MEI: Das Stimmvolk wusste, was es tat

Hät­ten die Stimm­bür­ger bes­ser Bescheid gewusst, wäre die MEI an der Urne geschei­tert, heisst es seit der Abstim­mung vom Febru­ar 2014 immer wie­der. Eine Stu­die der Uni­ver­si­tät Zürich zeigt das Gegen­teil: Die Leu­te wuss­ten sehr genau, was sie taten.

Als die Stimm­bür­ger zur „Volks­in­itia­ti­ve gegen die Mas­sen­ein­wan­de­rung“ ihr Votum abga­ben, taten sie dies sehr bewusst. Das zeigt eine Stu­die der For­schungs­stel­le Soto­mo an der Uni­ver­si­tät Zürich, die den Infor­miert­heits­grad der Stimm­bür­ger bei 275 ver­schie­de­nen Abstim­mun­gen unter­sucht hat. „Im Ver­gleich zu ande­ren Abstim­mun­gen waren die Stim­men­den bei der Mas­sen­ein­wan­de­rungs­in­itia­ti­ve aus­ser­or­dent­lich gut infor­miert“, sagt Stu­di­en­au­tor Tho­mas Milic. Sei­ne Aus­wer­tun­gen zei­gen, dass eine über­wäl­ti­gen­de Mehr­heit von 84 Pro­zent der Stimm­bür­ger beim Urnen­gang zur MEI über einen hohen Infor­miert­heits­grad verfügte.

Die­ser Wert war deut­lich grös­ser als jener bei den ande­ren Vor­la­gen, über die am 9. Febru­ar 2014 abge­stimmt wur­de. Bei der Initia­ti­ve „Abtrei­bungs­fi­nan­zie­rung ist Pri­vat­sa­che“ wuss­ten immer­hin 60 Pro­zent, wor­um es ging. Die Vor­la­ge über die Finan­zie­rung der Eisen­bahn­in­fra­struk­tur (FABI) ver­moch­te das Inter­es­se der Stimm­bür­ger­schaft weni­ger stark zu wecken; nur noch 56 Pro­zent waren gut über deren Inhalt informiert.

Passt zum Gesamttrend

 

Dass die Stimm­bür­ger aus­ge­rech­net über die MEI aus­ser­or­dent­lich gut Bescheid wuss­ten, passt zu einem Gesamt­trend: bei aus­sen- und migra­ti­ons­po­li­ti­schen The­men ist ein hoher Infor­ma­ti­ons­grad in der Bevöl­ke­rung üblich. Über sol­che Sach­fra­gen wird inzwi­schen jähr­lich, zum Teil sogar mehr­fach, abge­stimmt“, sagt Milic. Der Stimm­bür­ger ken­ne des­halb die Posi­tio­nen der Par­tei­en und wis­se, wel­che Argu­men­te vor­ge­legt wer­den. „Dem Stimm­volk ist das The­ma sehr vertraut.“

Ins­ge­samt vari­iert der Infor­ma­ti­ons­grad der Stimm­bür­ger bei Abstim­mun­gen sehr stark, wie die Soto­mo-Stu­die zeigt. So wuss­ten die Abstim­men­den bei der Mie­ten-Initia­ti­ve 2003, dem kon­struk­ti­ven Refe­ren­dum 2000 und der neu­en Finanz­ord­nung 2004 kaum über die Vor­la­gen Bescheid. Ganz anders beim Ehe­recht 1985, der Waf­fen­schutz­in­itia­ti­ve 2011 oder der Armee­ab­schaf­fung 1989: So gut wie bei die­sen Vor­la­gen waren die Stimm­be­rech­tig­ten sonst nie informiert.

