­tie­ver­lust auf loka­ler Ebe­ne ein­her? Der Bei­trag geht die­ser Fra­ge nach. 

Gute Gründe für die Abschaffung der Gemeindeversammlung

Aus Sicht der Initi­an­ten spra­chen in Wetz­ikon drei Punk­te für die Abschaf­fung der Gemein­de­ver­samm­lung: Ers­tens nah­men jeweils nur weni­ge Stimm­bür­ge­rin­nen und Stimm­bür­ger an der Gemein­de­ver­samm­lung teil. Damit sei zwei­tens ange­sichts der hohen Ein­woh­ner­zahl eine reprä­sen­ta­ti­ve Gemein­de­ver­samm­lung nicht mehr mög­lich. Drit­tens wür­den die Ver­samm­lun­gen bei ent­spre­chen­den Begeh­ren von Inter­es­sen­grup­pen domi­niert. Die­se Argu­men­te zei­gen, dass gegen­über der Gemein­de­ver­samm­lung gera­de auch aus demo­kra­tie­theo­re­ti­scher Sicht Beden­ken bestehen können.

Kam es zu einem Demo­kra­tie­ver­lust durch die Ein­füh­rung eines Par­la­ments? Zunächst wird die Bera­tung der Geschäf­te ana­ly­siert: Die stän­di­gen Kom­mis­sio­nen befas­sen sich inten­siv mit einem Vor­ha­ben der Exe­ku­ti­ve, haken nach, machen Abklä­run­gen und stel­len kon­kre­te Ände­rungs­an­trä­ge. Die Kom­mis­sio­nen beschäf­ti­gen sich kon­ti­nu­ier­lich mit einem poli­ti­schen The­men­feld, häu­fen Wis­sen an und wer­den dadurch fach­kun­di­ger. Sol­che Kom­mis­sio­nen kön­nen zudem ihre Auf­sichts­funk­ti­on gegen­über Exe­ku­ti­ve und Ver­wal­tung wir­kungs­voll ausüben.

Das Par­la­ment nimmt nicht nur Ein­fluss bei Vor­ha­ben, die durch die Exe­ku­ti­ve vor­ge­legt wer­den, son­dern kann mit par­la­men­ta­ri­schen Vor­stös­sen sel­ber Pro­jek­te initi­ie­ren. Ein wei­te­rer Unter­schied lässt sich in der Aus­kunfts­pflicht der Exe­ku­ti­ve aus­ma­chen: Die Par­la­ments­mit­glie­der kön­nen mit­tels Inter­pel­la­tio­nen zu einem Sach­ver­halt Fra­gen stel­len, zudem wird zwei­mal im Jahr eine Fra­ge­stun­de durch­ge­führt. Die­ser viel­fäl­ti­ge, tief­grei­fen­de par­la­men­ta­ri­sche Ein­fluss ist der mar­kan­tes­te Kon­trast im Ver­gleich zur frü­he­ren Gemein­de­ver­samm­lung. Ins­be­son­de­re gilt dies für die Mit­glie­der der Exe­ku­ti­ve sowie für die Ver­wal­tung. Sie haben es nun mit gewähl­ten Reprä­sen­tan­ten des Volks zu tun. Die inhalt­li­che Aus­ein­an­der­set­zung wird dadurch fun­dier­ter geführt.

Wie können die Bürgerinnen und Bürger trotz Parlament ihre direkt-demokratischen Rechte wahrnehmen?

In Wetz­ikon mach­ten min­des­tens 97 Pro­zent der Bevöl­ke­rung von ihren Rech­ten kei­nen Gebrauch und blie­ben der Gemein­de­ver­samm­lung fern. Doch die Volks­rech­te ver­blei­ben auch mit einem Par­la­ment: Es gibt die Volks- und die Ein­zel­in­itia­ti­ve. Beschlüs­se des Par­la­ments wer­den der Urnen­ab­stim­mung unter­stellt, wenn dies von der Mehr­heit der Par­la­ments­mit­glie­der wäh­rend der Sit­zung ver­langt wird bzw. wenn anschlies­send zwölf Mit­glie­der oder 500 Stimm­be­rech­tig­te dies ver­lan­gen. Neben die­sen fakul­ta­ti­ven Refe­ren­den gibt es viel­fäl­ti­ge obli­ga­to­ri­sche Abstim­mun­gen (sie­he Gemein­de­ord­nung der Stadt Wetz­ikon). Die­se auf­zu­zäh­len wür­de den Umfang die­ses Arti­kels spren­gen. Es wird ledig­lich auf die Ände­rung der Gemein­de­ord­nung oder Beschlüs­se des Par­la­ments über neue ein­ma­li­ge Aus­ga­ben von mehr als 2,5 Mil­lio­nen Fran­ken sowie neue jähr­lich wie­der­keh­ren­de Aus­ga­ben von mehr als 500 000 Fran­ken verwiesen.

Volks­rech­te ver­schwin­den nicht mit der Ein­füh­rung eines Par­la­ments son­dern wer­den neu jus­tiert. Die Hür­den für Volks­ent­schei­de müs­sen gering sein. Die Demo­kra­tie wird mit einem Par­la­ment anders gelebt als in einer Gemein­de­ver­samm­lung. Im Hin­blick auf die Urnen­ab­stim­mung im Sep­tem­ber gilt es für die Mut­ten­z­er Bevöl­ke­rung zwi­schen bei­den Sys­te­men abzu­wä­gen. Der Sou­ve­rän wur­de bis­her vier Mal zur The­ma­tik befragt. In Wetz­ikon wur­de sogar acht Mal abge­stimmt – das ers­te Mal 1973, ein Jahr frü­her als in Mut­tenz. Doch nach einer Legis­la­tur mit einem Stadt­par­la­ment ist die Rück­kehr zur Gemein­de­ver­samm­lung in Wetz­ikon kein The­ma mehr.


Hin­weis: Die­ser Bei­trag erschien am 28. März 2018 in der Basel­land­schaft­li­chen Zeitung.

Bild: Flickr.

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