Auch EU-Kommissare denken nicht “europäisch”

Die Bri­ten haben ent­schie­den: Gross­bri­tan­ni­en soll die Euro­päi­sche Uni­on ver­las­sen. Die­ser Ent­scheid zwingt die EU, Ver­trags­än­de­run­gen und insti­tu­tio­nel­le Refor­men vor­zu­neh­men. Unse­re Ana­ly­se zeigt, dass bis­her nicht ein­mal die Kom­mis­sa­re in der Euro­päi­schen Kom­mis­si­on wirk­lich “euro­pä­isch” dach­ten. Das Pro­jekt EU kann nur erfolg­reich sein, wenn es sich wie­der am alten Ide­al der Sub­si­dia­ri­tät aus­rich­tet und demo­kra­ti­sche­re Ent­schei­dungs­pro­zes­se imple­men­tiert. Die­se müs­sen unbü­ro­kra­tisch, trans­pa­rent und mög­lichst nahe an der Bevöl­ke­rung sein, um ein Gleich­ge­wicht zwi­schen natio­na­len Inter­es­sen und gesamt­eu­ro­päi­schen Idea­lis­mus zu schaffen.

Das wich­tigs­te in Kürze: 

  • Die EU möch­te sich in Rich­tung Euro­päi­scher Staat ent­wi­ckeln. Die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on wäre der nahe­lie­gen­de Kan­di­dat für die Rol­le der Exe­ku­ti­ve im Euro­päi­schen Staat.

  • Laut Selbst­de­kla­ra­ti­on der EU-Kom­mis­si­on arbei­ten EU-Kom­mis­sa­re kom­plett unab­hän­gig und unbe­ein­flusst durch ihren natio­na­len und kul­tu­rel­len Hintergrund.

  • Wir zei­gen am Bei­spiel des EU-Agrar­bud­gets aber, dass dem nicht so ist. Die jewei­li­gen Hei­mat­län­der der Kom­mis­sa­re wer­den bei der Bud­ge­t­al­lo­ka­ti­on bevor­zugt behan­delt. Der Bud­get­an­teil des Hei­mat­lan­des steigt wäh­rend der Amts­zeit eines EU-Kom­misars sprung­haft um rund ein Pro­zent des Gesamt­bud­gets der EU an (ent­spricht ca. einer hal­ben Mil­li­ar­de Euro).

  • Will die EU auf Dau­er erfolg­reich sein, muss sie ein Gleich­ge­wicht zwi­schen natio­na­len Inter­es­sen und gesamt­eu­ro­päi­schem Idea­lis­mus schaf­fen. Even­tu­ell kann sie dabei sogar etwas von der Schweiz ler­nen, z.B. wie sich durch direkt-demo­kra­ti­sche und bür­ger­na­he Ent­schei­dungs­pro­zes­se trotz sehr hete­ro­ge­ner Bevöl­ke­rung Sta­bi­li­tät und Pro­spe­ri­tät errei­chen lassen.

In der bis­he­ri­gen Reform­dis­kus­si­on inner­halb der Euro­päi­schen Uni­on wol­len die Ver­fech­ter einer immer enge­ren Uni­on die EU lang­fris­tig zu einem Euro­päi­schen Staat mit einer ech­ten eige­nen Exe­ku­ti­ve aus­bau­en. Exis­tie­ren­de Vor­schlä­ge ziel­ten meist dar­auf ab, die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on in die­se Rich­tung zu ent­wi­ckeln und sie mit mehr Kom­pe­ten­zen aus­zu­stat­ten, wie z.B. der Erhe­bung eige­ner Steu­ern.[1] Auch bei der letz­ten Euro­pa­wahl im Mai 2014 wur­de durch die Auf­stel­lung von Jean-Clau­de Juncker und Mar­tin Schulz als gesamt­eu­ro­päi­sche Spit­zen­kan­di­da­ten für das Amt des Kom­mis­si­ons­prä­si­den­ten impli­zit ein Schritt in die­ser ange­streb­ten Wand­lung der Kom­mis­si­on vollzogen.