 90 Prozent haben bei der MEI korrekt gestimmt

Die Leu­te waren ein­fach nicht infor­miert – so hiess es nach der MEI-Abstim­mung aus dem Lager der Ver­lie­rer. Auf­grund der feh­len­den Infor­ma­tio­nen über Kon­se­quen­zen und einer irre­füh­ren­den Kam­pa­gne der Befür­wor­ter hät­ten vie­le ent­ge­gen ihren wah­ren Prä­fe­ren­zen gestimmt.

Die­ser Behaup­tung wider­spricht die Stu­die aller­dings deut­lich. Ers­tens wuss­te der Sou­ve­rän am 9. Febru­ar 2014, dass eine Annah­me der SVP-Initia­ti­ve zu einem Bruch mit der EU und zu einer Gefähr­dung der bila­te­ra­len Ver­trä­ge füh­ren könn­te. Unter den Befür­wor­tern der Initia­ti­ve gewich­te­ten 83 Pro­zent die eigen­stän­di­ge Steue­rung der Zuwan­de­rung höher als die bila­te­ra­len Ver­trä­ge. Damit nah­men sie das Risi­ko deren Kün­di­gung bewusst in Kauf. Zwei­tens zeigt die Stu­die, dass 90 Pro­zent der Stim­men­den einen kor­rek­ten Stimm­ent­scheid fäll­ten – das heisst, sie stimm­ten auch tat­säch­lich so ab, wie es den zum Aus­druck gebrach­ten Prä­fe­ren­zen entspricht.

Inter­es­san­ter­wei­se stimm­ten die Geg­ner der Mas­sen­ein­wan­de­rungs­in­itia­ti­ve häu­fi­ger falsch ab (21 Pro­zent) als die Befür­wor­ter (8 Pro­zent). Bei 100 Pro­zent kor­rek­ten Stimm­ent­schei­den wäre der Ja-Anteil also ten­den­zi­ell höher als 50.3 Pro­zent ausgefallen.

 Trotzdem nochmal an die Urne?

Einer, der die Stimm­bür­ger nach dem Urnen­gang für „zu wenig infor­miert“ hielt, ist Roger Nord­mann. Der Vize-Frak­ti­ons­chef der SP, for­der­te in der Früh­jahrs­ses­si­on 2014 des Natio­nal­rats eine Wie­der­ho­lung der Volks­ab­stim­mung. Die Stimm­bür­ger­schaft sei über mög­li­che Kon­se­quen­zen zu wenig infor­miert gewe­sen, wes­halb es eine „Kor­rek­tur­ab­stim­mung“ brau­che. Zahl­rei­che wei­te­re Expo­nen­ten der SP, aber auch von Mit­te­par­tei­en, äus­ser­ten sich eben­falls dahin­ge­hend, dass die Stimm­be­rech­tig­ten schlecht über die Vor­la­ge infor­miert gewe­sen seien.

Mit den Ergeb­nis­sen der Stu­die kon­fron­tiert, meint Nord­mann: „Die Initia­ti­ve war für das Stimm­volk irre­füh­rend: Vor der Abstim­mung beteu­er­te die SVP, dass sie nicht gegen die Bila­te­ra­len sei.“ Danach habe Blo­cher das Gegen­teil gesagt. Da nun das Per­so­nen­frei­zü­gig­keits­ab­kom­men und die ande­ren bila­te­ra­len Ver­trä­ge auf der Kip­pe ste­hen, brau­che es eine neue Abstim­mung, wel­che Klar­heit schaf­fe. „Es geht um die Fra­ge, ob die Beschrän­kung der Zuwan­de­rung für sämt­li­che Aus­län­der gel­ten soll oder nur für Per­so­nen aus Nicht-EU/EFTA-Staa­ten“, so Nord­mann. Mit der zwei­ten Vari­an­te könn­te das Per­so­nen­frei­zü­gig­keits­ab­kom­men erhal­ten blei­ben. Da sich die EU bis­her wei­ger­te mit der Schweiz dar­über zu ver­han­deln, scheint eine erneu­te Abstim­mung zur Klä­rung des bila­te­ra­len Ver­hält­nis­ses zum jet­zi­gen Zeit­punkt unumgänglich. 

