Die Topeinkommen in der Schweiz seit 1980: Verteilung und Mobilität

Seit zwan­zig Jah­ren stei­gen die Topein­kom­men in der Schweiz. Das Top 1% Pro­zent der Steu­er­zah­len­den ver­fügt inzwi­schen über mehr als zehn Pro­zent der Gesamt­ein­kom­men. Auch die glo­ba­le Finanz­kri­se 2008–2009 hat dem welt­wei­ten Auf­wärts­trend bei den Topein­kom­men kei­nen Abbruch getan. Beson­ders aus­ge­prägt ist der Anstieg unter den Super­rei­chen, dem Top 0.01% oder den 450 reichs­ten Steu­er­zah­len­den in der Schweiz.

Social Change in Switzerland

Ver­si­on française

Ver­tei­lungs­fra­gen haben wei­ter­hin Hoch­kon­junk­tur. Spä­tes­tens seit der Finanz­kri­se 2008 ist das The­ma auch vom poli­ti­schen Dis­kurs nicht mehr weg­zu­den­ken. Sonst markt­li­be­ral gepräg­te Orga­ni­sa­tio­nen wie der IMF oder die OECD haben die wach­sen­de Ungleich­heit als Pro­blem für die Gesell­schaft und für ein nach­hal­ti­ges Wirt­schafts­wachs­tum erkannt (vgl. OECD, 2008, 2012, 2015, Ost­ry et al. 2014). Die Top­ver­die­nen­den sind dabei ver­mehrt in den Fokus gerückt. In der Schweiz zeig­te sich dies an Volks­be­geh­ren wie der Abzo­cker-Initia­ti­ve oder der 1:12 Initia­ti­ve, wel­che bei­de auf eine Ein­däm­mung der Top-Salä­re abzielten.

Wir wis­sen, dass die Topein­kom­men stei­gen, aber wie lan­ge kann sich jemand an der Spit­ze der Ein­kom­mens­py­ra­mi­de hal­ten? Hat mit dem Anstieg der Topein­kom­men auch die Ein­kom­mens­mo­bi­li­tät in den Top­grup­pen zuge­nom­men? Falls dem so ist, hat die Ungleich­heit der „Lebens­ein­kom­men“ nicht zwin­gend zuge­nom­men und Befürch­tun­gen, dass die Reichs­ten immer wei­ter abdrif­ten, wären zu rela­ti­vie­ren. Mein Bei­trag geht die­ser Fra­ge auf den Grund.

Entwicklung der Top-Einkommen in der Schweiz

In der Schweiz sind die Top-Ein­kom­men in den letz­ten Jah­ren wei­ter ange­stie­gen. Föll­mi und Mar­ti­nez (2016, 2017) zeich­nen die­se Ent­wick­lung für die Schweiz in der lan­gen Frist nach. Abbil­dung 1 zeigt wie das reichs­te Pro­zent der Steu­er­zah­ler in der Schweiz im inter­na­tio­na­len Ver­gleich in der lan­gen Frist eine erstaun­lich sta­bi­le Ent­wick­lung auf­weist. Das reichs­te Pro­zent der Steu­er­zah­ler ver­füg­te über die gesam­te Zeit­span­ne durch­schnitt­lich über 9.8% des Gesamt­ein­kom­mens. Der Auf­wärts­trend ist beson­ders aus­ge­prägt unter den Super­rei­chen, dem Top 0.01% oder den 450 reichs­ten Steu­er­zah­lern. Wäh­rend die Top 10% und auch das Top 1% in der Lang­frist­be­trach­tung noch eine rela­tiv sta­bi­le Ent­wick­lung auf­zei­gen, zieht das Top 0.01% der Reichs­ten ein­deu­tig davon.