EU möchte mehr Kompetenzen auf supranationaler Ebene

Der Fokus der Reform­de­bat­te lag bis­her auf einer wei­te­ren Ver­la­ge­rung von Kom­pe­ten­zen. Doch die in einem funk­tio­nie­ren­den und wohl­fahrts­för­dern­den insti­tu­tio­nel­len Sys­tem wich­ti­ge und effek­ti­ve Kon­trol­le sowie Rechen­schafts­pflicht darf dabei nicht ver­ges­sen wer­den. Bevor die EU-Kom­mis­si­on mit wei­te­ren Kom­pe­ten­zen aus­ge­stat­tet wird, scheint es rat­sam, sys­te­ma­tisch zu über­prü­fen, inwie­fern sie ihre eige­nen und gene­rell wün­schens­wer­ten Stan­dards an ein ver­ant­wor­tungs­vol­les Arbei­ten im gesamt­eu­ro­päi­schen Sin­ne erfüllt. Laut eige­ner Dekla­ra­ti­on ver­tritt die EU-Kom­mis­si­on „die all­ge­mei­nen Inter­es­sen der Uni­on“. Sie soll wei­sungs­frei agie­ren; d.h. vor allem unbe­ein­flusst von den Regie­run­gen der ein­zel­nen Mit­glied­staa­ten. Die EU-Kom­mis­sa­re soll­ten ihre Arbeit unbe­ein­flusst durch Inter­es­sen ihres Hei­mat­lan­des oder ihres kul­tu­rel­len und natio­na­len Hin­ter­grunds ausüben.

Inner­halb der EU gilt das Prin­zip „Ein Land – ein Kom­mis­sar“ für die Ver­tei­lung der Kom­mis­s­arres­sorts. Aller­dings ver­su­chen die Mit­glieds­staa­ten bei der Beset­zung der ein­zel­nen Kom­mis­sar­pos­ten mit gros­sem Auf­wand jeweils „ihrem“ Kan­di­da­ten einen mög­lichst wich­ti­gen und ein­fluss­rei­chen Pos­ten zu sichern. Es scheint dar­um nahe­lie­gend zu fra­gen, ob es bei die­sem Auf­wand allein um das Pres­ti­ge die­ses Pos­tens oder doch eher um eine mög­lichst effek­ti­ve Ver­tre­tung natio­na­ler Inter­es­sen geht.

Abbildung 1: Mitgliedstaaten der Europäischen Union

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EU-Kommissare versuchen, nationale Interessen durchzusetzen

Es exis­tie­ren näm­lich genü­gend Bei­spie­le, in denen ein­zel­ne EU-Kom­mis­sa­re bei der Aus­übung ihres Amtes die Durch­set­zung natio­na­ler Inter­es­sen ganz klar im Blick hatten. 

Neben mehr oder weni­ger star­kem Patrio­tis­mus könn­ten auch die Ver­fol­gung per­sön­li­cher Kar­rie­re­zie­le der EU-Kom­mis­sa­re dazu füh­ren, dass sie natio­na­len Inter­es­sen zum Durch­bruch ver­hel­fen wol­len. Für die EU-Kom­mis­sa­re, die am Ende ihrer Amts­zeit ste­hen, ist es vor­teil­haft, sich durch Ent­schei­dun­gen im Inter­es­se ihres Hei­mat­lan­des für eine erneu­te Nomi­nie­rung zu empfehlen. 

Und für die EU-Kom­mis­sa­re, die mit­ten in ihrer Poli­ti­ker­kar­rie­re ste­hen, kann sol­ches Ver­hal­ten die Aus­sicht auf einen spä­te­ren wich­ti­gen Pos­ten im Hei­mat­land erhö­hen. Ein pro­mi­nen­tes Bei­spiel hier­für war Roma­no Pro­di, der es nach sei­ner Amts­zeit für die EU-Kom­mis­si­on zum ita­lie­ni­schen Minis­ter­prä­si­dent brach­te. In bei­den Fäl­len bestehen kla­re Anrei­ze, die Aus­wir­kun­gen der eige­nen Ent­schei­dun­gen auf das Hei­mat­land zu berücksichtigen.