Wie geht’s weiter — “Raus aus der Sackgasse”? 

In den nächs­ten Jah­ren wird das Stimm­volk mög­li­cher­wei­se gleich zwei Mal im Zusam­men­hang mit der MEI an die Urne geru­fen. Im Fal­le des Zustan­de­kom­mens eines fakul­ta­ti­ven Refe­ren­dums kön­nen die Schwei­zer Bür­ger an der Urne über die neue Gesetz­ge­bung zur Umset­zung der MEI befinden.

Wird die soeben ein­ge­reich­te RASA-Initia­ti­ve für gül­tig erklärt und der Stimm­bür­ger­schaft vor­ge­legt, zeigt sich spä­tes­tens dann, ob eine Umkeh­rung des Volks­ent­scheids vom 8. Febru­ar 2014 erfolgt.

Info­box: RASA-Initiative

Die Volks­in­itia­ti­ve „Raus aus der Sack­gas­se!“ (kurz RASA-Initia­ti­ve) ver­langt die ersatz­lo­se Strei­chung des Ver­fas­sungs­ar­ti­kels über die Zuwan­de­rung und wur­de am 27. Okto­ber 2015 bei der Bun­des­kanz­lei eingereicht.

Ob sich die Stimm­bür­ger dann für die Kon­tin­gen­tie­rung oder die Per­so­nen­frei­zü­gig­keit ent­schei­den wer­den, steht in den Ster­nen. Fest steht: Sie wer­den ihren Ent­scheid aus­ser­or­dent­lich gut infor­miert treffen.

Info­box: Daten

Infor­miert­heit

In der Stu­die wur­den Daten der VOX-Nach­be­fra­gung von rund 1500 Per­so­nen aus­ge­wer­tet. Zur Mes­sung der Infor­miert­heit wer­den zwei VOX-Fra­gen her­an­ge­zo­gen: Zum einen die­je­ni­ge nach dem Vor­la­gen­ti­tel, zum ande­ren die­je­ni­ge nach dem Vor­la­gen­in­halt. Eine Per­son, die sowohl Titel als auch Inhalt der betref­fen­den Abstim­mung wie­der­ge­ben kann, wird der höchs­ten Infor­miert­heits-Kate­go­rie zuge­ord­net. Kennt eine Per­son ent­we­der nur den Titel oder nur den Inhalt, gilt sie als mit­tel infor­miert. Jemand, der nicht weiss, wor­über abge­stimmt wur­de, weist eine nied­ri­ge Infor­miert­heit aus. Die­ses Kon­zept der Infor­miert­heit ist des­halb beson­ders geeig­net, weil es seit 1981 ange­wen­det wird und alle Vor­la­gen mit­ein­an­der ver­gleich­bar macht.

Kor­rek­ter Stimmentscheid

Die VOX-Ana­ly­se ent­hält pro Vor­la­ge meh­re­re Pro- und Kon­tra-Argu­men­te. Die Befrag­ten kön­nen den ein­zel­nen Argu­men­ten (eher) zustim­men oder sie (eher) ableh­nen. Stimmt eine Per­son bei­spiels­wei­se sämt­li­chen Pro-Argu­men­ten einer Initia­ti­ve zu und lehnt alle Kon­tra-Argu­men­te ab, müss­te sie die­se Initia­ti­ve an der Urne anneh­men. Leg­te sie aber ein Nein ein, stimm­te sie gemes­sen an ihren Prä­fe­ren­zen falsch ab. Ein kor­rek­ter Stimm­ent­scheid bedeu­tet, dass Per­so­nen, die inhalt­lich zu einem Ja ten­die­ren, die Vor­la­ge auch tat­säch­lich ange­nom­men hat­ten und umgekehrt.


Refe­ren­zen:

Foto: RASA/Raphael Hün­er­fauth

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