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Neben der Ent­wick­lung der Gesamt­ein­kom­men aus Steu­er­da­ten inter­es­siert ins­be­son­de­re auch die Ent­wick­lung der Arbeits­ein­kom­men. Letz­te­re bil­den für die gros­se Mehr­heit der Bevöl­ke­rung die Haupt­ein­nah­me­quel­le. Wie Abbil­dung 3 zeigt, sind in der Schweiz die Ein­kom­men des Top 1% und Top 0.1% aller Arbeit­neh­men­den und Selb­stän­di­gen seit den 1990er Jah­ren ange­stie­gen. Das best­be­zahl­te Pro­zent der Arbeits­kräf­te bezog 2010 8% aller AHV-pflich­ti­gen Arbeitseinkommen.

Als Grün­de für den Anstieg der Topein­kom­men wer­den ver­schie­de­ne Fak­to­ren dis­ku­tiert, bei­spiels­wei­se tie­fe­re Steu­ern auf hohe Ein­kom­men (Piket­ty, Saez, Stant­che­va, 2014), tech­no­lo­gi­scher Wan­del und der damit ver­bun­de­ne Anstieg der durch­schnitt­li­chen Fir­men­grös­se, was Spit­zen­ta­len­te und Top­ver­die­nen­de beson­ders bevor­teilt (Gabaix und Lan­dier, 2008), grös­se­re Märk­te dank der zuneh­men­den Glo­ba­li­sie­rung (Man­kiw 2013), oder der Ein­fluss der Ver­gü­tungs­prak­ti­ken ein­zel­ner Bran­chen wie dem Finanz­sek­tor (Gode­chot 2012).

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Einkommensmobilität: Wie lange halten sich Topverdienende an der Spitze?

Die beschrie­be­ne Ent­wick­lung der Topein­kom­men in der Schweiz bie­tet jeweils eine Moment­auf­nah­me der Ungleich­heit. Topein­kom­mens­an­tei­le und auch ande­re Ungleich­heits­mas­se mes­sen jeweils die Ver­tei­lung zu einem bestimm­ten Zeit­punkt. Wer­den sie jähr­lich gemes­sen, sagen sie zwar etwas dar­über aus, wie sich die höchs­ten Ein­kom­men im Ver­hält­nis zu allen Ein­kom­men im Lau­fe der Zeit ent­wi­ckelt haben. Wie sich aber die Ein­kom­men ein­zel­ner Indi­vi­du­en über die Zeit ent­wi­ckeln, ver­ra­ten die­se Zah­len nicht. So bleibt unklar, ob es jedes Jahr die­sel­ben Per­so­nen unter das Top 1% schaf­fen, oder ob sich die­se Grup­pe von Spit­zen­ver­die­nen­den jedes Jahr neu zusammensetzt.

Gini-Index
Wie stark Ein­kom­mens­mo­bi­li­tät die Ungleich­heit in der Schweiz redu­ziert, kann mit Hil­fe des Gini-Index gemes­sen wer­den. Ein (hypo­the­ti­scher) Gini-Index von 1 bedeu­tet maxi­ma­le Ungleich­heit: eine Per­son in der Gesell­schaft ver­fügt über das gesam­te Ein­kom­men, alle ande­ren haben ein Ein­kom­men von Null. Haben alle das­sel­be Ein­kom­men, exis­tiert dage­gen kei­ne Ein­kom­mensun­gleich­heit und der Gini-Index beträgt 0.

Wer­den statt des jähr­li­chen Ein­kom­mens die Durch­schnitts­ein­kom­men der­sel­ben Per­son gemit­telt über 3 oder 5 Jah­re als Grund­la­ge für die Berech­nung des Gini-Index ver­wen­det, fal­len aus­ser­or­dent­lich hohe oder aus­ser­or­dent­lich gerin­ge Ein­kom­men eines Jah­res weni­ger ins Gewicht. Ein­kom­mens­schwan­kun­gen, wel­che bei­spiels­wei­se auf­grund eines ein­ma­li­gen Bonus oder wegen Erwerbs­aus­fäl­len wäh­rend einer Wei­ter­bil­dung ent­ste­hen, wer­den so geglät­tet und über meh­re­re Jah­re verteilt.

Der Gini der über meh­re­re Jah­re gemit­tel­ten Ein­kom­men ist ab Mit­te der 1990er Jah­re genau­so ange­stie­gen wie der Gini der jähr­li­chen Ein­kom­men. Die bedeu­tet, dass Ein­kom­mens­mo­bi­li­tät dem Anstieg der Ungleich­heit nicht ent­ge­gen­wir­ken konnte.