Bei­spie­le von EU-Kom­mis­sa­ren, die natio­na­le Inter­es­sen durchsetzten 
Erin­nert sei hier­bei unter ande­rem an den Ein­satz des ehe­ma­li­gen deut­schen Indus­trie-Kom­mis­sars Gün­ter Ver­heu­gen zur Absen­kung der für die Auto­in­dus­trie ver­pflich­ten­den Emis­si­ons­ober­gren­zen, die von den eige­nen Kol­le­gen aus der Kom­mis­si­on vor­ge­schla­gen wur­den. Oder der aktu­el­le fran­zö­si­sche Kom­mis­sar Pierre Mosco­vici, der kei­nen Kon­flikt zwi­schen der Über­wa­chung des Fis­kal­pak­tes und der öffent­lich­keits­wirk­sa­men Unter­zeich­nung eines Auf­ru­fes der in sei­ner Hei­mat regie­ren­den fran­zö­si­schen Sozia­lis­ten zur Ver­ge­mein­schaf­tung von Schul­den sah. Auch die der­zei­ti­ge tsche­chi­sche Kom­mis­sa­rin Vera Jou­ro­vá beton­te kurz vor ihrem Amts­an­tritt, dass sie die Ver­fol­gung tsche­chi­scher Inter­es­sen in Brüs­sel als ele­men­ta­ren Bestand­teil ihrer Auf­ga­be sehe – aber selbst­ver­ständ­lich aus­schließ­lich außer­halb ihrer regu­lä­ren Arbeits­zeit.[2] 
Zusammenhang zwischen Nationalität EU-Kommissar und Budgetentscheidung

Eine sys­te­ma­ti­sche quan­ti­ta­ti­ve Unter­su­chung des Zusam­men­han­ges zwi­schen Natio­na­li­tät und Bud­get­ent­schei­dun­gen schien bis­her nicht mög­lich. Ers­tens wird eine mess­ba­re Grö­ße benö­tigt, die sich objek­tiv ver­glei­chen lässt und wirt­schaft­lich rele­vant ist. Zwei­tens muss die­se Maß­zahl über einen lan­gen Zeit­raum nach Mit­glieds­län­dern unter­teilt vor­lie­gen. Bei­des ist in der EU für die jewei­li­gen Bud­gets der Kom­mis­sa­re nicht der Fall. In unse­rer aktu­el­len Stu­die lösen wir die­se Pro­ble­ma­tik, indem wir uns auf die Ver­tei­lung des EU-Agrar­fonds (Euro­päi­scher Aus­rich­tungs– und Garan­tie­fonds für die Land­wirt­schaft, EAGFL) kon­zen­trie­ren, wel­cher klar den ein­zel­nen Emp­fän­ger­län­dern zuge­ord­net wer­den kann. Die Aus­ga­ben die­ses Fonds machen nicht nur einen Groß­teil der gesam­ten EU-Aus­ga­ben aus (s. Abb. 2), son­dern sind auch ein­deu­tig in der allei­ni­gen Ver­ant­wor­tung des jewei­li­gen Landwirtschaftskommissars.

Abbildung 2: Die Ausgabenstruktur der EU (Datenquelle: Europäische Kommission)

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Unse­re Ana­ly­se basiert auf Daten des Euro­päi­schen Rech­nungs­ho­fes und umfasst alle Mit­glieds­län­der im Zeit­raum von 1979 bis 2006 (Schnei­der 2013). Als abhän­gi­ge Varia­ble wäh­len wir aus tech­ni­schen Grün­den den Anteil eines Mit­glieds­lands am gesam­ten EU- Bud­get pro Jahr.[3] Um eine kau­sa­le Inter­pre­ta­ti­on unse­rer Ergeb­nis­se zu ermög­li­chen, kon­trol­lie­ren wir unter ande­rem auf wei­te­re rele­van­te Fak­to­ren in den jewei­li­gen Heimatländern.

