Der Zürcher Kantonsrat zwischen Beharrung und Wandel

In den ver­gan­ge­nen hun­dert Jah­ren lös­ten sich im Zür­cher Kan­tons­rat meh­re­re Genera­tio­nen von Par­la­men­ta­ri­ern ab. Zwar hat sich die Struk­tur des Rates in die­ser Zeit in man­cher­lei Hin­sicht gewan­delt – doch weist sie auch über­ra­schen­de Kon­stan­ten auf.

1917 lös­te das moder­ne Ver­hält­nis­wahl­recht den tra­di­tio­nel­len Majorz für die Wahl des Zür­cher Kan­tons­rats ab: Am 7 Juli 2017 wur­de das hun­dert­jäh­ri­ge Jubi­lä­um mit einer erst­mals aus­wär­ti­gen Sit­zung, die in Win­ter­thur anstatt im Zür­cher Rat­haus statt­fand, gebüh­rend gefei­ert. Zu die­sem Anlass wur­de auch eine Daten­bank der rund 2300 Rats­an­ge­hö­ri­gen der 27 Legis­la­tu­ren der Pro­porz­pe­ri­ode öffent­lich zugäng­lich gemacht. Auf ihrer Grund­la­ge lässt sich erst­mals über­bli­cken, wie sich das Zür­cher Kan­tons­par­la­ment lang­fris­tig ent­wi­ckelt hat.[1]

Sesselkleber werden seltener …

Im Schnitt gehö­ren die Zür­cher Volks­ver­tre­ter dem Rat wäh­rend rund zwei­er Legis­la­tu­ren an: Seit 1935 sind dies acht Jah­re, vor­her sechs (Abbil­dung 1). Im Lauf der Zeit deut­lich sel­te­ner gewor­den sind hin­ge­gen Räte, die sich durch aus­ser­or­dent­lich zähes Sitz­le­der aus­zeich­nen: Amts­dau­ern von mehr als einem Vier­tel­jahr­hun­dert, wie sie in der Genera­ti­on derer, die ihre Kar­rie­re in der Zwi­schen­kriegs­zeit began­nen, noch öfters vor­ka­men, gibt es seit­her kaum mehr. Wegen der offe­nen Dau­er der Rats­kar­rie­re der gegen­wär­ti­gen Amts­trä­ger ist das letz­te Wort zwar noch nicht gespro­chen: Doch die 36 Jah­re, die der Rekord­hal­ter, SP-Kan­tons­rat Jakob Peter (von 1929–1967) im Kan­tons­rat sass, dürf­ten wohl kaum über­trof­fen wer­den. Die aktu­ell amts­äl­tes­te Kan­tons­rä­tin, Gabi Petri (Grü­ne), die 1991 in den Rat gewählt wur­de, müss­te dazu noch min­des­tens zehn Jah­re ausharren. 

Abbildung 1: Dauer der Ratszugehörigkeit nach Erstlegislatur 1917–2015

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Erläuterung: Einbezogen sind nur Kantonsräte die bereits ausgetreten sind. Aus diesem Grund lässt sich Verteilung der Amtsdauern ab der Erstlegislatur 1991 noch nicht abschliessend beurteilen. 
… und Nachrutschen beliebter 

In der Ver­gan­gen­heit erneu­er­te sich der Rat vor­nehm­lich zu Legis­la­tur­be­ginn, also erwar­tungs­ge­mäss mit der Wahl. Bis in die 1950er Jah­re lag der Anteil derer, die im Ver­lauf der Legis­la­tur nach­rutsch­ten bei etwa 10%. Seit­her hat er sich suk­zes­si­ve auf rund einen Vier­tel erhöht. was bedeu­tet, dass in der Regel etwa gleich vie­le Räte wäh­rend der Amts­pe­ri­ode ein- (und ent­spre­chend auch aus-)treten wie zu deren Beginn. Begrün­det ist die­ses Phä­no­men wohl vor allem in der berech­tig­ten Spe­ku­la­ti­on auf den Bis­he­ri­gen­bo­nus bei der fol­gen­den Wahl.

Konstante Altersverteilung im Rat

Im Jahr­hun­dert seit der Ein­füh­rung des Pro­por­zes ist das mitt­le­re Alter der erwach­se­nen Schwei­zer Bevöl­ke­rung um etwa zehn Jah­re, von 37 auf 47 Jah­re ange­stie­gen. Von die­sem demo­gra­phi­schen Gross­trend ist im Kan­tons­rat frei­lich nichts zu spü­ren. Das media­ne Alter der Kan­tons­rä­te zu Legis­la­tur­be­ginn bewegt sich eng um einen Mit­tel­wert von etwa 49 Alters­jah­ren (Abbil­dung 2). Ein lang­fris­ti­ger Trend ist nicht erkenn­bar. Zwar gab es Zei­ten, wie etwa die 1950er Jah­re in denen der Rat ste­tig älter wur­de: Die poli­ti­sche Wind­stil­le ver­min­der­te damals die per­so­nel­le Erneue­rung – und so wur­den ein­fach die­sel­ben Räte gemein­sam älter. 