Eine Ana­ly­se der Ent­wick­lung der Ungleich­heit in der Schweiz soll­te des­halb auch die­se Ent­wick­lun­gen auf der indi­vi­du­el­len Ebe­ne, die Ein­kom­mens­mo­bi­li­tät, mes­sen. Wenn in der glei­chen Zeit, in wel­cher die jähr­li­che Ein­kom­mens­kon­zen­tra­ti­on zuge­nom­men hat, auch die Wahr­schein­lich­keit, es ein­mal unter die Top 1% zu schaf­fen, gestie­gen ist, bleibt die Ver­tei­lung der „Lebens­ein­kom­men“ unter Umstän­den unverändert.

Ein gebräuch­li­ches Mass für die Ein­kom­mens­mo­bi­li­tät an der Spit­ze der Ver­tei­lung ist die Ver­blei­be­ra­te in einer bestimm­ten Ein­kom­mens­grup­pe nach bei­spiels­wei­se 5 Jah­ren. Je gerin­ger die Per­sis­tenz in einer Grup­pe aus­fällt, umso höher ist die Mobi­li­tät. Abbil­dung 4 zeigt den Anteil der Top­ver­die­nen­den, die sich auch nach meh­re­ren Jah­ren erneut unter den Top 1% befin­den[1]. Von jenen, die im Jahr 2000 unter den Top 1% waren, fin­den sich 10 Jah­re spä­ter 37% in die­ser Ein­kom­mens­grup­pe wie­der. In den 1980er Jah­ren lag die­ser Wert noch über 40%. Die Ein­kom­mens­mo­bi­li­tät hat im Ver­lauf der 1980er Jah­re also zuge­nom­men. Seit Ende der 1990er Jah­re, also seit dem beob­ach­te­ten Anstieg der Topein­kom­men, ist sie jedoch sta­bil geblieben.

Für Frau­en war die Ver­blei­be­dau­er unter den Top 1% stets unter­durch­schnitt­lich. Die­sel­ben Grün­de, die dazu füh­ren, dass der Frau­en­an­teil unter den Top 1% tief ist,  ver­rin­gern auch die Wahr­schein­lich­keit, län­ger im Top 1% zu blei­ben: Teil­zeit­pen­sen, Fami­li­en­ar­beit und Erwerbs­un­ter­brü­che sowie die Wahl bestimm­ter Berufs­fel­der. Durch den Anstieg der Mobi­li­tät ins­be­son­de­re in den 1980er Jah­ren ist die­ser Geschlech­ter­un­ter­schied zwar zurück­ge­gan­gen, gänz­lich ver­schwun­den ist er jedoch nicht.

Typisch für die Mobi­li­tät sind fol­gen­de Merk­ma­le: Sie ist am obe­ren und unte­ren Ende der Ver­tei­lung am gerings­ten. Dabei ist sie in der Regel am unte­ren Ende der Ver­tei­lung höher als bei den Topein­kom­men. Der Auf­stieg von ganz unten ist also wahr­schein­li­cher als der Fall von ganz oben.

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Die hier betrach­te­ten Mobi­li­täts­mas­se beschrän­ken sich auf die Arbeits­ein­kom­men ein­zel­ner Per­so­nen. Das Haus­halts­ein­kom­men ist noch unglei­cher ver­teilt und auch die Per­sis­tenz dürf­te höher aus­fal­len. Das Haus­halts­ein­kom­men umfasst dane­ben auch Kapi­tal­ein­künf­te und Sozi­al­trans­fers sowie das Ein­kom­men des Ehe­part­ners.  Haus­hal­te mit hohen Arbeits­ein­kom­men erzie­len in der Regel auch höhe­re Kapi­tal­ein­künf­te, und auch das Ein­kom­men der Ehe­part­ner ist posi­tiv korreliert.

Wer sind die Topverdienenden in der Schweiz?