Es ist bei­spiels­wei­se mög­lich, dass die Wahr­schein­lich­keit den Agrar­kom­mis­sar zu stel­len für Staa­ten, in denen der Agrar­sek­tor einen Auf­schwung erlebt, höher ist. Durch die Berück­sich­ti­gung die­ses Fak­tors stel­len wir sicher, dass wir einen höhe­ren Bud­get­an­teil nicht fälsch­li­cher­wei­se einer Bevor­zu­gung des Hei­mat­lan­des zuschrei­ben, wäh­rend er eigent­lich durch struk­tu­rel­le Ver­än­de­run­gen im jewei­li­gen Land ver­ur­sacht wird. Außer­dem kon­trol­lie­ren wir auch auf EU Skep­sis in der Bevöl­ke­rung, bevor­ste­hen­den Wah­len, das Wohl­stands­ni­veau, die Arbeits­lo­sig­keit und ande­re Fak­to­ren, wel­che eine Bud­get­erhö­hung zuguns­ten des Hei­mat­lan­des ver­ur­sa­chen könn­ten.[4]

Eine halbe Milliarde mehr für das Land, aus dem der Kommissar kommt

Trotz­dem fin­den wir in unse­rer Haupt­spe­zi­fi­ka­ti­on einen hoch­si­gni­fi­kan­ten posi­ti­ven Zusam­men­hang zwi­schen der Beset­zung des Agrar­kom­mis­sar­pos­tens und dem Bud­get­an­teil. Gut ersicht­lich ist der sprung­haf­te Anstieg nach Dienst­an­tritt der Kom­mis­sa­re in Abbil­dung 3. Wäh­rend der Amts­zeit eines Kom­mis­sars (Abb. 3, alle Jah­re im Amt als t bezeich­net) wächst der Bud­get­an­teil signi­fi­kant. Der Anteil des Hei­mat­lan­des am gesam­ten EU-Bud­get steigt dabei um unge­fähr einen Pro­zent­punkt. Umge­rech­net auf ein durch­schnitt­lich gro­ßes EU-Land und das EU-Bud­get aus dem Jah­re 2006 geht es damit um ca. 500 Mil­lio­nen Euro. Klar zu erken­nen ist auch, dass vor Amts­an­tritt kei­ner­lei Anzei­chen für die­sen Anstieg zu erken­nen sind. Nach der Amts­zeit des Kom­mis­sars blei­ben die Antei­le in den ers­ten Fol­ge­jah­ren noch leicht erhöht, nähern sich dann aber wie­der ihrem vor­he­ri­gen Wert an.

Abbildung 3: Effekt des Agrarkommissars auf den Budgetanteil seines Heimatlandes (graue Schattierung: 95% Konfidenzintervall)

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Die­ser Zusam­men­hang bleibt auch bestehen, wenn wir öko­no­me­trisch auf unter­schied­lich spe­zi­fi­zier­te län­der­spe­zi­fi­sche Trends in der abhän­gi­gen Varia­ble kon­trol­lie­ren. Wei­ter­hin wird er nicht durch ein­zel­ne Län­der in der Stich­pro­be erklärt: Das Ergeb­nis bleibt qua­si iden­tisch, unab­hän­gig davon, wel­ches der Mit­glieds­län­der wir aus der Spe­zi­fi­ka­ti­on aus­schlie­ßen. Auch wenn wir zusätz­lich auf die Ver­än­de­rungs­ra­ten in unse­ren Kon­troll­va­ria­blen kon­trol­lie­ren, ändert sich das Ergeb­nis nicht. Eine öko­no­me­tri­sche Abschät­zung ergibt, dass auch eine bei nicht-expe­ri­men­tel­len Stu­di­en stets mög­li­che Ver­zer­rung durch unbe­ob­ach­te­te Varia­blen unrea­lis­tisch hoch sein müss­te, um einen der­ar­tig gro­ßen Effekt erklä­ren zu können.

Zu viele Fehlanreize innerhalb der EU

Zual­ler­erst soll­te das jet­zi­ge Aus­wahl­ver­fah­ren für die Kom­mis­sar­pos­ten auf den Prüf­stand gestellt wer­den. Auf­grund der stark ange­wach­se­nen Zahl der Mit­glieds­län­der gibt es eine Viel­zahl sich oft über­lap­pen­der oder schlicht unnö­ti­ger Pos­ten.[5] Die Kan­di­da­ten für die­se Pos­ten wer­den von ihren Hei­mat­län­dern aus­ge­wählt, bevor über­haupt fest­steht, wel­chen Pos­ten das Land (bzw. die Kan­di­da­ten) bekom­men wer­den. Das „Ein Land – ein Kommissar“-Prinzip insti­tu­tio­na­li­siert die Abhän­gig­keit der Kom­mis­sa­re von ihrem Hei­mat­land gewis­ser­ma­ßen und setzt zu vie­le Anrei­ze, ent­spre­chend zu handeln.