 Abbildung 2: Altersverteilung im Zürcher Kantonsrat am Legislaturbeginn 1917–2015

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Die Rats­mit­glie­der rekru­tie­ren sich zudem aus einem engen Alters­seg­ment und auch dies­be­züg­lich sind kei­ne lang­fris­ti­gen Trends aus­zu­ma­chen: 1917 wie 2015 waren 80% der Kan­tons­rä­te zwi­schen 36 und 62 Jah­re alt. Sehr jun­ge Kan­tons­rä­te, wie etwa Mar­tin Bäum­le, der den Sprung in den Rat, damals noch für die Grü­nen 1987 mit 23 schaff­te, waren stets die gros­se Ausnahme.

Dem gesell­schaft­li­chen Trend gera­de­zu ent­ge­gen ver­läuft die Ent­wick­lung über­ra­schen­der­wei­se beim Anteil der – frei­lich stets raren – hoch­alt­ri­gen Räte: Über 70-Jäh­ri­ge fin­den sich gehäuft nur in den 1920er Jah­ren. Auch der kan­tons­rät­li­che Alters­re­kord wur­de bereits 1923 auf­ge­stellt: Der Arbei­ter­füh­rer Her­man “Papa” Greu­lich war zu Beginn sei­ner letz­ten Legis­la­tur 81-jährig.

Gestern Magistraten – heute Unternehmer

Ver­gleicht man die gegen­wär­ti­ge Berufs­land­schaft des Kan­tons­rats – impres­sio­nis­tisch in Abbil­dung 3, sys­te­ma­tisch in Abbil­dung 4 – mit jener vor dem zwei­ten Welt­krieg so ist eines augen­fäl­lig: Frü­her war das Zür­cher Par­la­ment deut­lich stär­ker durch Magis­trats­per­so­nen geprägt als heu­te. Der Anteil der Par­la­men­ta­ri­er, die auch noch ande­re poli­ti­sche Ämter beklei­den, zumeist Gemein­de­rä­te oder ‑Prä­si­den­ten hat, eben­so wie der­je­ni­ge der eben­falls gewähl­ten Rich­ter, deut­lich abgenommen.

Das­sel­be gilt auch für die Land­wir­te, die sich 1917 in einer eige­nen Bau­ern­par­tei – der Urahnin der heu­ti­gen SVP – orga­ni­sier­ten. Ihr Anteil am Rat betrug bis in die 1950er-Jah­re meist über 10%, in neue­rer Zeit liegt er bei etwa 7% — ein erkleck­li­ches Kon­tin­gent noch immer, bedenkt man, dass die Land­wirt­schaft im Kan­ton Zürich heu­te nur noch einen von hun­dert Beschäf­tig­ten stellt. 

Abbildung 3: Berufe im Zürcher Kantonsrat vor 1939 … und nach 1990

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Leh­rer gehör­ten dem Rat stets an: Stark zu nahm ihr Anteil aber erst im letz­ten Drit­tel des 20. Jahr­hun­derts. Es ist wohl kein Zufall, dass sie gehäuft der SP ange­hör­ten, die sich damals von der klas­si­schen Arbei­ter­par­tei zur Par­tei der moder­nen sozio­kul­tu­rel­len Spe­zia­lis­ten mauserte.

 Abbildung 4: Geschlechter und ausgewählte Berufsgruppen im Zürcher Kantonsrat 1917–2015

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Zum fes­ten Grund­stock des Kan­tons­rats gehö­ren hin­ge­gen die Rechts­an­wäl­te, mit einem soli­den Anteil von rund 5% – wäh­rend “Unter­neh­mer” und “Geschäfts­füh­rer” den Rat heu­te fast schon ähn­lich stark prä­gen wie die Magis­tra­ten der Vorkriegszeit.

Die radi­kals­te sozia­le Ver­än­de­rung der Rats­struk­tur wur­de aber zwei­fel­los durch die Ein­füh­rung des Frau­en­stimm­rechts auf kan­to­na­ler Ebe­ne 1970 aus­ge­löst. 1971 wur­den die ers­ten sechs Frau­en in den Rat gewählt, und in den acht Fol­ge­le­gis­la­tu­ren stieg ihr Anteil rasch auf rund einen Drit­tel; seit­her hat sich das Wachs­tum der Frau­en­ver­tre­tung aller­dings verlangsamt. 

Daten­grund­la­ge
Das Staats­ar­chiv des Kan­tons Zürich hat in Zusam­men­ar­beit mit dem kan­to­na­len Sta­tis­ti­schen Amt eine Daten­bank der Zür­cher Kan­tons­rä­te der Pro­porz­pe­ri­ode 1917–2017 auf­ge­baut. Sie ver­zeich­net neben der Amts­pe­ri­ode und der Par­tei­zu­ge­hö­rig­keit der Rats­mit­glie­der auch Merk­ma­le wie das Geburts­jahr, Geschlecht oder den Beruf. Die Daten sind vor­der­hand abruf­bar unter http://www.wahlen.zh.ch/proporz100map_new/index.php. Eine OGD-Ver­öf­fent­li­chung des Daten­ma­te­ri­als ist geplant.

[1] Die­ser Bei­trag beruht auf einer Prä­sen­ta­ti­on des Autors anläss­lich der Ver­an­stal­tung “100 Jah­re Pro­porz im Kan­ton Zürich” in Win­ter­thur am 7.7.2017.

Foto: Rat­haus Zürich, Wiki­me­dia Com­mons.

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