Ins Top 1% schaff­te es 2010, wer ein Brut­to­ein­kom­men von 315’000 CHF erziel­te, fürs Top 10% reich­ten 126’000 CHF. Bis­her war wenig bekannt dar­über, wer die­se Top­ver­die­nen­den in Bezug auf per­sön­li­che Merk­ma­le wie Geschlecht oder Natio­na­li­tät sind. Da in den Steu­er­sta­tis­ti­ken ein Steu­er­zah­ler nicht zwin­gend eine Ein­zel­per­son ist, son­dern dahin­ter auch ein gemein­sam besteu­er­tes Ehe­paar ste­hen kann, sind Steu­er­da­ten nicht geeig­net, um bei­spiels­wei­se Geschlech­ter­un­ter­schie­de zu unter­su­chen. Anhand von Daten aus der AHV-Sta­tis­tik ist es erst­mals mög­lich auf­zu­zei­gen, wie sich die Grup­pe der Top­ver­die­nen­den zusammensetzt.

Das augen­fäl­ligs­te Resul­tat ist, dass Frau­en unter den Best­be­zahl­ten 10% und mehr noch unter den Top 1% stark unter­ver­tre­ten sind. Obwohl Frau­en 2010 ins­ge­samt rund 46% der akti­ven Beschäf­tig­ten in der AHV-Sta­tis­tik aus­mach­ten, lag ihr Anteil unter den Top 10% gera­de ein­mal bei 14% (Abbil­dung 6). Die Grün­de für die gerin­ge Anzahl Frau­en im Topein­kom­mens­seg­ment sind viel­sei­tig und wer­den in der Lite­ra­tur breit dis­ku­tiert[3].

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Ein ande­res Bild zeigt sich beim Anteil der im Aus­land gebo­re­nen Beschäf­tig­ten an der Spit­ze der Ein­kom­mens­py­ra­mi­de. Die­se waren im Ver­gleich zu Ihrem Anteil in der Grund­ge­samt­heit der AHV-Pflich­ti­gen stets gut ver­tre­ten. In die­sen Zah­len spie­gelt sich die star­ke inter­na­tio­na­le Aus­rich­tung der Schwei­zer Wirt­schaft in den letz­ten 20 Jah­ren. Die Schweiz behei­ma­tet 36 mul­ti­na­tio­na­le Unter­neh­men. Hin­zu kommt eine gros­se Anzahl aus­län­di­scher Unter­neh­men und Sta­tus­ge­sell­schaf­ten mit Sitz in der Schweiz. Die­se erhö­hen die Nach­fra­ge nach aus­län­di­schen Fach­kräf­ten. Gleich­zei­tig macht das tra­di­tio­nell güns­ti­ge Steu­er­kli­ma die Schweiz zu einem attrak­ti­ven Stand­ort für gut­qua­li­fi­zier­te aus­län­di­sche Arbeits­kräf­te[4]

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Schlussfolgerungen

Der jüngs­te Anstieg der Ein­kom­mensun­gleich­heit geht vor allem auf den Anstieg der Löh­ne bei den Best­be­zahl­ten zurück. Die­ser Anstieg wur­de nicht durch eine erhöh­te Ein­kom­mens­mo­bi­li­tät kom­pen­siert. Rund 80% der Top 1% sind auch nach einem Jahr noch in die­ser Grup­pe. Nach 10 Jah­ren fin­den sich 37% unter den Top 1% wie­der. So ist denn auch die Ungleich­heit der über meh­re­re Jah­re gemit­tel­ten Ein­kom­men gestie­gen. Wei­ter zeigt die Aus­wer­tung der AHV-Sta­tis­tik, dass Frau­en in den Top­grup­pen stark unter­ver­tre­ten sind. Obwohl 46% der akti­ven Beschäf­tig­ten weib­lich sind, lag 2010 der Frau­en­an­teil im Top 1% unter 10%. Über­pro­por­tio­nal ver­tre­ten sind im Aus­land gebo­re­ne Per­so­nen: Sie stel­len einen Drit­tel des Top 1% dar.