Nun wäre es natür­lich naiv zu glau­ben, die­ses Sys­tem lie­ße sich ohne wei­te­res ändern. Aber soll­te die EU-Kom­mis­si­on eines Tages wirk­lich mit den Kom­pe­ten­zen einer natio­nal­staat­li­chen Exe­ku­ti­ve aus­ge­stat­tet wer­den, wäre es ver­hee­rend, die­se Fehl­an­rei­ze und Struk­tu­ren nicht vor­her zu besei­ti­gen. Die Aus­wahl der EU-Kom­mis­sa­re muss vor allem deren Eig­nung stär­ker berück­sich­ti­gen. Zudem muss sich die Anzahl der Pos­ten am tat­säch­li­chen Bedarf und einem effi­zi­en­ten Res­sort­zu­schnitt orientieren.

Etwas mehr Schweiz für die EU

Die Prä­fe­ren­zen inner­halb der EU sind stark hete­ro­ge­nen. Dar­um könn­te für eine mög­li­che Kom­mis­si­ons­re­gie­rung an Stel­le des übli­chen Mehr­heits­prin­zips auch über das Prin­zip einer Kon­kor­danz­re­gie­rung nach­ge­dacht wer­den. Ein gewis­ser Grad an natio­na­ler Inter­es­sen­ver­tre­tung ist grund­sätz­lich nie aus­zu­schlie­ßen und in gewis­sem Maße, bei­spiels­wei­se bei direkt gewähl­ten Abge­ord­ne­ten, auch erwünscht. Ver­zer­run­gen wie die von uns doku­men­tier­ten fin­den sich auch auf ande­ren Ebe­nen in vie­len Län­dern Euro­pas, genau­so in den USA. Das wie­der­um führt uns zu der wei­ter­ge­hen­den Fra­ge, wel­che Struk­tu­ren und Refor­men emp­feh­lens­wert sind in einer EU, in der die natio­na­le Her­kunft in abseh­ba­rer Zeit wei­ter­hin eine Rol­le spie­len wird.

«Wir sind der Über­zeu­gung, dass die fina­le Ent­schei­dung, wel­che Inte­gra­ti­ons­schrit­te wün­schens­wert sind, einer demo­kra­ti­schen Ent­schei­dung der euro­päi­schen Völ­ker bedarf.»

Kai Gehring, Ste­phan Schneider

Öko­no­mi­sche Stu­di­en wie die unse­re kön­nen dabei zur objek­ti­ven Beur­tei­lung und Trans­pa­renz bei­tra­gen. Eben­so las­sen sich aus der öko­no­mi­schen Theo­rie wich­ti­ge Hand­lungs­emp­feh­lun­gen für die Sinn­haf­tig­keit wei­te­rer Inte­gra­ti­ons­schrit­te ablei­ten. Bei der Ent­schei­dung, ob die Zen­tra­li­sie­rung eines bestimm­ten Poli­tik­felds wün­schens­wert ist, ist die Exis­tenz zwei­er Fak­to­ren von ent­schei­den­der Bedeu­tung: Exter­na­li­tä­ten und Skaleneffekte.

Exter­na­li­tä­ten bedeu­ten hier­bei, dass eine Ent­schei­dung in einem Mit­glieds­staat auch signi­fi­kan­te Aus­wir­kun­gen auf die ande­ren Mit­glie­der hat, wel­che bei der loka­len Ent­schei­dungs­fin­dung nur unzu­rei­chend berück­sich­tigt wer­den. Ska­len­ef­fek­te exis­tie­ren, wenn der Preis für die Bereit­stel­lung eines öffent­li­chen Gutes pro Ein­heit sinkt, je mehr davon pro­du­ziert wird. In die­sen Fäl­len kann es sinn­voll sein, eine Ent­schei­dung zu zen­tra­li­sie­ren, um die für Gesamt­eu­ro­pa opti­ma­le Ent­schei­dung zu fällen.

Sol­che Fäl­le fin­den sich z.B. im Bereich der Wettbewerbs‑, Energie‑, und Ver­tei­di­gungs­po­li­tik. Bei der Ver­tei­di­gungs­po­li­tik pro­fi­tiert jeder Mit­glieds­staat von einer erhöh­ten Sicher­heit, gleich­zei­tig besteht aber die Gefahr, dass ein­zel­ne Mit­glieds­staa­ten „free-riden“ und sich für ihre Sicher­heit auf den Anstren­gun­gen der ande­ren aus­ru­hen. Von einer gemein­sa­men euro­päi­schen Armee könn­ten alle Euro­pä­er pro­fi­tie­ren, da sie ein öffent­li­ches Gut darstellt.

Zu beach­ten ist, dass durch eine Zen­tra­li­sie­rung von Poli­tik­be­rei­chen ohne Exter­na­li­tä­ten oder Ska­len­ef­fek­te kei­ne wohl­fahrts­för­dern­den Ent­wick­lun­gen zu erwar­ten ist, da durch die­se Zen­tra­li­sie­rung auch poli­ti­sche und öko­no­mi­sche Kos­ten ent­ste­hen. Ers­tens sind die jewei­li­gen Akteu­re für eine effi­zi­en­te Ent­schei­dungs­fin­dung in vie­len Fäl­len ent­schei­dend auf pri­va­te Infor­ma­tio­nen loka­ler Akteu­re ange­wie­sen, wel­che die zen­tra­le Instanz nicht unbe­dingt voll­stän­dig erlan­gen oder über­prü­fen kann (sie­he Dre­her et al., 2015).[6] Zwei­tens ent­ste­hen bei einer Zen­tra­li­sie­rung zusätz­li­che Kos­ten durch die Hete­ro­ge­ni­tät der Wäh­ler­prä­fe­ren­zen in den Mit­glieds­staa­ten. Eine euro­päi­sche Ent­schei­dungs­fin­dung auf der Basis von Mehr­heits­ent­schei­dun­gen wür­de natur­ge­mäß die Inter­es­sen der Min­der­heit überstimmen.

Kon­kret wür­de dies bedeu­ten, dass auch ein gro­ßer Staat wie Deutsch­land in ver­schie­de­nen Berei­chen über­stimmt wer­den könn­te. Der Atom­austieg und die damit ver­bun­de­ne Belas­tung der Strom­net­ze in den Nach­bar­staa­ten? Wohl nicht mehr­heits­fä­hig. Die aktu­el­le Flücht­lings­po­li­tik? Die ent­ste­hen­den Mehr­hei­ten in einer hypo­the­ti­schen Abstim­mung las­sen sich leicht erah­nen. Umstrit­te­ne Mili­tär­ein­sät­ze? Ja, auch das. Eine ech­te euro­päi­sche Armee wäre nur funk­ti­ons­fä­hig, wenn kein Mit­glied­staat gegen die Mehr­heit der ande­ren ein­fach sei­ne Sol­da­ten aus gemein­sa­men Ein­hei­ten abzie­hen könnte.

Die­se Über­le­gun­gen zei­gen, dass es kei­ner ein­sei­ti­gen Schwarz-Weiß-Dis­kus­si­on um ein gene­rel­les Mehr oder Weni­ger an Inte­gra­ti­on bedarf. Viel­mehr soll­ten für jeden ein­zel­nen Poli­tik­be­reich die posi­ti­ven Wohl­fahrts­ef­fek­te mit den ent­ste­hen­den Kos­ten abge­gli­chen wer­den, um dann ziel­ge­rich­te­te, bereichs­spe­zi­fi­sche Ent­schei­dun­gen unter Betei­li­gung der Bür­ger zu treffen.

Tat­säch­lich könn­te die Umset­zung des Bre­x­it dazu sogar etwas Posi­ti­ves bei­tra­gen, indem sie die Chan­ce für not­wen­di­ge Ver­trags­ver­än­de­run­gen eröff­net. Denn die Euro­päi­sche Uni­on kann auf Dau­er nur erfolg­reich sein, wenn sie ein Gleich­ge­wicht zwi­schen natio­na­len Inter­es­sen und gesamt­eu­ro­päi­schem Idea­lis­mus schafft, das glei­cher­ma­ßen Raum für regio­na­le Viel­falt als auch Pro­jek­te im Sin­ne der gemein­sa­men euro­päi­schen Idee bietet.