Lan­ge Zeit sahen Öko­no­men Ein­kom­mensun­gleich­heit als not­wen­di­ges Übel, um die Wirt­schaft in Schwung zu hal­ten. Ungleich­heit schaff­te in ihren Augen die nöti­gen Anrei­ze, sich durch har­te Arbeit sel­ber ein­mal vom sprich­wört­li­chen Tel­ler­wä­scher zum Mil­lio­när hoch­zu­ar­bei­ten. Ein­kom­mensun­gleich­heit geht in die­ser Sicht jedoch Hand in Hand mit der Ein­kom­mens­mo­bi­li­tät (Gar­ne­ro et al. 2016). Inzwi­schen hat die Ungleich­heit – und ins­be­son­de­re die Kon­zen­tra­ti­on der Topein­kom­men – Aus­mas­se erreicht, wel­che auch unter Öko­no­men die Debat­te um Effi­zi­enz und Ver­tei­lung neu belebt hat.


[1] Bedin­gung ist nicht, dass sie sich in jedem dazwi­schen­lie­gen­den Jahr auch unter den Top 1% befin­den. Die­se Kon­ven­ti­on hat sich in der Lite­ra­tur ver­brei­tet, weil in ande­ren Län­dern nicht immer für jedes Jahr Daten zur Ver­fü­gung stehen.

[2] In der AHV-Sta­tis­tik ist es nicht mög­lich, für Teil­zeit­pen­sen zu kor­ri­gie­ren. Ein Teil des Anstiegs im Gini-Index der Brut­to­löh­ne dürf­te des­halb auch auf die Zunah­me der Teil­zeit­ar­beit zurück­zu­füh­ren sein.

[3] In der Lite­ra­tur wer­den ver­schie­de­ne Grün­de für die Unter­ver­tre­tung von Frau­en in Top-Posi­tio­nen dis­ku­tiert: Kar­rie­re-Unter­brü­che wegen Fami­li­en­grün­dung, ver­mehr­te Teil­zeit­ar­beit, die Wahl bestimm­ter Beru­fe oder Bran­chen, geschlech­ter­spe­zi­fi­sche Ein­stel­lun­gen gegen­über Wett­be­werb am Arbeits­platz (Nie­der­le und Ves­ter­lund, 2007) und die Gestal­tung des Aus­wahl­ver­fah­rens, sozia­le Netz­werk­ef­fek­te (Ginal­ski, 2016; Ioann­i­des und Dat­cher Lou­ry, 2004), sowie (unter­be­wuss­te) Vor­ein­ge­nom­men­heit, wel­che bei Ein­stel­lungs­ver­fah­ren Män­ner bevor­zugt (Gol­din und Rou­se, 2000).

[4]Auch Selb­stän­di­ge sind unter den Topein­kom­mens­be­zie­hen­den sehr gut ver­tre­ten. Über den gesam­ten Zeit­raum hin­weg lag ihr Anteil unter den best­ver­die­nen­den 5% bei 20%, und damit dop­pelt so hoch wie in der Grund­ge­samt­heit der Beschäf­tig­ten. Beim Top 1% und Top 0.1% lie­gen die Antei­le noch höher, aller­dings ist dort ein Abwärts­trend zu beob­ach­ten. Die­ser begann 1997, just dem Jahr, in wel­chem die Unter­neh­mens­steu­er­re­form I ange­nom­men wur­de. Die Ver­mu­tung liegt nahe, dass ein Teil der sehr erfolg­rei­chen ehe­mals Selb­stän­di­gen durch eine Ände­rung der Rechts­form, z.B. zu einer AG, zumin­dest for­mell in die abhän­gi­ge Beschäf­ti­gung über­ge­gan­gen ist. Für Berufs­grup­pen wie Ärz­te und Rechts­an­wäl­te scheint es dafür zumin­dest anek­do­ti­sche Evi­denz zu geben.


Biblio­gra­phie

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Quel­le: I. Mar­ti­nez (2017), Die Topein­kom­men in der Schweiz seit 1980: Ver­tei­lung und Mobi­li­tät. Social Chan­ge in Switz­er­land N° 11. Retrie­ved from http://socialchangeswitzerland.ch

Bild: rawpixel.com

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