Refe­ren­zen:

  • Dre­her, Axel, Kai Gehring, Chris­tos Kot­sogi­an­nis und Sil­via Mar­che­si. “Infor­ma­ti­on trans­mis­si­on wit­hin federal fis­cal archi­tec­tures: Theo­ry and evi­dence.”, Uni­ver­si­ty of Zurich CIS Working Paper No. 85 (2015). Down­load hier: www.kai-gehring.net

  • Gehring, Kai und Ste­phan Schnei­der. “Towards the Grea­ter Good? EU Com­mis­sio­ners’ Natio­na­li­ty and Bud­get Allo­ca­ti­on in the Euro­pean Uni­on”, Uni­ver­si­ty and ETH Zurich CIS Working Paper No. 86 (2016). Down­load hier: www.kai-gehring.net

  • Schnei­der, Chris­ti­na J. “Glo­ba­li­zing Elec­to­ral Poli­tics: Poli­ti­cal Com­pe­tence and Dis­tri­bu­tio­nal Bar­gai­ning in the Euro­pean Uni­on.”, World Poli­tics, 65(3), 452–490 (2013)


[1] http://www.zeit.de/2011/28/EU-Steuer-Pro-Contra, http://www.oekonomenstimme.org/artikel/2013/05/reform-des-eigenmittelsystems-der-eu/, http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/haushalt-deutschland-wehrt-sich-gegen-eu-steuer-17192.html

[2] Das wört­li­che Zitat ist auf Radio Praha unter http://www.radio.cz/en/section/curraffrs/minister-vera-jourova-nominated-for-czech-eu-commissioner zu finden.

[3] Neue­re Daten sind inzwi­schen ver­füg­bar, jedoch wur­de der EAGFL 2007 durch zwei neue Fonds ersetzt und die Daten in ver­än­der­ter Wei­se publi­ziert. Um bes­se­re Ver­gleich­bar­keit zu gewähr­leis­ten, haben wir uns daher dafür ent­schie­den, die Beob­ach­tungs­pe­ri­ode nicht wei­ter aus­zu­deh­nen. Antei­le eig­nen sich bes­ser für die Ana­ly­se, da sich auch das Gesamt­bud­get im Zeit­ab­lauf ver­än­dert und damit natür­lich auch die abso­lu­ten Beträ­ge, die jedes Mit­glieds­land erhält.

[4] Zusätz­lich kon­trol­lie­ren wir auf unbe­ob­ach­te­te zeit­kon­stan­te Unter­schie­de zwi­schen den Mit­glieds­staa­ten durch län­der­fi­xe Effekt und auf gemein­sa­me Schocks, wel­che alle Staa­ten glei­cher­ma­ßen betref­fen, durch zeit­fi­xe Effekte.

[5] So gibt es bei­spiels­wei­se ein Res­sort für für „Digi­ta­le Wirt­schaft und Gesell­schaft“, aber auch „Digi­ta­ler Bin­nen­markt“ sowie „Bin­nen­markt, Indus­trie, Unter­neh­mer­tum und KMU“. Gene­rell über­steigt die Anzahl und Auf­tei­lung alle ver­gleich­ba­ren natio­nal­staat­li­chen Strukturen.

[6] Die­se Infor­ma­ti­ons­un­ter­schie­de und die man­geln­de Qua­li­tät der aus­ge­tausch­ten Infor­ma­tio­nen zwi­schen zen­tra­ler und loka­ler Instanz kön­nen zu schlech­te­ren oder ver­zerr­ten Poli­tik­ent­schei­dun­gen füh­ren. Als Bei­spiel sei hier der mas­sen­haf­te Miss­brauch von EU För­der­gel­dern in ein­zel­nen Mit­glieds­staa­ten genannt, unter ande­rem ver­ur­sacht durch die Schwie­rig­keit, den ech­ten loka­len Bedarf zu ermit­teln und die Ver­wen­dung effek­tiv zu kontrollieren.


Titel­bild: Flickr

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